Hallo,
ich bin hartz4-Empfängerin und habe 2 kinder. mein nochmann beantragt zugewinnausgleich. ich habe vor der heirat bafögschulden gehabt in höhe von 10.000 €. der brief über die genaue auflistung der zurückzahlung kam während der ehe. zurückbezahlen mußte ich nur ca. 2000,- €, der rest wurde über meine kinderbetreuung erlassen. jetzt muß ich schon 7000,- € zahlen, weil seine eltern ihm ein darlehen gewährt haben. wenn die bafögschulden auch noch angerechnet werden, zahle ich 12.000,- €. wer kann mir sagen, ab wann die bafögschulden als schulden gelten.