Vaterschaftsfeststellung?

  • Hallo, ich habe heute einen Brief vom Rechtsanwalt bekommen, das der Vater meines Kindes eine Vaterschaftsfeststellung beanttragt hat. Mein Kind ist 14 Jahre alt und es gab da nie zweifel. Ich lebe seit 12 Jahren nicht mehr mit ihrem Erzeuger zusammen und sie selbst, möchte keinen Kontakt mit ihm haben. Seit ca 3 Jahren. Er hat bei der Geburt die Vaterschaft anerkannt und wir haben noch ca 2 Jahre nach der Geburt zusammen gelebt.
    Nun, nachdem ich umgezogen bin und ihm nicht mitgeteilt habe, wohin, kam als erstes...keine Unterhaltszahlungen mehr. Ich schrieb eine sms...warum.Er ..weil er keine Adresse hat und erst zahlen wird,wenn er die Adresse hat.
    3 Tage später kam der Brief vom Anwalt. Das ich zustimmen müßte,eine Speichelprobe abzugeben.
    Meine Frage, darf er das so einfach?Was ist mit dem Kind?Sie wird es auf jedenfall sehr verstören.Wie ist die Rechtslage?Darf er einfach so die Zahlungen einstellen?(er zahlt eh nur 100€,was nur für ihr Schulgeld genommen wird)
    Ich meine, es ist doch ziemlich klar,das das jetzt ne reine Trotzreaktion ist.
    Bitte um Hilfe und Antwort
    mit freundlichen Grüßen

  • hallo,


    wenn er einst die vaterschaft anerkannt hatte und der kindesunterhalt tituliert ist, darf er die zahlungen nicht einstellen.


    ob er nach 14 jahren noch einen vaterschaftstest verlangen kann, wenn er die vaterschaft ursprünglich anerkannt hatte, weiss ich leider nicht. normalerweise müsste begründeter verdacht bestehen. und dies ist nach 14 jahren kindesalter und 12 jahren kontaktlosigkeit zwischen euch beiden eher schwer zu begründen.


    das aber deine 14 jährige tochter dadurch verstört sein könnte bezweilfe ich ehrlich gesagt und ist als gegenargument eher haltlos.
    sie ist mit 14 jahren kein kleinkind mehr und hat ohnehin seit 3 jahren keinen kontakt zu ihm - also sowieso kein gutes verhältnis!


    was er letztendlich damit bezwecken möchte, kann natürlich nur er beantworten. vielleicht wirklich eine trotzreaktion!
    wenn ich allerdings von jemandem unterhalt erwarte, sollte ich so fair sein und den kindsvater auch zumindest wissen lassen, wo sich unser kind befindet.

  • Wir sind gerade erst umgezogen. Es gab gar keine Frage ,ob er die Adresse bekommt. Einfach mal fragen,wäre schon alles geregelt gewesen. Aber so, ist das eigentlich nur ein Erpressungsversuch.
    Und nur weil sie schon 14 ist, oder gerade deshalb, wird sie verstört sein. Weil, für sie war halt immer klar,das er der Erzeuger ist.

  • Wir sind gerade erst umgezogen. Es gab gar keine Frage ,ob er die Adresse bekommt. Einfach mal fragen,wäre schon alles geregelt gewesen. Aber so, ist das eigentlich nur ein Erpressungsversuch.


    eigentlich hättet ihr das doch dann im rahmen eures telefonats direkt aus der welt schaffen können!? wenn er sowieso nur 100 euro zahlt, sollte er sich mal nicht so anstellen. ich weiss nicht was ihn geritten hat. ein außenstehender kann das natürlich noch weniger beurteilen.

    Und nur weil sie schon 14 ist, oder gerade deshalb, wird sie verstört sein. Weil, für sie war halt immer klar,das er der Erzeuger ist.


    es liegt ja wohl allein bei euch, inwiefern ihr eine 14 jährige tochter in eure peinlichen streitigkeiten involviert. wenn du meinst, du müsstest ihr deine post vom anwalt vorlesen ist das gelinde gesagt auch deine schuld, wenn sie dadurch verstört sein könnte. man kann kinder auch außen vor lassen!! gerade wenn man ansonsten diese befürchtung hat.
    wenn sie ohnehin keinen direkten kontakt mehr zu ihm hat, braucht man nicht auch noch öl ins feuer gießen!

  • Hallo und oje, natürlich habe ich ihr nicht die Anwaltpost vorgelesen. Aber in einer Vaterschaftsfeststellung ist es nunmal so,das man einen Gen-test macht. Wie bitte soll ich ihr das erklären?:confused:
    Also kann ich sie nicht! aussenvorlassen. Was mich interessiert, wie die REchtliche Lage da ist?Warum kann man einfach so nen Gen.-test verlangen und vor allem nach der langen Zeit.
    gruß

  • Hallo Wetterfest,


    bitte nehme Kontakt zu dem Kindesvater auf und bring Dich für Deine Tochter so weit ein wie Du kannst. Verlieren wirst Du schon nichts wenn ihr mal wieder telefoniert oder einen Kaffee zusammen trinkt. Bitte ihn in dem Gespräch seiner Tochter eine angemessene Nachricht zukommen zu lassen (einen Brief z,B,) in dem er ihr seine Absicht erklärt. Ja und wenn jemand verletzt oder gekränkt sein sollte muss man sich darüber in klarem sein wie man damit umgeht ... Hier heisst es dann mal was ganz erwachsenes zu tun.

  • Warum kann man einfach so nen Gen.-test verlangen und vor allem nach der langen Zeit.


    guten abend,


    also wie gesagt. ich bin gar nicht sicher, ob er dies tatsächlich so ohne weiteres darf. ich glaube, du benötigst einen anwalt der dich aufklären kann. denn um dies wirklich genauer sagen zu können würdest du jemanden benötigen, der einen ähnlich gelagerten erlebt hat, oder zumindest schon mal davon gehört hat. ob du eine solche person hier im forum findest, glaube ich eher nicht. es existieren dann doch immer feinheiten und details die anders sind.

  • ... Bitte mal lesen:


    Vaterschaftstest 1


    Vaterschaftstest 2


    Zwei Jahre nach Anerkennung der Vaterschaft hat ein genet. Test keine rechtl. Auswirkungen mehr und kann somit nur biologische Fragen klären.


    Aber wie schon etwas weiter oben geschrieben ... Kommunizieren hilft ... Erfordert aber nach so langer Zeit auch eine Portion Ars** in der Hose ;-)

  • Hallo und oje, natürlich habe ich ihr nicht die Anwaltpost vorgelesen. Aber in einer Vaterschaftsfeststellung ist es nunmal so,das man einen Gen-test macht.


    achso, sorry! ich dachte es wäre auch eine methode möglich, welche du nicht unbedingt eurer tochter offenbaren müsstest?! Z.b. eine haarprobe!?
    aber ich bin über die verschiedenen möglichkeiten auch nicht im bilde. falls es ein gen-test sein muss, hast du natürlich vollkommen recht. dann müsste man auch vor deiner tochter (leider) mit offenen karten spielen.