Unterhalt an getrennt lebende Ehefrau

  • Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich lebe seit 1,5 Jahren von meiner Frau getrennt. Die Scheidung (11 Jahre verheiratet) ist eingereicht. Wir haben ein Sohn aus unserer Ehe (8 Jahre). Für diesen bezahle ich auch den Unterhalt. Meine Frau war nur während des Mutterschutzes zu hause. Ansonsten hat sie vollzeit gearbeitet, und verdient ca. 1500 €. Ich habe ein Nettoeinkommen von ca. 2100 €. Sie bekommt keinen Ehegatten-Unterhalt. Das Problem was ich nun habe. Ich habe sie nun Angezeigt, weil Sie einen Vertrag gegen ende unserer Beziehung gemacht hat und dies auf meinen Namen. Ich sollte 600 € bezahlen. Da ich dies nicht kann und ich an der Unterschrift erkannt habe, das meine getrennt lebende Frau diesen Unterschrieben hat (mit im Auftrag)habe ich sie nun Angezeigt. Nun macht sie mir angst, das sie dadurch ihre Arbeitstelle verliert. Ich solle doch die Anzeige zurück nehmen. Nun meine frage, was ist wenn ihr nun gekündigt wird, muss ich dann auf einmal Ehegatten-Unterhalt bezahlen ?


    mfg
    E.W.

  • @ M.W.


    eigentlich ist sie ja seit neuestem verpflichtet, sich wieder eine neue anstellung zu suchen falls sie die jetzige arbeitsstelle verliert.
    "eigentlich" deshalb, da man ja nie weiss, wie unsere kompetenten deutschen richter im entsprechenden fall reagieren.


    was ich nicht verstanden habe:


    was hat die anzeige mit ihrer arbeitsstelle zu tun?


    wenn sie davor angst hat, soll sie dir die 600 euro zum bezahlen geben - und gut ist.

  • Coldplay


    Sie arbeitet bei der Justiz auf dem gericht. Und da wird dies bestimmt mitgeteilt. So meine Information.


    Ich denke einmal das sie mittlerweile weniger eine Anzeige wegen den 600€ bekommen hat, sondern wegen Urkundenfälschung.
    Ich kann dies aber nicht genau sagen, da meine getrennt lebende Frau nicht mit mir redet.

  • Sie arbeitet bei der Justiz auf dem gericht. Und da wird dies bestimmt mitgeteilt. So meine Information.


    DAS ist natürlich etwas anderes.


    Ich denke einmal das sie mittlerweile weniger eine Anzeige wegen den 600€ bekommen hat, sondern wegen Urkundenfälschung.


    wäre doch im prinzip egal. meine denkweise war eine andere:
    du bist doch aufgrund der vertragsunterschrift verpflichtet, 600 euro zu bezahlen?! letztendlich geht es doch also darum, dass sie den betrag bezahlen müsste. wenn sie dir also den betrag bezahlt und es außerdem eine einmalige geschichte ist, könnte es dir doch egal sein dass ursprünglich deine unterschrift auf dem vertrag stand. (wichtig wäre dabei natürlich, die anzeige auch noch zurück ziehen zu können bevor es sich wirklich negativ auf ihre berufliche zukunft auswirkt.)



    Ich kann dies aber nicht genau sagen, da meine getrennt lebende Frau nicht mit mir redet.


    naja, irgendwie scheint ihr ja dennoch miteinander zu kommunzieren. sie konnte dir ja auch erfolgreich angst mit dem evtl. verlust der arbeitsstelle machen. wenn alle stricke reissen könntest du ihr auch einen brief schreiben!

  • Hallo M.W.,


    Wenn jemand auf meinen Namen einen Vertrag macht und mir daraus
    Verpflichtungen entstehen ( obwohl ich keinen Vertrag gemacht habe)
    dann weise ich jegliche Forderungen an mich zurück.


    Zitat

    Nun macht sie mir angst, das sie dadurch ihre Arbeitstelle verliert. Ich solle doch die Anzeige zurück nehmen.


    also spricht sie doch mit dir,andernfalls schreibe ihr einen Brief.


    Sie soll alles in Ordnung bringen,dann nimmst du von der Anzeige abstand.


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Coldplay


    Ich habe nicht unterschrieben. Ich wusste davon nichts. Sie hat angeblich im Auftrag Unterschrieben, was aber nicht stimmt. Ich wusste davon gar nichts.


    Und sie hat diese 600€ nicht. Sie gibt mir das Geld nicht. Aber ich kann dies auch nicht bezahlen.


    Die Informationen bekam ich durch ihr Eltern.



    @Edi


    Sie hat nicht das Geld, und sieht es momentan auch nicht ein es zu bezahlen.