Hallo Liebe Forum Mitglieder und Fachleute.
Nun bin ich heute beim Fachanwalt fürs Familien Recht gewesen und habe mich beraten lassen.
Weil meine Ex Freundin einen Titel fordert Aufgrund einer Ehe Schließung und Weil ich erneut Papa geworden bin nach 11 Jahren Trennung von der Ex wiel die mir nun etwas Feuer unter Hintern legen obwohl ich immer pünktlich Unterhalt gezahlt habe .
Nunja geht es meiner Ex hauptsächlich mir etwas Schaden zu zu führen obwohl ich ihr nix getan habe und immer nett und respektvoll zu meiner ex war.
Nun fordert Sie einen Unterhalt Titel wo das Jugendamt rein geschrieben hat das dieses einen Titel fordert mit einem festgesetzten Festbetrag .
Nun meinte mein Anwalt aufgrund meiner Frage ob sich der Titel aufgrund jährlicher Änderungen der düsseldorfer tabelle ändern und erhöhen wird .
Die Antwort meines Anwalt war nein weil bei mir ein festbetrag festgelegt wurde und man diesen Titel als einen Stattlichen Titel fordern kann bei Jugendamt und sagen soll das man nur einen Stattlichen Titel unterschreiben wird aufgrund von festbetrag.
Zusätzlich wiel ich versuchen den bis zum 18 lebens Jahr zu beschränken um meine volljährig Tochter später nicht in den Rosenkrieg mit meiner ex herein zu ziehen.
Ich zahle gerne und habe mich nie geweigert finde es aber von meiner ex als eine Frechheit einen Titel zu fordern obwohl es nie einen Grund dafür gab .
Meine Frage ? Steht mit ein Statlicher Titel vom JA Zu ? Aufgrund des festgesetzten Festbetrag?