nachehelicher unterhalt, ehebedingte nachteile

  • hallo!ein kurzer abriss zur sachlage. dauer der ehe 20 jahre, 3 kinder, alle schüler, 17, 16 und fast 13 jahre alt.ich habe jura bis zum 1. examen studiert, habe die klausuren nicht bestanden,da ohne rep einfach so mitgeschrieben, denn der ehemann hatte damals eine stelle als arzt im praktikum in einer anderen stadt angenommen und wir wollten zusammenleben und eine familie gründen. die examenshausarbeit hatte ich bestanden, habe aber niemals das examen wiederholt, weil wir in gemeinschaftlicher entscheidung die rolllen ganz klassisch verteilt haben.damals verdiente der ehemann 800 dm, dies reichte nicht zum bestreiten des gemeinsamen lebensunterhaltes, deswegen arbeitete ich 8 monate bei einer versicherung.dann kamen die drei kinder und ich führte den haushalt und kümmerte mich um die kinder und alles, was dem ehemann sonst so den rücken frei hielt.der noch ehemann ist operativ tätiger augenchirurg, teilhaber einer privatklinik, jahreseinkommen brutto ca. 550.000 euro.nun hat er eine neue liebe, hat die scheidung eingereicht. das von mir und den kindern bewohnte,schuldenfreie einfamilienhaus gehört zu 50% je ihm und mir.
    ein wiedereinstieg in meinen job ist kaum denkbar, da das studium , meiner meinung nach ehebedingt, da gemeinschaftlich so beschlossen, nicht beendet wurde.
    kann von mir die aufnahme einer beruflichen tätigkeit verlangt werden?wenn ja, in welchem bereich?inzwischen bin ich mitte vierzig, sehr ländlich wohnend und habe, bis auf die 8 monate versicherungen verkaufen, keinerlei berufserfahrung. der lebensstandard war immens hoch, eine berufstätigkeit somit nie nötig.
    wie ist die rechtslage?
    es entstehen ja hohe kosten, unterhalt für drei kinder, strom-, gas- wasserrechnung, pkw, handy, lebensmittelkosten, kleidung, krankenkasse, usw..das alleine zu bewerkstelligen, ist ohne abgeschlossenes studium mit praktisch null berufserfahrung kaum machbar. und es ist ja nicht so, dass kein einkommen seitens des ehemannes da wäre.
    danke für ratschläge.bitte juristisch sachlich, es geht nicht darum, was schlauer gewesen wäre, sondern lediglich um die aktuelle juristische lage.