Unterhaltsneuberechnung mit rückwirkender Anpassung

  • Hallo liebe Community =)

    Ich habe nun, nachdem meine EX eine Neuberechnung veranlasst hat, einen Brief vom J.A bekommen in dem die neue Summe drinsteht, und eine Summe bezogen auf letztes Jahr. Quasi wurde nachträglich für vergangenes Jahr eine höhere Summe berechnet. Jetzt soll ich natürlich die Differenz für das ganze Jahr nachzahlen.

    Auf Nachfrage wollte ich von der J.A schriftlich die Berechnung im Detail haben, diese hat aber abgeblockt. .

    Ist das alles so rechtens ?

  • Nach meinem Verständnis wäre ab dem Zeitpunkt zu zahlen, ab dem deine EX die Neuberechnung veranlasst hat.

    Wann war denn die letzte Berechnung?

    Normalerweise läuft das immer 2 Jahre.

  • puh müsste ich nachschauen , kann auch sein das es mittlerweile 3 Jahre her ist, aber müsste das nicht egal sein, da sie ihr Recht auf neu Berechnung in dem Fall nicht wahrgenommen hat ?

  • Hallo Vinke90,


    ab wann wurde die neue Summe gefordert? Ab wann wurde dir die Forderung mitgeteilt?


    edy

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  • Hallo,

    Meine ex hat mir angeblich im Dezember schon einen Brief zukommen lassen

    das kann sie sicher nachweisen ?


    Ab Januar könnte die evtl. Nachzahlunggefordert werden.


    edy

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  • Sehe ich auch so: Januar oder Dezember.

    Ich würde dem Jugendamt schreiben, dass eine rückwirkende Unterhaltsforderung nicht möglich ist.

    Falls du guten Willen zeigen willst, könntest du ab Dezember zahlen. Sonst Januar.


    Allerdings würde ich die JA-Berechnung überprüfen. Oft ist sie nicht korrekt.

  • Wäre das relevant, selbst wenn sie das getan hätte ? Wenn sag ich mal das ding von ihr im dezember angekommen wäre, dass sie rückwirkend für das ganze Jahr die Differenz bekommt ?

  • mir wurde in einem anderen forum empfohlen die Berechnung anzunehmen und checken zu lassen. Also nicht direkt ablehnen um erst zu checken ob es sich lohnt. Könnt ihr das bestätigen ?



    Ich muss dazu sagen das unsere Lage (Frau mit bald 3 kindern) etwas kompliziert ist. Wir haben ein Haus und zahlen einen Hausarbeit ab 800 Euro. Das Haus hat allerdings 250qm . Wovon aber nicht alles bewohnbar ist. Und so kommt eine unterhaltssumme zusammen , aufgrund des wohnvorteils , die in keinem Verhältnis zu den bald 3 Kindern steht die ich bei mir aufziehen. Ich hab ca. 2000 raus. Und soll nun 440 Euro Unterhalt zahlen. Vom Rest bleibt nach den Fixkosten nicht viel für meine Kinder zuhause.

    Zu dem Kind für das ich Unterhalt zahle habe ich kein Kontakt. Ich war mit der Mutter 3 Monate zusammen, sie wurde schwanger trotz Pille, ist dann fremdgegangen und hat mich abgeschossen. 1 jahr später folge vaterschaftstest.

  • Hallo ,


    Wäre das relevant, selbst wenn sie das getan hätte ? Wenn sag ich mal das ding von ihr im dezember angekommen wäre, dass sie rückwirkend für das ganze Jahr die Differenz bekommt ?

    Rückwirkend nur bis zum Zeitpunkt an dem sie die Forderung an dich gestellt hat. Wenn dann die Berechnung länger dauert , trotzdem bis Tag der Forderung.


    edy

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  • Hallo ,


    Rückwirkend nur bis zum Zeitpunkt an dem sie die Forderung an dich gestellt hat. Wenn dann die Berechnung länger dauert , trotzdem bis Tag der Forderung.


    edy

    Hab gelesen ab 10 prozent gehaltssteigerung bin ich verpflichtet mich selbstständig beim JA zu melden. Die letzte Berechnung ist 2 Jahre. Seit dem ist mein Gehalt von 15 auf 16,50 pro Std gestiegen. Vielleicht verlangen die deswegen rückwirkend.

  • So HIER die Begründung für die rückwirkend Forderung laut JA:


    Guten Morgen Herr .......,


    Sie wurden im Dezember 2023 von der Mutter zur Auskunft aufgefordert, um den Unterhaltsanspruch des Kindes berechnen zu können. Deswegen kann der nunmehr ermittelte Mindestunterhalt rückwirkend ab Dezember geltend gemacht werden. Die Änderung der Zahlbeträge rührt aus der Änderung der Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2024. Der Mindestunterhalt lag letztes Jahr bei 377,00 €. Ab Januar stieg er auf 426,00 €.




    Ich muss dazu sagen das ich nichts von den 377 weiß, vor 2 Jahren wurden 345 berechnet. Ich versteh das nicht

  • Hallo,

    mir wurde in einem anderen forum empfohlen die Berechnung anzunehmen und checken zu lassen. Also nicht direkt ablehnen um erst zu checken ob es sich lohnt. Könnt ihr das bestätigen ?

    Ja natürlich , immer checken lassen.


    Hier schein es aber hauptsächlich um die Erhöhung laut Düsseldorfer Tabelle zu gehen.


    Lass dir die Berechnung zuschicken, und wir sehen hier weiter.


    Wurde dein Netto bereinigt? (Fahrtkosten zur Arbeit usw?).


    edy

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  • Aber es werden doch alle 2 Jahre neu berechnet, wie können die denn einfach so mittendrin den Betrag ändern und rückwirkend fordern ??

    Das ist doch eigentlich der Job von JA selbstständig mein netto zu bereinigen.

    Ich frag sie nochmal nach einer berechnung

  • Aber es werden doch alle 2 Jahre neu berechnet, wie können die denn einfach so mittendrin den Betrag ändern und rückwirkend fordern ??

    Besteht denn ein Titel, den du damals unterschrieben hast?

    Falls ja, was ist dort geregelt bzgl. dem Unterhalt?

    Da müsste festgehalten sein, ob der Titel dynamisch oder statisch ist.

    Sollte der Titel dynamisch sein, musst du automatisch den Zahlbetrag, für die Einkommensgruppe die festgelegt wurde, automatisch erhöhen.

    Du bist lt. der von dir genannten Zahlen in Einkommensgruppe 1, Altersstufe 6-11 Jahre eingruppiert.


    2022 betrug der Mindestunterhalt 345,50 EUR (den du seither bezahlst)

    2023 wurde der Mindestunterhalt auf 377 EUR erhöht

    2024 wurde der Mindestunterhalt auf 426 EUR erhöht


    Sollte der Titel dynamisch sein, hättest du in 2023 automatisch auf 377 EUR erhöhen müssen. Dann kann auch für das ganze Jahr 2023 nachgefordert werden, Rückstand 31,50 EUR * 12 = 378 EUR.


    Sollte der Titel statisch sein, kann nur ab dem Zeitpunkt der erneuten Forderung (Dezember 2023 falls belegbar bzw. Januar 2024) nachgefordert werden.


    Falls ein Titel besteht, schau bitte nach was genau bzgl. der Einkommensgruppe festgelegt wurde und kopiere es hier rein, falls du magst. Dann sehen wir weiter.


    Lasse dir unbedingt die Berechnung des JA aushändigen um diese überprüfen zu können. Das bereinigte Nettoeinkommen solltest du ebenfalls kennen um zu überprüfen ob du evtl. ein Mangelfall bist und dein Selbstbehalt unterschritten wird.

  • Ich sehe da Widersprüche zu deinen vorigen Aussagen:

    - du sagtest, du müsstest das ganze Jahr nachzahlen, im Brief steht aber nur Dezember.

    - du sagtest, letzte Berechnung wäre wohl 3 Jahre her, jetzt fragst du, warum sie "mittendrin den Betrag ändern".


    Die Nettobereinigung geht natürlich nur, wenn du dem JA dazu alle Angaben lieferst.

  • Ja nein. Da reden wir aneinander vorbei. Vor 2 Jahren wurden 345 Euro berechnet. Ich war mir nicht hmganz sicher anfangs, ist aber Fakt. So nun die Neuberechnung auf die 426.

    So nun steht aber noch zusätzlich im Brief, eine Auflistung für jeden Monat im letzten Jahr mit einem sollbetrag von 377 Euro. Die Differenz soll ich nachträglich zahlen. Als Begründung vom JA das oben zitierte, sowie "die düsseldorfer tabelle ändert sich jährlich.


    So nun nochmal zur anfänglichen Frage. Ist die Nachzahlung nun rechtens ?

    Die Frau scheint im übrigen keine Zeit zu haben mir ne detaillierte Berechnung zukommen zu lassen, sie bietet mir jediglich eine mündliche Absprache an.

  • In dem von dir zitierten Brief steht ganz klar:

    "Deswegen kann der nunmehr ermittelte Mindestunterhalt rückwirkend ab Dezember geltend gemacht werden."


    Also nur für Dezember.

    Die Tabelle ist vermutlich ein Standardausdruck, der für das ganze Jahr ausgegeben wird.

    Du musst nur ab Dezember zahlen.


    Aber ohne detaillierte Berechnung keine Kontrollmöglichkeit deinerseits.

    Das sollten die standardmäßig auf dem Rechner haben.


    Im Gegenzug könntest du deine eigene Rechnung präsentieren, wenn du nicht einverstanden bist.

  • So nun nochmal zur anfänglichen Frage. Ist die Nachzahlung nun rechtens ?

    Lese dir Beitrag #15 durch. Entscheidend ist zu wissen, ob ein Titel besteht und falls ja, ob dieser dynamisch oder statisch ist.


    Oder verlasse dich auf den Brief des JA, Nachzahlung ab Dezember 2023. Wobei du auch geschrieben hast, dass sie die Nachzahlung für das ganze Jahr 2023 fordern. Wo kommt das her?


  • Ach du meine Güte. Ich habe vor 8 Jahren mal was unterschrieben. Ich wurde vom JA damals genötigt einen titel zu unterschreiben auf dem waren 200 euro festgehalten.

    Ich muss jetzt noch rauskriegen ob der dynamisch war.. ich hoffe nicht. Was bin ich für ein vollidiot gewesen sowas zu unterschreiben.