Trennungsunterhalt

  • Hallo Monica Poalas,


    die Kosten werden meistens geteilt.



    Aber es gilt abzuschätzen wie viel TU gezahlt wird und wie lange es noch bis zur Scheidung dauert.


    Würde den Partner schon mal schriftlich per Einschreiben in Verzug setzen,
    denn ab dann läuft der Trennungsunterhalt und kann evtl. nachgefordert werden.
    Lass dich von einem RA für Familienrecht erstmal beraten( nach den Kosten
    fragen).
    Wenn du dir keinen RA leisten kannst, besteht die Möglichkeit auf VKH
    Verfahrenskosten Hilfe.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Das kommt darauf an! :D


    Kostenteilung ist erst dann angezeigt, wenn vielleicht ein Vergleich geschlossen wird.


    Im Übrigen wird verfahren wie in jeden anderen Zivilprozess auch. (§ 113 Abs 1 FamFG)


    Hier gilt allerdings nach § 243 FamFG Besonderheiten, dass Kosten nach Billigem Ermessen zu verteilen sind, was allerdings in der Praxis zu keinen besonderen Änderungen führen:
    zB:

    • Anteil des obsiegen und unterliegen
    • vorgerichtliche Anmahung
    • Beteiligter kam der Aufforderung des Gerichtes nach


    Hinweise finden Sie auch hier: Anwaltskosten auf Dextralaw