Hallo,
bitte um Hilfe bei folgender Situation:
Heirat eines Deutschen mit einer Türkin in der Türkei.
Trennung nach kurzer Zeit mit nachfolgender Scheidung innh. 1 Jahres in der Türkei. (rechtskräftiges türkisches Scheidungsurteil liegt vor)
Heirat wurde in Deutschland nicht gemeldet (da zeitlich auch keine Gelegenheit wg. schneller Trennung). Ein Ehefähigkeitszeugnis wurde beim deutschen Standesamt beantragt u. natürlich vor der Heirat ausgefertigt.
Frage:
1. Muss man nachträglich die Heirat bzw. vor allem die Scheidung beim zuständigen deutschen Standesamt melden?
2. Werden diese Vorgänge evtl. automatisch durch die türkischen Behörden via deutsches Konsulat nach Deutschland gemeldet?
3. Falls keine Meldung erfolgt ist, gibt es evtl. Probleme wenn man erneut heiraten möchte (Türkei o. Deutschland)
Danke und Gruss