Zustimmungserklärung zur Ummeldung

  • Kann die Zustimmungserklärung zur Ummeldung eines Kind für andre Zwecke verwendet werden?


    Meine Partnerin und ich sind seit ca 1,5Jahren getrennt aber wir haben beide Sorgecht.. Wir sind beide aus der Wohnung ausgezogen: sie ist mit Kinder umgezogen.. Und habe noch keine Wohnung gefunden also ich bin immer noch angemeldet bei der alten Wohnung.

    Nun möchte sie die Kinder ummelden und benötigt meine Unterschrift.

    Was ich nicht verstehe warum erst nach 1,5 Jahren. Kann das an Sorgerecht beeinflussen? Oder Andre gechtliche anlegen die in der Zukunft verwendet werden?

    Da wir offiziell nicht geschieden sind.

  • Man sollte für den schlechtesten Fall auch ein Bußgeld und Probleme beim Kindergeld einplanen, da man offensichtlich 1,5 Jahre lang die Meldepflicht für die Kinder nicht erfüllt hat.


    Die Ummeldebestätigung hat keine Auswirkung auf das Sorgerecht.