Servus,
Ich benötige mal Eure Einschätzung, ob das was ich tue in Euren Augen Sinnvoll oder völliger Blödsinn ist. Gerne auch dazwischen einsortieren. Hintergrund, Streit mit dem Jobcenter welches meiner bescheidener Meinung nach falsch berechnet und unangemessene Auflagen erteilt. Mal in Stichworten aufgelistet:
- aus 2012 besteht ein Titel in Höhe von 70 Euro.
- ich erhalte Netto 1890 Euro im Monat
- Kindsmutter bezieht Bürgergeld
- berechtigte Abzüge vom Netto aus meiner Sicht:
--- Miete übersteigt den Betrag der in den Anmerkungen der Dssd-Tabelle genannt ist um ca 60 Euro. Ich wohne seit 12 Jahren hier
--- Schulden beim Jobcenter tilgen 15 Euro.
--- Beiträge zur Verdi Gewerkschaft 20 Euro
--- Fahrkosten, ich fahre an 140 Tagen hin und zurück 80 Km. Für diese Strecke benötige ich mit der Bahn rund 2,5 - 3 Stunden (ohne Verspätung) daher mMn etwa 370 Euro im Monat abzugsfähig.
Die Fahrtkosten zur Arbeit habe ich begründet mit 2 Urteilen aus den Jahren 1998 + 2008 OLG Brandenburg, hier wurde für Recht erkannt, dass Pendelfahrten mit der ÖPNV die am Tag insgesamt 150 Minuten überschreite als unangemessen anzusehen sind. (10 WF 58/98 + X UF 194/08)
Aktuell Zahle ich 465 Euro Unterhalt an die Kindsmutter, das Jobcenter verlangt 520 Euro. Ich habe mit neuen Nachweisen das Jobcenter, unter dem Hinweis auf den Titel aus 2012 nur noch 70 Euro zu zahlen, zu einer Neuberechnung aufgefordert. Beigelegt die erste Seite meiner letzten 12 Gehaltsabrechnungen. Da diese schon mal 10 Seiten lang sein kann, habe ich mir das erspart. Auf der ersten Seite steht das Bruttogehalt, das Nettogehalt und was auf meine Bank überwiesen wurde. Auf den Folgeseiten stehen nur Daten die mMn unter dem Schutz des §5 DSGVO stehen und für die Berechnung irrelevant sind. Prinzip der Datensparsamkeit, need to know und nicht nice to have... oder so
Das Jobcenter fordert aber nun genau diese nach. Auch fordert es meine Steuererklärung. Diese mache ich nicht mehr, da die erlöse durch das Jobcenter gepfändet sind. Zur Abgabe der Steuererklärung bin ich nicht verpflichtet.
Frage:
- muss ich alle Seiten des Gehaltsnachweises an das Jobcenter senden?
- kann das Jobcenter verlangen, dass ich eine Steuererklärung abgeben?
- hat jemand Erfahrung mit der Durchsetzung vom Abzug hoher aber berechtigter Fahrkosten?
Ein langer Text. Danke fürs lesen und danke für jeden Hinweis.
Der Rentner