Weniger Kindesunterhalt bei neuem Kind?

  • Hallo,


    Derzeit verdiene ich ca. 2400€ netto (mit Steuerklasse 3) und zahle davon 520€ Kindesunterhalt an meine 14. jährige Tochter, die bei meiner Ex-Frau wohnt. Meine aktuelle Frau hat ihren Job verloren und erzielt keine Einnahmen mehr. Da wir nächsten Monat Nachwuchs erwarten, mache ich mir schon große Sorgen, wie wir künftig über die Runden kommen sollten, wenn ich die 520€ weiter an meine Tochter zahlen muss. Ich bin ja auch meiner jetzigen Frau und unserem neuen Kind unterhaltspflichtig und es wäre einfach unfair, wenn sie verzichten müssen, damit meine Tochter den vollen Unterhalt erhält.


    Kann ich die Unterhaltshöhe (tituliert) reduzieren lasen? Wie soll ich vorgehen? Wird meine Frau auch als Unterhaltspflicht berücksichtigt? Ich muss ja schließlich auch für sie aufkommen.


    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo Sebat,


    zu nächst einmal eine schnelle Antwort.


    Elterngeld nicht vergessen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Die Wahrscheinlichkeit bei 2400 Euro Nettoeinkommen und zwei minderjährigen Kindern weniger als den Mindestunterhalt zahlen zu können, ist sehr gering. Dafür bräuchte man erhebliche anerkennungsfähige Bereinigungspositionen. (Theoretisch wäre in deinem Fall wohl bisher eine höhere Forderung möglich gewesen, die man jetzt auf den Mindestunterhalt reduzieren könnte.)

  • Hi,


    vielleicht noch was zum Verständnis: die finanzielle Verantwortung für mehrere Personen kann dazu führen, dass es zu einer Herabstufung der Gehaltsgruppe nach der Düsseldorfer Tabelle kommt. Es hat aber keinen direkten Einfluss auf die Höhe der Unterhaltszahlungen. Hier gilt nach dem BGB die Rangfolge der Berücksichtigung. D.h., die einem schwächeren Rang zugehörigen Unterhaltsberechtigten werden erst berücksichtigt, wenn die Vorrangigen befriedigt sind. Nicht privilegierte Kinder haben die stärksten Rechte, diese Ansprüche sind zunächst zu befriedigen; erst danach wird die Ehefrau berücksichtigt. Und wenn dann nichts mehr zu verteilen da ist, dann kann sie auch nichts bekommen.


    TK