Hallo zusammen,
nach 4 Tagen intensiver Internetrecherche zum Thema Elternunterhalt hab ich nun dieses Forum gefungen... ich danke Gott auf Knien.
Evtl. könnt Ihr mir bei einigen offenen Fragen Hilfestellung geben.
Aktuell Situation:
Meine Mutter kam vor 3 Wochen wegen akuter Atemnot ins KH und wird nun in ein Pfelgeheim gehen müssen. Ihre Rente von 1.100 EUR reicht bei weitem nicht aus, sonstiges Vermögen/Immobilien hat die nicht.
Da ich 115.000UR brutto p.a. verdiene (so steht es im Einkommenssteuerbescheid) werde ich für Pflegekosten aufkommen müssen, soweit klar.
Meine Frau hat kein Einkommen, somit habe ich LST Kl. 3.
Die Fragen, welche mich beschäftigen, drehen sich um eine mögliche Reduzierung durch Werbungskosten etc.
1. Fahrtkosten.
Mein Arbeitsweg hin und zurück beläuft sich auf 150km x 0,42ct x 220 Tage = 13.800 EUR.
Da ich aber ca. 200 Tage p.a. im Homeoffice bin, wird das Sozialamt diese nicht anerkennen (sieht man ja auf dem EK Bescheid). Kann man hier eigentlich überhaupt etwas geltend machen?
2. Aufwendung zur eigenen Altersvorsorge.
Hier haben wir sporadisch immer wieder mal 500 -1.000 EUR aufs Tagesgeldkonto gelegt und somit keinen handfesten Beweis, dass es sich tatsächlich um Altersvorsorge handelt.
Kann man hier pauschal 5% vom Bruttolohn abziehen, oder ist immer ein Nachweis erforderlich?
3. Kredite.
Hier läuft ein Autokredit in Höhe von monatl. 455 EUR. Dieser sollte eigentlich durch einen Neukauf eines Autos auf ca. 650 EUR steigen. Erkennt das SA einen solchen Kredit an, wenn dieser noch vor
der Überleitungsanzeige erfolgte?
4. Arbeitszeitverkürzung.
Mein hohes Gehalt resultiert u.a. auf meiner (befristeten) erhöhten Arbeitszeit. Diese kann ich jederzeit reduzieren um so auf unter 100.000 EUR zu falle.
Würde hier das SA Probleme machen, wenn ich noch vor der Überleitungsanzeige die Arbeitszeit reduziere?
Viele Fragen, ich weiß .
Daher schon mal herzlichen Dank im Voraus für Eure Mühen.
Grüße
Thomas