Hallo, ich benötige ein wenig Unterstützung.
Am besten ist vielleicht, wenn ich zunächst meine / unsere Situation schildere.
Ich bin verheiratet, meine Frau und ich haben jeweils ein Kind aus vorherigen Beziehungen und nun ein gemeinsames Kind. Das erste Kind meiner Frau lebt bei uns, mein erster Sohn wohnt und lebt bei seiner Mutter. Das ist zunächst die Ausgangslage.
Nun habe ich mich dazu entschieden, das erste Kind meiner Frau zu adoptieren. Wir waren bereits beim Notar und haben die entsprechenden Unterlagen eingereicht. Auch der leibliche Vater des Kindes ist mit einer Adopiton einverstanden und hat dies auch im September 2010 beim Notar bestätigt.
Seit diesem Zeitpunkt zahlt nun der leibliche Vater des Kinder (berechtigerweise) keinen Unterhalt mehr. Zeitgleich bin ich für das Kind noch nicht unterhaltspflichtig, entsprechend wird auch das Kind nicht in die Unterhaltsberechnung für meinen Sohn mit einberechnet.
Kann bzw. darf das so sein? Der Sohn meiner Frau "produziert" Kosten - hat aber keinen Vater der Unterhaltspflichtig ist...
Ist es möglich, dass ich Ihn, obwohl ich noch nicht unterhaltspflichtig bin, zur Berechnung des Unterhalts für meinen ersten Sohn hinzuziehe??? Wer soll den für die Lebenshaltungskosten des Sohnes meiner Frau aufkommen???
Für Unterstützung bin ich sehr dankbar! Ach ja, das Adoptionsverfahren wird sich vermutlich noch in die Länge ziehen - das Jugendamt ist nach eigener Aussage extrem unterbesetzt...
Vielen Dank für viele Antworten!!
Kielbasti