Höhe Nutzungsentgelt bei gemeinsamer Immobilie

  • Hallo zusammen,

    ich frage mich, ob die Höhe des Nutzungsentgeld, welches ich jeden Monat meiner von mir getrennt lebenden Ex-Frau (sind noch verheiratet) zahle nicht zu hoch ist.

    Sie trennte sich von mir im August 2023 und zog aus. Wir stehen zu 50:50 im Grundbuch unseres Hauses, welches aber auch noch nicht abbezahlt ist. Die Kreditraten bezahle ich alleine. Zu uns zählt noch unsere 13-jährige Tochter, die im wöchentlichen Wechselmodel bei mir oder der Mutter lebt, Unser Haus hat ca. 100 qm.


    Im Netz lese ich: In der Regel beträgt die Höhe der Entschädigung die Hälfte der ortsüblichen Miete (Mietspiegel) für eine angemessene kleinere Wohnung.
    Ich zahle meiner Ex nun jeden Monat 700 €, weil sie sagt, die Hälfte der möglichen Miete unseres Hauses sei angemessen. Eine Mietswohnung in der Gegend kostet allerdings ca. 700-800 €. Demnach müsste ich doch deutlich weniger zahlen, oder täusche ich mich da?


    Viele Grüße, Marcus

  • Du zahlst nicht nur eine Nutzungsentschädigung, sondern tilgst auch noch den Finanzierungsanteil der Frau? Wer macht sowas? Das ist schon unabhängig von der konkreten Höhe der Nutzungsentschädigung ziemlicher Unfug und man kann nur hoffen, dass du dies nicht auch noch vertraglich so vereinbart hast.

  • Hi, normalerweise gleichen sich Nutzungsentschädigung und Kreditabtrag in etwa aus. Nur, man zahlt Nutzungsentschädigung für den Anteil, welcher nicht einem selbst, sondern dem anderen Eigentümer gehört. Und der Prozentsatz richtet sich nach den Eigentumsanteilen.


    Hier ist also erst einmal eine saubere Rechnung bzw. Berechnung angesagt. Das Kind hat insoweit nichts damit zu tun, da in den Unterhaltsansprüchen ja auch der Mietanteil/Nutzungsanteil rechnerisch enthalten ist.


    TK

  • Ich war damals in der gleichen Situation. Meine Ex-Frau hat ebenfalls eine sehr hohe Nutzungsentschädigung gefordert, die sich nachdem ich einen Anwalt rechnen ließ um 80% minimiert hat, da ich ebenfalls weiterhin ihren Anteil am Kredit gezahlt hatte. Der Anwalt hat sich bei mir innerhalb kurzer Zeit gerechnet im Vergleich dazu, wenn ich die geforderte Nutzungsentschädigung gezahlt hätte. Die sauberste Lösung, falls finanziell möglich: die Immobilie selbst übernehmen und sie auszahlen oder die Immobilie im Einvernehmen verkaufen, den Kredit tilgen und den Rest untereinander aufteilen.