Kindsunterhalt, Neuberechnung, andere Lohnsteuerklasse, Mindestunterhalt, Düsseldorfertabelle, tipps erwünscht

  • Hallo Liebes Forum


    zu mir, Ich bin Vater von zwei Tollen Kindern. 4 und 7 Jahre alt


    Von meiner Exfrau bin ich schon seid einiger Zeit getrennt, wir warten final auf einen Gerichtstermin für die Scheidung. (2-4Monate dauerts wohl noch)





    Meine Exfrau hat beim JA eine Beistandschaft beantragt, demnach ist damit auch gegen mich direkt eine Unterhaltstitelierung erfolgt.


    2023 war ich über eine Unterhaltberechnung auf die Kategorie 105% Kindsunterhalt eingestuft.

    Auf 2024 wurde ja vom Staat nochmals an der EURO-schraube gedreht, ihr wisst es ja alle. ;)


    mir wurde gesagt im Scheidungsjahr müsste ich noch die Lohnsteuerklasse 3 behalten, auf den ersten 2024 müsste ich aber eigenständig wechseln, demnach habe ich auf den 01.01.2024 die Klasse1 beantragt.


    Im Dezember 2023 habe ich beim Jugendamt angerufen und meine Aktuelle Situation geschildert.

    Mit der Bitte um neu Berechnung wegen Steuerklassen Wechsel, Weniger Verdienst usw.

    Hörte sich in dem Gespräch eigentlich alles sehr einfach und entspannt an.



    Die JA-Mitarbeiterin gewährte die Vorübergehende Herabstufung ab 2024 auf 100% weil ich ja nicht genau wusste wie Viel der Steuerklassenwechsel im Nettoverdienst ausmachen würde. und Joa es hat einiges ausgemacht. 2024 dann für Jan, Febr, März die Lohnabrechnung einsenden und Fertig. Sache gegessen.


    Pustekuchen......


    Januar Lohn eingeschickt. Rückantwort bekommen, ich Müsste jetzt das Ganze Jahr 2024 Lohnabrechnungen einschicken und meinen Arbeitsvertrag müsste ich auch noch einsenden....

    Ja gut, is halt so X/




    Netto einkommen Aktuell, Steuerklasse 1: 2,140€

    Mir werden für Kraftstoff ZUR ARBEIT (NUR ARBEITSWEG) Ca.130€ (BAW) als Aufwand zu meinem Vorteil gegengerechnet.

    Demnach würde ich Sowieso in die 100% Zeile Der DüsseldorferTabelle Fallen bis 2100€


    2140€ - (BAW)130 - (K1) 355 - (K2) 426 = 1229€


    Mein Selbstbehalt ist um 221€ von 1450€ unterschritten.:(

    bei mir läuft immer Pünktlich am ersten des Monats ein Dauer Auftrag durch. Für Januar, Februar und März habe ich dann insgesamt 663€ Zuviel Gezahlt?!?!?


    Habe heute nochmals mit der JA-Mitarbeiterin gesprochen und ihr kurz den die Sache erklärt.

    Sie hat mir das auch Soweit erklärt, und gemeint, wenn da Mein Selbstbehalt unterschritten wurde, würde dies berücksichtigt werden mit der Finalen Berechnung auf die Unterhaltszahlungen, soll mir also Gutgeschrieben werden?!?!

    Eine endgültige Neuberechnung macht Sie aber erst mit der 3ten Lohnabrechnung Ende März Anfang April.


    und dann meinte sie aber auch noch, Ja müssen wir mal schauen nach der Berechnung was wir dann tun können.

    -> Zweit Job

    -> Überstunden reisen und auszahlen lassen.

    Sagte dann zu Ihr, gute Dame wie soll ich das noch anstellen ich habe bereits eine 42std Woche und meistens eine 6 Tage Woche.:sleeping:




    Nun zu der Problematik die ich nicht verstehe......

    Für mich und die Kinder muss es Fair ablaufen und dass ICH es zu 100% Verstehe was läuft, das ist mir Wichtig.


    Die Düsseldorfer Tabelle bzw. die Berechnungs Formen die angewandt werden ab Zeile Zwei verstehe ich nicht richtig, muss ich ehrlich zugeben.


    man nehme mal Theoretisch an:

    ich Hätte genau 2500€ Netto verdienst, also Obergrenze Zeile 2 - 105% Unterhalt

    Kinder Situation bleibt gleich wie oben.

    2500€ - (BAW)130 - (K1) 379 - (K2) 454 = 1537€

    Dann liege ich ja ja weiterhin unter der Bedarfskontrollgrenze 1750€ aber oberhalb des Eigenbedarfs 1450€ der mir bleiben muss. RICHTIG??


    Und wie geht es dann weiter?

    Wird der Kindsunterhalt weiter verringert? Direkt auf die 100% Mindestunterhalt Zeile 1 - 100%? sieht die Rechnung dann so aus?

    2500€ - (BAW)130 - (K1) 355 - (K2) 426 = 1589€

    Ich liege ja weiterhin noch nicht bei der Bedarfskontrollgrenze aber aber in der Tabelle nochmals eine Zeile Höher als Mindestunterhalt geht ja auch nicht.


    Heißt also mit 2500€ Nettogehalt abzüglich Berufsbedingte Aufwendungen(BAW) abzüglich Kindsunterhalt bleibt dann wirklich noch 1589€? RICHTIG ??





    Da bleiben Mir ja aktuell nicht viele Möglichkeiten mit ~2140€ Nettoeinkommen:


    - entweder ich muss mich vom JA bzw. Gericht auf eine Zweite Arbeitsstelle verdonnern Lassen. weil ich Mindestunterhalt nicht Zahlen kann wegen Selbstbehalt -> Titulierung -> sonst irgendwann Gerichtsvollzieher.


    - Oder ich geh zu meinem Arbeitgeber und sag ich brauch eine Saftige Gehaltserhöhung, mir geht der Arsch aktuell auf Grundeis. weil ich Mindestunterhalt nicht Zahlen kann wegen Selbstbehalt -> Titulierung -> irgendwann Gerichtsvollzieher.


    - oder ich MUSS mir eine Neue Arbeit suchen (mehr Gehalt), obwohl ich meinen Jetzigen Job echt sehr Gerne mache.




    Viele Grüße, und ich hoffe auf jemanden der mir da etwas Licht in das Letzte Eck Dunkelheit stellen kann :);)

    Vater1994

  • Heißt also mit 2500€ Nettogehalt abzüglich Berufsbedingte Aufwendungen(BAW) abzüglich Kindsunterhalt bleibt dann wirklich noch 1589€? RICHTIG ??

    Das siehst du mMn richtig.

    Ich finde es gut, dass du verstehen willst wie das läuft.

    Solange du den Mindestunterhalt zahlen kannst, wird dich niemand bedrängen, sonst schon.


    Man kann schon mit 1600 € auskommen.

  • Hi,


    rechnen ist nicht so mein Ding. war es schon in der Schule nicht, das solln andere machen. Nur ein Hinweis, der m.E. wichtig ist. Das Jugendamt nimmt hier offensichtlich im Rahmen einer Beistandschaft die Interessen des Kindes wahr, ist also quasi der Anwalt des Kindes. Es ist kein neutraler Berater, der beiden Seiten hilft. Es wird zwar häufig so getan, als sei man neutral, dem muss aber nicht so sein.


    Mein Rat in so Fällen immer: mit allen Unterlagen zum Anwalt gehen, eine Erstberatung wahrnehmen. Kostet nicht die Welt, Preis kann man vorher erfragen. Ob man sich dann mit dem Jugendamt auf der Basis dieser Erkenntnisse selbst auseinander setzt, oder das auch dem Anwalt überlässt, das kann man dann später entscheiden.


    TK

  • Hallo timekeeper ja das habe ich auch schon irgendwie am Rande bemerkt, obwohl die Sachbearbeiterin sehr nett ist.


    Das Jugendamt nimmt hier offensichtlich im Rahmen einer Beistandschaft die Interessen des Kindes wahr, ist also quasi der Anwalt des Kindes. Es ist kein neutraler Berater, der beiden Seiten hilft.

    wo ich den oberen Text niedergeschrieben habe und mir dazu echt nochmals Gedanken gemacht habe ist mir noch aufgefallen das wohl für 2023 die Berechnung auch schief gelaufen ist.

    MUSS ICH ABER NOCHMALS IM DETAIL NACHPRÜFEN.


    vermutlich wurde da aufgrund meines Nettoeinkommens plump gesagt ich steh in der 105% Zeile und da wurde dann nicht weiter geschaut Nach der Bedarfskontrollgrenze. ich habe das Jahr über für 105% Bezahlt und hätte wahrscheinlich als 100% eingestuft werden müssen.

    mal schauen was ich dort noch rausbekomme.


    Hatte jemand schon eine Falsch Berechnung des Unterhalts und kann berichten wie das dann mit dem JA abläuft?!? sind die da Kooperativ?

    Wer und Wie zahlt den betrag X zurück? wird das mit zukünftigen Unterhaltszahlungen verrechnet?


    Klar wenn sich das wirklich so Darstellt, muss ich das vermutlich ehh mit dem Anwalt durchboxen, und eigentlich habe ich da wirklich keine Lust mich mit dem JA und ggf. meiner EX-Frau(wenn 20€ plötzlich weniger Unterhalt kommt) zu streiten aber Ämter verlangen von uns Bürger auch 110%tige Korrektheit, dann kann man das von den Ämtern auch verlangen.;)

  • Die Berechnung ist ja nicht so schwer zu verstehen.

    Wenn du dich damit etwas beschäftigst, verstehst du es auch und kannst eine Gegenrechnung präsentieren.

    Zunächst musst du eine nachvollziehbare Berechnung vom JA anfordern.

    Dann musst du die genau überprüfen. Dingen, die du anders siehst, widersprechen.

    Bei mir war es so, dass ich beinahe in jeder Berechnung "Fehler" gefunden habe, die das JA auch korrigiert hat.