Mein Frau und ich teilen uns hälftig im Nestmodell in die Kinderbetreuung. Für die Kinder die definitiv beste Lösung. Leider gibt es nirgends eine Berechnung für dieses Modell wie beim Wechsel- oder Residenzmodell.
Zur Frage: Gibt es eigentlich Unterschiede in der Berechnung des Kindesunterhalt beim Nestmodell im Vgl. zum Wechselmodell? Man findet dazu nichts Konkretes. Der Unterhalt soll ja Ernährung, Kleidung, Wohnen, Gesundheitsfürsorge, Freizeitgestaltung usw. abdecken.
Dadurch, dass die Kinder in einer Wohnung und nicht in zwei Wohnungen wie beim Wechselmodell wohnen, müsste der Kindesunterhalt ja niedriger ausfallen, da die Kosten für die Wohnung und Kleidung nicht oder nur zur Hälfte angesetzt werden dürften.
Wie hoch sind denn diese Kosten anzusetzen? So genau schlüsselt das die Düsseldorfer Tabelle nicht auf. Ich konnte nur finden, dass 20% des Elementarunterhalt der Düsseldorfer Tabelle zur Deckung des Wohnbedarfs vorgesehen sind.
Müsste man dann diese 20% bei der Berechnung des Kindesunterhalt abziehen?
Wie hoch wäre das bei der Kleidung anzusetzen? 10%? Wo ist das augeschlüsselt und kann man das nachlesen?
Danke schon mal im Voraus für hilfreiche Antworten und Informationen