Hallo zusammen,
eine Frage zur Ansetzung der privaten Altervorsorge, die üblicherweise bei 4% gekappt ist..
Übersteigen die Einkünfte bestimmte Beitragsbemessungsgrenzen können laut BGH, XII, ZB 25/19 weitere Aufwendungen angesetzt werden.
Was ist dabei zu beachten?
Vielen Dank für die Hinweise.