Hallo,
Ich habe einen Pfändungsbeschluss und pfände seit einiger Zeit den Unterhalt für meine Tochter vom Lohn ihres Vaters. Dieser arbeitet im Security Bereich. Nun hat sich die Düsseldorfer Tabelle verändert und ich habe den Unterhalt anhand von 12 Lohnscheinen neu berechnet. Plötzlich meint der Arbeitgeber, hier Drittschuldner, die steuerfreien Bezüge dürften nicht zum Einkommen dazu gerechnet werden, wodurch der zu pfändende Betrag erheblich geringer ausfallen würde.
Was kann ich dagegen unternehmen und ist das rechtens?
Vielen Dank im Vorraus.