Erst einmal guten Tag liebe Forengemeinde,
ich durchstöbere bereits seit längerem das www auf der Suche nach Hinweisen und/oder Antworten und habe natürlich auch einiges gefunden. Schlussendlich bin ich mir aber doch unsicher, was nun konkret auf mich/uns zutrifft oder nicht. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt habe ich, sollten wirklich Zweifel bleiben, natürlich auch angedacht. Da ich aber nun auch dieses Forum gefunden habe, schildere ich einfach einmal worum es geht und vielleicht könnt Ihr mir ja schon weiterhelfen.
Meine Tochter wird in zwei Monaten volljährig. Da es immer wieder Schwierigkeiten mit den Unterhaltszahlungen des Vaters gab, habe ich vor etwa 10 Jahren eine Beistandschaft einrichten lassen. Es existiert ein dynamischer, unbefristeter Unterhaltstitel. Seitdem erhalte ich den Unterhalt pünktlich und vollständig. Von dem zuständigen Beistand sind wir unglaublich gut betreut und beraten worden. Er hat auch die Kommunikation mit dem Kindsvater übernommen, Den Kontakt zu meiner Tochter (und somit auch zu mir) hat der Vater vor etwa fünf Jahren von einem Tag auf den anderen, ohne auch nur ein Wort der Erklärung vollständig abgebrochen. Leider hat der Beistand beim Jugendamt vor Kurzem gewechselt. Die Bitte um einen Beratungstermin wird bisher schlicht ignoriert.
Da ich ab Volljährigkeit meiner Tochter ebenso barunterhaltspflichtig bin, müssten die Einkommen beider Elternteile ja offengelegt und neu berechnet werden. Für mich ist unklar, wer wann welchen Schritt gehen muss. Ich hatte erwartet, dass der Vater mit mir und/oder meiner Tochter Kontakt aufnimmt, um zum Einen ihre weitere Bedürftigkeit nachzuweisen und zum Anderen, mich zur Offenlegung meines Einkommens aufzufordern. Meine Tochter hat kein eigenes Einkommen. Sie wird kommendes Jahr ihr Abitur machen und danach mit hoher Wahrscheinlichkeit studieren. Ich bin mir meiner zukünftigen Barunterhaltsverpflichtung gegenüber meiner Tochter vollkommen bewusst und habe nicht vor, Einwände zu erheben oder etwa keine Auskunft zu erteilen. Vielmehr hatte ich gehofft, dass dies einvernehmlich geregelt werden würde.
Nun aber beginne ich, mir Gedanken zu machen. Ich wundere mich, noch nichts vom Kindsvater gehört zu haben. Er hat nie einen Hehl daraus gemacht, wie sehr er seine Unterhaltsverpflichtung hasst ("Es k... mich an, dir jeden Monat Geld in den Rachen zu schieben ..:"). Er würde doch mutmaßlich von der Anpassung des Titels profitieren, da er wahrscheinlich weniger zahlen müsste. Wie ich gelesen habe, könnte er die Unterhaltszahlungen nicht einfach einstellen, da ich bzw. meine Tochter aus dem bestehenden Titel immer noch vollstrecken könnte.
Kann es sein, dass ich es bin, die tätig werden muss?
Könnte der Vater Abänderungsklage einreichen, ohne mich/uns vorher aufgefordert zu haben, unser Einkommen offenzulegen?
Ich frage deshalb, da ich gelesen habe, dass der Antragsgegner, in diesem Fall ich/meine Tochter, die Kosten einer solchen Klage tragen müsste, insofern sie erfolgreich und begründet ist. Das ist ja wegen der Volljährigkeit unbestritten der Fall.
Bitte entschuldigt, es ist viel länger geworden, als gedacht.
Vielleicht habt ihr ja Ratschläge für mich, die mir helfen, klarer zu sehen, was als nächstes zu tun ist.
Vielen Dank vorab schon einmal und für alle ein wunderschönes Osterfest!
Dusti