Streit um Solaranlage

  • Hallo zusammen,


    Mein "Mann" hat bei einer Firma gearbeitet die Solaranlagen verkauft. Während der Ehe hat er auf das Dach meines Hauses eine Solaranlage installiert. Dies war wie so vieles nicht abgesprochen, ich habe weder einen Vertrag gesehen noch etwas unterschrieben oder eine Rechnung erhalten. Mit seinem Chef hatte er den Deal dass er die Anlage über seine Überstunden abbezahlt. Nun kam es zu Trennung und er möchte dass ich diese Anlage bezahle da sie ja auf meinem Haus installiert ist und anscheinend auf mich läuft?. Seine Überstunden hat er sich von seinem Chef auszahlen lassen. Die Anlage hat er bei seinem Chef abbezahlt durch das Geld einer Bekannten und fordert dieses nun von mir zurück. Wie ist hier die Rechtslage?

  • Hi Leyla,


    ich bemühe mich mal um einen Einstieg in die Angelegenheit. Sicherer ist es es, wenn das der Anwalt deines Vertrauens überprüft.


    Zunächst einmal, so Anlagen fallen ja nicht vom Himmel. Du hast gesehen, wie sie installiert wurde, dich nicht gewehrt. Dann kommen wir zum nächsten Schritt. Wer hat das zu bezahlen? Ganz richtig, der Auftraggeber. Das war wohl dein Mann. Es sei denn, man kommt zu dem Ergebnis, er habe in deinem Namen gehandelt. Wenn er nicht in deinem Namen gehandelt hat, dann kann man vielleicht unter dem Gesichtspunkt der aufgedrängten Bereicherung den sofortigen Abbau der Anlage fordern. Allerdings wird die Beweisführung schwierig. Denn sie wurde ja über einen längeren Zeitraum geduldet.


    Bleiben die Alternativen des Bezahlens der Anlage oder aber der des Bezahlens der Einsparung. Familienrechtlich sinnvoll wäre, das Bezahlen der Einsparung anzubieten. Die Wertsteigerung durch die Anlage fließt ja ohnehin in den Zugewinnausgleich ein, sofern er geltend gemacht wird.


    TK

  • Hallo Leyla83,


    Unter diesen Umständen würde ich prüfen, ob du nicht von einer bereits istallierten PV-Anlage profitieren kannst?


    Vielleicht kannst du so, günstig deine Strom-Eigenbedarf erwirtschaften ? (Haushalt,Klima,Auto).


    edy

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  • edy, ich sehe da folgendes Problem: wenn sie jetzt die Anlage voll zahlt, dann später der Zugewinnausgleich durchgeführt wird, dann wird möglicherweise eine Mehrbezahlung erfolgen. Denn so eine Anlage steigert ja den Wert des Hauses. Also, einmal die Anlage bezahlen, dann hinterher noch die Wertsteigerung des Hauses wegen der Solaranlage. Da hatte ich vorhin bei meiner Antwort noch nicht dran gedacht. Und den vollen Kaufpreis sollte ja wohl auch nicht bezahlt werden, denn er hat sie ja mit genutzt.


    Wir haben also zwei Problemkreise. Einmal den, ob sich Leyla die Anlage in welcher Form auch immer zurechnen lassen muss, oder ob sie z.B. auch den Abbau fordern kann. Stichwort: aufgedrängte Bereicherung. Das hat mit der familienrechtliche Problematik nichts zu tun. Und - wenn Leyla alleine lebt, wird sich so eine Anlage doch nie rechnen.


    Und völlig unabhängig davon kommen wir dann zur familienrechtlichen Bewertung im Rahmen des Zugewinns. Ehe ich da irgend etwas zahle, würde ich das alles mit einem Anwalt durchrechnen, der sollte dann auch den ersten Problemkreis überprüfen.


    TK

  • Hallo Leyla,


    nach deiner Beschreibung handelt es sich also um eine größere Anlage auf dem Dach des Hauses.


    1. wer ist Eigentümer des Hauses?

    2. wer hat die Anlage abgenommen und angemeldet?

    3. gibt es einen Vertrag zur Einspeisevergütung oder ist es eine reine Inselanlage?
    (4. wenn ein Einspeisevertrag besteht, wer steht im Vertag als Vertragspartner?)


    All diese Fragen haben Einfluss auf die Bewertung deiner Situation.


    Es gibt verschiedene Möglichkeiten sich da zu einigen oder eben zu streiten.

    Für solche Anlagen gab es Fördermittel, nicht alles was auf der Rechnung steht ist also auch gezahlt worden.


    Der Wunsch deines Mannes kann dir erstmal egal sein, es gilt die gestellten Fragen zu klären.

    Achtung, als Vertragspartner bist du nun auch Unternehmerin geworden. Bitte kläre den Sachstand auch mit deinem Sreuerberater.


    Auch wenn es jetzt erstmal viel Klärungsbedarf gibt, du warst in der Zeit mit deinem Mann vermutlich in einer Zugewinngemeinschaft.

    Da gibt es klare Regeln, stell deine Fragen deinem Scheidungsanwalt, der sollte auch wissen wie das läuft.


    Gruß frase

  • Hallo,


    Also Eigentümer des Hauses bin ich allein. Ich hatte mit der Anlage nichts zu tun, also ich habe weder etwas unterschrieben noch irgendwas davon gesehen, keinen Vertrag keine Rechnung gar nichts. Auf wen der Vertrag tatsächlich ausgestellt ist kann ich auch nicht sagen da er mir unbekannt ist. Soweit ich weiss wird eingespeist aber das wohl auch erst seit kurzem. Ich werde mir die Unterlagen geben lassen nächste Woche dann weiss ich mehr. Er hat nur gemeint die Anlage läuft auf mich da frage ich mich wie das sein kann ohne meine Unterschrift.

    Er hat die Anlage selbst mitmontiert vor einem Jahr und es gab auch keine Fördermittel weil wie gesagt ich keine Unterlagen hatte. Die Anlage ist seit knapp einem Jahr drauf. Und nein sie ist nicht vom Himmel gefallen aber ich wurde wie so oft vor vollendete Tatsachen gestellt und hatte nicht viel Mitspracherecht. Zum Anwalt werde ich auf jeden Fall gehen nur würde ich gerne vorab wissen wie ich mich verhalten sollte. Da ist ja auch noch vieles andere das ungeklärt ist.. aber das bereitet mir Kopfschmerzen. Vielen Dank für eure Antworten bin froh hier etwas Licht ins dunkle zu bringen.

  • Hallo Leyla,


    Ich schrieb oben, prüfen ob es sinnvoll ist die Anlage zu übernehmen. Bei Einspeisung wurde entweder ein neuer Stromzähler gesetzt oder ein bestehender wurde durch einen 2-Wegezähler ersetzt? Wie groß ist die Anlage kWh/p ?


    Wenn ihr einen Zugewinnausgleich beantragt , und du die Anlage bezahlt hast, dann hast du zwar ein Haus mit höherem Wert, dein Bankkontostand

    wird aber dementsprechen niedriger sein. Also beraten lassen. Über den Preis der Anlage. bist du beim verhandeln in komfortabler Lage.


    edy

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  • Es wurde ein neuer Stromzähler montiert, wie gesagt ich habe keine Ahnung aber es ist eine große Anlage. Mein Bankkontostand sieht sowieso nicht gut aus, es sind noch viele andere Dinge ungeklärt.

  • Guten Abend Leyla,


    alles etwas sehr undurchsichtig.

    Anlagenbetreiber ist, wer für die betreffende PV-Anlage in rechtlicher Hinsicht verantwortlich ist. Das ist nicht zwingend der Eigentümer der PV-Anlage. Entscheidend ist vielmehr, wer die rechtlichen Risiken aus dem Anlagenbetrieb trägt und die PV-Anlage zur Stromerzeugung nutzt.Ich gehe davon aus, das du ganz gute Karten hast, würde erstmal keinen Cent zahlen. Die Anlage wurde auf dein Dach montiert, ist bezahlt und damit bist du nun auch Eigentümerin der Anlage.


    Wie es zu der Anmeldung ohne deine Unterschrift gekommen ist, das würde ich klären. Auch der Netzbetreiber braucht eigentlich dein Unterschrift.


    Natürlich geht das auch, wenn der Ex den gleichen Namen hat und in deinem Auftrag handelt.

    Du hast da in der Vergangenheit etwas fahrlässig gehandelt, es ist dein Eigentum, also auch deine Verantwortung.


    Gruß frase