Gibt es Urteile zur Berücksichtigung einer Aufwandsentschädigung für den Ehegattenunterhalt?
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meinst du einfach nur das die bemessungsgrundlage des ehegattenunterhalts vom bereinigten nettoeinkommen gerechnet wird?
d.h., es werden natürlich noch berufsbedingte und andere aufwendungen berücksichtigt.falls du dies nicht meintest:
welcher spezielle aufwand entsteht dir denn hierbei, den du entschädigt haben möchtest? -
Hallo herbyhd9,
Urteile wären Einzelfallentscheidungen.
Es dürfte aber überobligatorisch sein, du musst die Tätigkeit ja nicht machen.
Wenn du aber von einem gemeinnützigen Verein/ Einrichtung eine Aufwands-
entschädigung erhältst, entstehen dir ja tatsächlich Kosten.Und im Steuerbescheid wurden diese doch auch berücksichtigt.
lg
edy