Aufwandsentschädigung

  • meinst du einfach nur das die bemessungsgrundlage des ehegattenunterhalts vom bereinigten nettoeinkommen gerechnet wird?
    d.h., es werden natürlich noch berufsbedingte und andere aufwendungen berücksichtigt.


    falls du dies nicht meintest:
    welcher spezielle aufwand entsteht dir denn hierbei, den du entschädigt haben möchtest?

  • Hallo herbyhd9,


    Urteile wären Einzelfallentscheidungen.


    Es dürfte aber überobligatorisch sein, du musst die Tätigkeit ja nicht machen.



    Wenn du aber von einem gemeinnützigen Verein/ Einrichtung eine Aufwands-
    entschädigung erhältst, entstehen dir ja tatsächlich Kosten.


    Und im Steuerbescheid wurden diese doch auch berücksichtigt.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)