Unterhalt nach Trennung für pflegebedürftig gewordene Mutter

  • Hallo zusammen,


    meine Freundin und ich waren nie verheiratet. Wir haben zwei gemeinsame uneheliche Kinder (14 und 16) und haben uns vor 2 Jahren Jahr einvernehmlich getrennt. Sie hat dieses Jahr einen Schlaganfall erlitten und ist seitdem pflegebedürftig und kann nicht mehr arbeiten. Ich habe die Kinder zu mir genommen und komme für Betreuung und Kosten der Kinder auf. Ich bin wieder mit einer anderen Frau zusammen. Kann die Kindesmutter welche nun ein Pflegefall ist von mir Unterhalt für sich fordern?


    Ich würde mich über eine Antwort freuen.


    viele Grüße


    Benno

  • bennob

    Hat den Titel des Themas von „Unterhalt nach Trennung für Pflegebedürftig gewordene Mutter“ zu „Unterhalt nach Trennung für pflegebedürftig gewordene Mutter“ geändert.
  • Hallo bennob,


    wenn ihr nicht verheiratet wart, kann sie keinen Unterhalt von dir verlangen.


    Es wäre nur möglich wenn die Kinder noch sehr jung wären ( 5 Jahre), und noch Betreuung bräuchten.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
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