Ein Hallo an die Gemeinde!
Folgende Frage: Ab 01.04. befinde ich mich im Ruhestand und habe nun folglich ein geringeres „Einkommen“ als vorher. Ich zahle Bar-Kindesunterhalt an meinen 20jährigen Sohn. Welches Einkommen wird zur Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle zu Grunde gelegt?
Das aktuelle, geringere Pensionsgeld oder der Schnitt der letzten 12 Monate (volles Arbeitseinkommen)?
Danke im Voraus für Euer Wissen!
LG