Welches Einkommen für Kindesunterhaltsberechnung bei Pensionierung bzw. Rentenbezug ?

  • Ein Hallo an die Gemeinde!

    Folgende Frage: Ab 01.04. befinde ich mich im Ruhestand und habe nun folglich ein geringeres „Einkommen“ als vorher. Ich zahle Bar-Kindesunterhalt an meinen 20jährigen Sohn. Welches Einkommen wird zur Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle zu Grunde gelegt?

    Das aktuelle, geringere Pensionsgeld oder der Schnitt der letzten 12 Monate (volles Arbeitseinkommen)?


    Danke im Voraus für Euer Wissen!

    LG

    :thumbsup:

  • Hallo frankf,


    was macht denn der 20 Jährige Sohn, Ausbildung, Schule ?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy!


    Mein Sohn macht jetzt Abi und will anschließend studieren.


    timekeeper !

    Das liest sich gut an, habe aber auch schon die andere Version als richtig gehört.

    Gibt es für Deine Angaben eine Art "Quelle".


    Gruß

  • Hi,


    dass die Mutter ab 18 unterhaltstechnisch mit im Boot sitzt, das weißt du? So, jetzt zu deiner Frage. Finanzielle Basis für die Unterhaltsberechnung ist letztlich das aktuelle Einkommen. Nur, das kann sich ja ständig ändern oder von Monat zu Monat wechseln. Deshalb muss man ja irgendwelche Faktoren hinzuziehen, es soll ja eine Regelung gefunden werden, die für eine gewisse Zeit hält. Ein Faktor ist eben das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate, wobei diese Heranziehung davon ausgeht, dass sich da in naher Zukunft nichts ändern wird, oder aber zumindest nicht viel. Und da die Gehaltsspannen in der DT ja recht weit gefasst sind, muss sich auch bei einer Gehaltserhöhung oder Reduzierung der Einnahmen z.B. wegen Krankengeld nicht zwingend was ändern. So, das ist die Regel.


    Wenn man aber, wie in deinem Fall voraussehen kann, dass die Reduzierung dauerhaft ist, dann würde es wenig Sinn machen, der vergangenen 12 Monate heranzuziehen. Dann wird das aktuelle Einkommen heran gezogen; falls du Beamter bist, evtl. incl. 13. Gehalt sofern das Pensionäre noch erhalten.


    Und dann gibt es noch die Fälle, in welchen jemand ohne Not vorzeitig in Rente geht. Da kann dann durchaus mit einem fiktiven Einkommen gerechnet werden. Man darf sich nicht künstlich bedürftig machen. Aber der Fall liegt wohl bei dir nicht vor.


    Existiert denn ein Titel, der über den 18. Geburtstag hinaus geht?


    TK

  • Hallo Timekeeper!


    Das mit der Mutter und Unterhalt ist klar.

    Der Eintritt in den Ruhestand ist nicht vorzeitig, sondern nach der normalen gesetzliche Regelung.

    Einen Titel auf Unterhalt gibt es nicht. Da bestehen nur die normalen Unterhaltspflichten bis vermutlich Ende des Studiums meines Sohnes.


    Gruß

  • Mein Sohn macht jetzt Abi und will anschließend studieren.

    Hallo frankf,


    hier stellt sich die Frage, was hat dein Sohn denn bisher gemacht? Abi mit 20 ist schon selten, eine zügiger Bildungsweg sieht anders aus!


    Gruß frase