Ablauf Vaterschaftsanfechtung

  • Guten Tag,


    wie läuft eine Vaterschaftsanfechtung ab?


    Der juristische Vater hat aus dem Internet ein Testkit bestellt, wo man zur Durchführung vermutlich nur in eine Apotheke latscht o.Ä.. Laut dem Test ist seine Vaterschaft ausgeschlossen, was auch nicht bezweifelt wird.


    Wird ein solcher Test bei der Vaterschaftsanfechtung anerkannt, oder wird ausnahmslos ein neuer Test vom Gericht veranlasst?

    Dann habe ich noch etwas danvon gelesen, dass bei so einem Verfahren ein gewisser Streitwert angesetzt wird, z.B. 2000 EUR.

    Ist dieser nur da um die Gerichts- und Anwaltskosten zu berechnen, oder muss jemand diese Summe am Ende bezahlen?

    Edit: Ich meine, wer streitet sich denn da? Der juristische Vater wird vermutlich Recht haben und seine Vaterschaft wird rückgängig gemacht.

    Bestreitet auch niemand.


    Danke für eure Antworten.

    Jochen

  • Hi,


    ob der juristische Vater auch der biologische ist, kann eine Rolle spielen, nämlich dann, wenn er von vornherein die Vaterschaft nicht anerkannt hat oder aber später Zweifel an der Vaterschaft besteht. Hat er die Vaterschaft in Unkenntnis gewisser Umstände anerkannt, so hat er nach Kenntnis der Umstände 2 Jahre, um die Vaterschaft nicht nur durchtesten zu lassen, sondern auch wirksam anzufechten.


    Dumme Frage: ist denn klar, wer der Vater des Kindes ist, wie alt ist das Kind und wieso kommen jetzt die Zweifel des jur. Vaters auf?


    TK

  • Ob das Gericht einen privat durchgeführten Vaterschaftstest akzeptiert, liegt im Ermessen des Richters.


    Im Familienrecht heißt der Streitwert richtigerweise Verfahrenswert. Und ja, dieser dient nur dazu, um damit die Gerichtskosten zu berechnen. Ein gerichtliches Anfechtungsverfahren kostet derzeit immer 294 Euro. Zu diesen Gebühren kommen noch Nebenkosten, wie z.B. für ein gerichtlich veranlasstes Gutachten.

  • Hallo,


    ja, der Vater ist ihr wohl bekannt, bzw. da es der bisherige Partner anscheinend nicht ist, kann es nur der andere sein. Soviel ist klar.

    Nachdem die Wahrheit letztens rausgekommen ist, besteht dort jetzt Klärungsbedarf.

    Sie ist sich nur unsicher, was auf sie bei dem Verfahren zukommt, da sie sich bei der Geburt nicht zu dem anderen möglichen Vater geäußert hat.

    Wird sie dann an den Verfahrenskosten beteiligt, oder muss sie nur etwas aussagen oder wie läuft das ab?


    Danke euch.

  • Das ist für (erfolgreiche) Anfechtungsverfahren geregelt in § 183 FamFG. Alle Beteiligten tragen die Gerichtskosten zu gleichen Teilen.