Umzug der Mutter

  • Hallo liebes Forum,


    Wir wissen nicht ein noch aus, deshalb hoffe ich, hier vielleicht einige Anregungen zu finden.


    Betroffenes Kind ist 4 Jahre alt und wohnt bei der Kindsmutter. Mein Partner, der Vater, war nie mit ihr zusammen, es besteht also keine sonstige Beziehung zueinander.


    Heißt, sie waren nie zusammen - mein Partner hat allerdings rund 8 Jahre als Soldat gedient. An seinem Standort lebt auch derzeit noch die Mutter mit dem Kind. Im März letzten Jahres lief seine Dienstzeit aus und er hat sich in seinem Wohnort in Berlin eine neue Ausbildungsstelle gesucht - nach 8 Jahren ist er aus seinem ehemaligen Beruf raus, weshalb das nötig ist und von der Bundeswehr und dem Dienstherren auch so angedacht ist. Das heißt, er hält sich unter der Woche natürlich nicht mehr im rund 215 km entfernten Wohnort des Kindes auf. Wir haben in den letzten 3 Jahren darüber hinaus schon Gerichtsprozesse für die Übertragung des ABR hinter uns - und natürlich verloren. (Das hat eigene Gründe und nichts mit der neuen Arbeitsstelle zu tun) Es besteht also unverändert gemeinsame Sorge in allen Belangen. Und seit März auch eine Umgangsregelung, die besagt: Alle 3 Wochen in Berlin, die Kindsmutter bringt das Kind und der Vater bringt das Kind wieder zurück. Dies wurde so beschlossen, da mein Partner sich in der Ausbildung leider nicht erlauben kann, seine Arbeitszeiten so zu legen, wie er lustig ist und die Arbeitszeiten mit der Entfernung nicht zusammenpassen (selbst mit Auto wäre er mit seiner Tochter erst um 23:30 in unserer gemeinsamen Wohnung)


    Nun - und ehrlich gesagt verwundert uns das nicht - ist die Kindsmutter wieder schwanger und möchte mit ihrem Partner zusammen ziehen. Die Entfernung würde sich verlängern auf 300 km einfachen Fahrtweg. Durch Bahnbauarbeiten wird die Mutter das Kind zukünftig nicht mehr nach Berlin bringen können und hat das laut eigener Aussage auch nicht vor, da das mit einem Neugeborenen ja eine Zumutung wäre. Mein Partner hingegen hat keine Chance seine Arbeitszeiten zu verändern (er darf wegen versicherungsrechtlichen Gründen nur dann arbeiten, wenn auch der Ausbilder da ist). Eine Abholung seiner Tochter auf einen Freitag ist schlicht nicht möglich, um das Kind hier überhaupt zu einer normalen Uhrzeit zu bett zu bringen. Mein Partner hat um 15:15 Feierabend und müsste dann rund 8 Stunden hin und Rückfahrt in Kauf nehmen (mit der Bahn noch länger, er würde mein Auto nutzen) - das ist nicht nur für das Kind anstrengend sondern auch brandgefährlich für meinen Partner und das Kind - Stichwort sekundenschlaf.


    Bisher war der Umgang so oft und intensiv ausgestaltet worden wie nur irgendwie möglich. Dies war meinem Partner aufgrund unserer Familien möglich. Zuletzt lebte das Kind 2 Monate hier, weil die Mutter obdachlos war - irgendwie haben wir es trotzdem hinbekommen, das Kind trotz vollzeitstelle und ohne Kitaplatz zu betreuen. Auch im Sommer und sonst war das Kind wann immer möglich über Wochen in Berlin. Es ist also beileibe nicht so, dass wir uns nicht kümmern möchten. Mit wir sind die Großeltern, ich und auch meine Eltern gemeint.


    Es wurden von uns mehrere Vorschläge gemacht:


    1. Mutter bringt Kind nach Berlin und wir bringen sie zurück auf die Höhe des ehemaligen Wohnorts (immerhin hat man sich vor nicht mal 3 Monaten darauf geeinigt, unter dem aspekt dass sie in ihrem wohnort bleibt)


    2. Die Großeltern werden nach ihren Möglichkeiten involviert.


    3. Man probiert das kommende Jahr urlaubstechnisch besser zu planen, damit das Kind länger z.B. regelmäßig einen Tag eher kommen kann und sich der Fahrtaufwand wenigstens ein bisschen lohnt.


    Dazu möchte ich noch sagen, dass die Mutter keinerlei Beschäftigung nachgeht und das auch nie getan hat und bereits angekündigt hat, dass sie wegen des Babys auch die nächsten 2 jahre nicht arbeiten gehen wird - sie hätte also Zeit, um das Kind hierher zu bringen, wenn sie schon umzieht.


    Keine Vorschläge wurden ihrerseits angenommen, es wurden auch keine gegenvorschläge gemacht. Es wird alles abgestritten


    Mein Partner und ich sind durch die letzten 3 Jahre so am ende, dass wir nun überlegen, den Umgang auf die Ferienzeiten und Urlaubszeiten zu begrenzen - dann wäre auch das holen und bringen kein problem von unserer Seite aus.


    Wir wissen aber genau, dass das der Mutter überhaupt nicht in den Kram passen wird, da sie das Kind so oft wie möglich hierher schicken will. Allerdings sehen wir unter den Umständen keine andere Möglichkeit mehr, einen vernünftigen und auch verhältnismäßigen Umgang zu ermöglichen, ohne dass ihr mein Partner die Zustimmung verweigert, umzuziehen.


    Wir wollen keine Gerichtsverfahren mehr - und auch keinen Streit. Allerdings wollen wir eine gute Lösung für das Kind und eine Lösung, mit der wir uns alle arrangieren können. Wir fördern hier natürlich auch die Beziehung des Kindes zu ihren Großeltern und zu anderen Verwandten. Bisher hat das Kind jedes Weihnachtsfest hier verbracht und fühlt sich sehr wohl...


    Vielleicht habt ihr noch eine Idee?


    Dankeschön

  • Hi,


    man sollte nicht aus den Augen verlieren, dass den Großteil der Entfernung vom Kindsvater gesetzt worden ist. Und der Wohnungswechsel der Mutter erfolgt ja nicht aus Jux und Dollerei. Der Grund ist nachvollziehbar und auch keine Schikane. Und ob dein Partner der Kindsmutter den Umzug genehmigt oder nicht, das Recht steht ihm schlicht und ergreifend nicht zu. Oder ist er auf die Idee gekommen, sie vor seinem Umzug nach Berlin um Erlaubnis zu bitten? Sorry, aber das musste mal gesagt bzw. geschrieben werden.


    Umgangsregelungen sind immer, ausnahmslos immer Regelungen auf Zeit. Die Bedürfnisse der Kinder, aber auch die der Eltern ändern sich nun mal. Ärgerlich, dass das so schnell passiert ist, aber nicht zu ändern. Wenn ihr euch nicht einigen könnt (ihr = Kindseltern, nicht du), dann muss halt das Gericht bemüht werden. Das Kind kommt ja langsam in das Alter, in welchem auch seltener und dafür länger sinnvoll erscheint. Das würde ich anpeilen; also, die Ferien, und vielleicht auch noch ein paar mal bei längeren Wochenenden zwischendurch. Eine solche Aufteilung hält dann hoffentlich länger vor.


    TK

  • Das verstehe ich im Grunde ja. Der Punkt ist halt aber der: er hat dort nie gewohnt. Der 2. Punkt: selbst, wenn er beim Bund geblieben wäre, wäre er höchstwahrscheinlich versetzt worden bzw. Hätte lange Übungen mitmachen müssen. Wir wissen alle, wie es momentan um die allgemeine Sicherheitslage steht. Eine Ausbildungsstätte, die dann auch einen ausreichenden Unterhalt für das Kind garantiert, nachdem ausgelernt wurde, wäre eben auch schwer Vorort realisierbar gewesen. Das macht er ja nicht ohne Grund - zumal hier ein soziales Netz existiert. Seine Tochter wäre in wie oben genannten Fall nicht aufgefangen gewesen, wenn er nicht auch in Berlin wohnen und arbeiten würde. Das hätte im schlimmsten Fall Kinderheim für sie bedeutet. Aber nun gut, hätte hätte, Fahrradkette: dann wird es wohl darauf hinauslaufen.

  • Hi,


    es obliegt uns nicht, die Gründe für einen Umzug zu analysieren und zu werten. Entfernungen zwischen den Elternteilen und den Kindern gehören für mich zum modernen Leben dazu. Und dann muss man Lösungen finden. Mich hat nur gewaltig gestört, dass du hier meintest, der Umzug müsse in welcher Form auch immer vom Vater genehmigt werden. Er wird die Kindsmutter bei seiner Zukunftsplanung nicht gefragt haben, und sie muss es auch nicht, wirklich nicht. Und ein Zusammenleben mit dem Vater des Kindes, das erwartet wird, das ist doch nun weiß Gott und Mensch ein guter Grund.


    Ich habe den Weg, der allen Bedürfnissen entspricht, grob aufgezeigt. Es schadet Kindern ab einem gewissen Alter nicht, seltener und dafür länger Zeit mit dem Umgangselternteil zu verbringen. Das beobachte ich sowohl beruflich seit langer Zeit, konnte es aber privat erleben. Hinzu kommen ja heute noch die modernen Kommunikationsmittel dazu, man kann also auch längere Zeiträume durch Kontakte überbrücken. Und, spätestens mit Schulbeginn entwickeln die Kinder nach meiner Erfahrung ein intensives eigenes Freizeitleben, welches an den Wochenenden statt findet.


    Das hat seinen Grund darin, dass wir ja zunehmend Schulzeiten bis in den Nachmittag hinein haben, also auch Unternehmungen mit Freunden verstärkt an den Wochenenden statt finden. Das bitte auch bei der neuen Planung berücksichtigen.


    TK

  • Das wird auch gemacht, keine Frage. Und nein, grundsätzlich ist das natürlich ihre entscheidung. Eine verweigerung hätte hier auch eben aus anderen gründen stattgefunden. Nicht umsonst hat man 2 mal das ABR beantragt, das hat gründe, die aus einer tatsächlichen Sorge entstanden sind. Das Kind war nicht grundlos 2 monate hier - mein partner hat genügend anlass gehabt, daran zu Zweifeln, ob seine Tochter am neuen Wohnort gut aufgehoben wäre, eben weil das ganze soziale umfeld neu ist. Ständige Ortswechsel mit einer unsicheren finanziellen Lage + kindeswohlgefährdungen sind kein pappenstil. Nicht umsonst ist momentan eine familienhilfe installiert. Nur um das nochmal zu verdeutlichen: diese umgangsproblematik ist nicht die Ursache für das schlechte Verhältnis. Es ist nur ein kleiner teil davon.

    Dennoch: vielen Dank für deine Antwort :)

  • Selbstverständlich muss dein sorgeberechtigter Partner dem Umzug des Kindes zustimmen. Soweit hierzu keine Zustimmung vorliegt und eine sinnvolle Alternative besteht, z.B. der Umzug des Kindes zum Vater, könnte man es auf ein Verfahren ankommen lassen. Vor allem da hier vor 3 Monaten erst eine gerichtliche Einigung gefunden wurde und die Mutter Erziehungsschwierigkeiten hat, würde ein Gericht dies in seine Bewertung einfließen lassen müssen. Wenn man das will, sollte man allerdings selbst tätig werden und nicht auf den Antrag der Mutter warten.

  • TR, hier wollte man doch der Mutter den Umzug verbieten. Und das geht doch gar nicht. Und fand es noch großzügig, dass man darauf verzichtet habe. Was für Probleme es bei der Mutter gab, das wissen wir nicht, jedenfalls empfindet selbst die Fragestellerin die Entscheidung des Gerichts als logisch. Es kann doch immer mal zu vorübergehenden Verhinderungen/Problemen kommen, bei beiden Elternteilen.


    Natürlich ist es unschön, schon jetzt eine Abänderung durchzuziehen. Aber es ist ja nicht so, dass hier eine willkürliche Veränderung durchgezogen werden soll. Die alte Vereinbarung kann einfach nicht mehr funktionieren, weil eine Änderung der Lebensumstände das erforderlich macht. Dieses Risiko besteht doch immer. Ist den Gerichten auch bekannt.


    TK

  • Das halte ich für unnötige sprachliche Spitzfindigkeiten. Natürlich kann man der Mutter den eigenen Umzug nicht verbieten, sehr wohl muss man als Sorgeberechtigter aber über den Umzug des Kindes entscheiden. Dass hier Umzug von Mutter und Kind zusammen passieren sollen, ist ja logisch, wenn das Kind bei der Mutter lebt.


    Ob hier wirklich eine Änderung der Lebensumstände vorliegt, ist für mich nach der Schilderung fraglich. Unter Umständen war die Mutter zum Zeitpunkt der Verhandlung bereits bekannt schwanger und mit dem entsprechenden Partner liiert. Dann wären diese Tatsachen nämlich präkludiert und könnten von der Mutter gar nicht mehr in ein Verfahren eingebracht werden. Und selbst wenn dem nicht so ist, erscheint mir doch fraglich, ob die hier beschriebene Mutter tatsächlich erfolgreich einen Umzug für sich und das Kind durchsetzen könnte.

  • TR, die bisherige Regelung war doch ohnehin nur zeitlich sehr begrenzt praktizierbar. Spätestens mit Schulbeginn am Ende.


    Fakt ist doch, dass wir hier eine total widersprüchliche Darstellung haben. Einerseits war es völlig klar, dass man das Sorgerechtsverfahren verlieren würde, andererseits wird die Kindsmutter als extrem unfähig dargestellt. Dem Lover wird natürlich das Recht zugesprochen, weit weg vom Aufenthaltsort des Kindes zu ziehen, der Mutter aber gar nichts? Und ich staune immer wieder, mit was für Ungeheuern man Kinder zeugt.


    Und die geänderten Umstände können auch in einem neuen Verfahren eingebracht werden. Die Lebensplanung war eben noch nicht so weit. Ich denke, wichtig ist jetzt, etwas tragfähiges für die Zukunft zu entwickeln. Ein Modell, bei welchem das Kind nicht immer hin- und hergerissen wird.


    TK

  • Ich lese die Regelung "alle 3 Wochen in Berlin". Das ist für ein Schulkind genauso praktizierbar wie für ein Vorschulkind. Ein Ende ist mir weder ersichtlich noch verständlich und wurde hier auch nicht angemerkt.


    Ich kann auch keine Widersprüchlichkeiten erkennen. Der niedergeschriebene Text ist verständlich und schlüssig. An manchen Stellen eventuell leicht übertrieben dargestellt, jedoch in sich logisch. Weder ist dem Text zu entnehmen, dass es klar sei ein Verfahren zu verlieren (sondern nur der Hinweis, dass ein ABR-Verfahren in der Vergangenheit abgewiesen wurde) noch kann ich dem Text entnehmen, dass die Mutter extrem unfähig sei (sondern nur den nüchternen Hinweis auf eine frühere Obdachlosigkeit und bestehende Hilfe zur Erziehung).


    Richtig ist, dass geänderte Umstände in ein Verfahren eingebracht werden können. Geänderte Umstände liegen jedoch nur vor, wenn diese zum Zeitpunkt der letzten Verhandlung noch nicht bestanden haben. Und das wäre seitens der Mutter darzulegen und zu beweisen.

  • Hi,


    sorry, aber die Lehre vom Streitgegenstand sieht das etwas anders. Aber abgesehen davon, dürfte kaum zu beweisen sein, dass die konkrete Planung schon vor einigen Wochen möglich war. Jedenfalls hat das Gericht in Kenntnis der Vorgeschichte trotzdem entschieden, dass das Kind bei der Mutter leben soll. Da nunmehr die alten Transportmöglichkeiten nicht mehr da sind, muss eine neue Lösung gefunden werden. Und ein Baby, bzw. auch die Schwangerschaft sorgt nun mal zusätzlich für andere Bedingungen. Deshalb muss eine neue Lösung her. Welche auf Dauer machbar ist, am ehesten dem Kind entspricht, das muss man schauen. Können wir hier nicht abschätzen.


    TK