Guten Morgen liebe Community.
Ich habe eine Frage zum Thema Trennungsunterhalt.
Meine Exfrau und ich leben seid Dezember 2023 getrennt. Unser gemeinsames Kind (10) lebt seid Januar 2024 im Wechselmodell, was auch sehr gut läuft und ihm auch gefällt.
Anfang Februar 2024 kam das Schreiben ihres Anwalts u.a. die Aufforderung zur Berechnung des Trennungsunterhalt.
Ich habe alle Unterlagen bei meinem Anwalt eingereicht, bisher kam aber keine Zahlungsaufforderung, außer die Info das meine Ex nicht mehr durch ihren Anwalt vertreten wird.
Vor zwei Tagen kam Sie an und meinte, dass es meinen Sohn nicht mehr bei mir gefällt, weil er die Katzen bei ihr vermisst. Sie will das Residenzmodell und das Kind zurück. Gleichzeitig will sie auch Unterhalt.
Das war die Kurzfassung. Ich befürchte Sie will ins Residenzmodell wechsel um einfach mehr Unterhalt zu bekommen und triggert unseren Sohn mit den Katzen.
Meine Frage, hat das Wechselmodell negative Auswirkungen auf die Höhe des Trennungsunterhalt?
Da Sie auch nur 2 Tage die Woche arbeitet, könnte Sie in den kinderfreien Wochen zu mehr Arbeit verpflichtet werden oder erst nach dem Trennungsjahr?
Vielen Dank schonmal.