Sonderbedarf Unterhalt

  • Hallo zusammen,


    mein Sohn geht Ende des Jahres ins Schullandheim nach Frankreich und das ganze soll 450 € kosten.

    Ich verdiene aktuell nichts, da ich noch in Elternzeit mit meinem 2. Sohn bin und alleinerziehend.

    Nun habe ich den Kindesvater um einen Zuschuss fürs Schullandheim gebeten da die Kosten für mich enorm hoch sind und ich das nicht alleine stemmen kann.

    Er sagt jedoch dass das kein Sonderbedarf ist und mit dem normalen Unterhalt schon gedeckt ist, da ich ja das Jahr über sparen kann dafür und er zahlt nichts.

    Ist das richtig so? Wohin könnte ich mich wenden?

  • Die Auffassung des Vaters wird durchaus von Gerichten vertreten.


    Wenn der Vater nicht freiwillig zahlt, kann man am Familiengericht ein zivilrechtliches Unterhaltsverfahren über die Beteiligung betreiben. Kostenrisiko vierstellig. Ausgang ungewiss.


    In der Regel lohnt es sich erst mal den laufenden Unterhalt anzuschauen, weil dieser vielleicht gar nicht sinnvoll geregelt ist und/oder der Vater vielleicht gar nicht leistungsfähig für Mehr-/Sonerbedarf wäre.

  • Hi,


    wenn ich das richtig verstehe, handelt es sich um eine Klassenfahrt? In der Tat sind Klassenfahrten wie auch etwa Konfirmationsfeiern lange voraussehbar und planbar, gehören zum "Alltagsleben" der Kinder, welches aus dem laufenden Unterhalt anzusparen und zu finanzieren ist. Welche Unterstützung jetzt in deinem speziellen Fall greift, keine Ahnung. In vielen Schulen gibt es da eigene Systeme, etwa ein Elternverein für soziale Notfälle. Möglicherweise kommt auch das JC dafür auf, kommt auf deine finanziellen Verhältnisse insgesamt an.


    TK