Hilfe bei Unterhaltsberechnung

  • Hallo zusammen,


    ich würde mich über Hilfe zur folgenden Situation freuen:

    Meine Partnerin und ich erwarten im November unser erstes gemeinsames Kind und müssen nun ein wenig auf unsere Kosten achten.
    Sie hat eine 12 jährige Tocher aus der vorherigen Beziehung.

    Sie erhält ungefähr 350€ Unterhalt pro Monat (alles untereinander geregelt ohne Behörden oder Titel).


    Der leibliche Vater hat wieder geheiratet und hat mit seiner Frau zwei Kinder (2 und 5 Jahre alt).


    Wie viel der Vater und seine Frau verdienen wissen wir leider nicht.


    Wie genau sieht es mit dem Selbstbehalt bei dieser Konstealltion aus bzw. was müsste man in diesem Fall alles bei der Berechnung berücksichtigen?

    Danke & Gruß

    Jan

  • Hi,


    vielleicht ist es sinnvoll, beim Jugendamt eine Beistandschaft für die 12-jährige einzurichten. Die rechnen den Anspruch des Kindes aus, erledigen die Papierarbeit, und das alles gratis. Meist auch richtig.


    So, wie ist zu rechnen (auch das JA und dessen Berechnungen sollte man überprüfen können). Man nimmt den Netto-Verdienst des Vaters der letzten 12 Monate incl. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld u.s.w. Dividiert diesen durch 12, dann hat man den Monatsverdienst. Dieser ist zu bereinigen; welche Bereinigungsfaktoren greifen, ist letztlich individuell zu berücksichtigen. Der größte Posten sind in der Regel berufsbedingte Aufwendungen, wie etwa die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, evtl. auch Versicherungen u.s.w. Da kann man über die großen Suchmaschinen auch bezogen auf den jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirk vieles finden.


    So, jetzt kommen wir zur Frage der Einstufung nach der sog. Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabelle geht davon aus, dass der Zahler lediglich für 2 Personen rein rechnerisch zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist. Hier haben wir aber drei Kinder, evtl. noch die Ehefrau. Dies bedeutet, dass er mindestens um eine Gehaltsstufe herabzustufen ist. Von dem Betrag, der dann für die Tochter ermittelt ist, ist der halbe Kindergeldbetrag in Abzug zu bringen. Das Kindergeld wird also rein rechnerisch halbiert, es soll beiden Elternteilen zugute kommen.


    Nun zum Selbstbehalt. Der liegt derzeit bei 1450 €, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Kann aber im Fall eines zweiten Verdieners/einer Lebensgemeinschaft mit einer weiteren Person herabgesetzt werden. Einzelfallentscheidung. Der so ermittelte Betrag ist dann letztlich auf die drei Kinder nach der DT zu verteilen. Gegebenenfalls ist auch noch die Ehefrau mit einzubeziehen, rein rechnerisch, wenn sie so viel verdient, dass wir bei einem Mangelfall zu einer Herabsetzung des Selbstbehaltes kommen.


    Du siehst, es ist nicht so ganz unproblematisch. Ich habe meinen Einstieg hier teilweise sehr vereinfacht dargestellt, die Fachleute, die mitlesen, mögen mir das verzeihen.


    TK

  • Wenn ihr euch die ganze zivilrechtliche Angelegenheit ersparen wollt, könnt ihr auch einfach Unterhaltsvorschuss beantragen. Der liegt aktuell bei 395 Euro ab 12 Jahren. Seit Januar verschenkt ihr also schon 45 Euro monatlich. Oder der Vater zahlt wenigstens diese Summe. Dann könnt ihr euch auch diesen Antrag sparen.


    Wenn man aber nicht mal weiß wie viel der Vater eigentlich verdient, kann man das auch mal anfordern. Erst dann kann man objektiv beurteilen, ob eine höhere Forderung gerechtfertigt wäre oder man mit dem aktuellen Betrag schon gut bedient ist und auf staatliche Transferleistungen zurückgreifen muss.