Guten Tag in die Runde,
meine Mutter hat bis zu ihrem Tod Sozialhilfe erhalten. Bisher bin ich knapp an einer Unterhaltsverpflichtung vorbeigekommen. Nun hat die Stadt für das letzte Lebensjahr (Januar bis Juni) noch einmal nachgerechnet und ermittelt, dass ich in den letzten sechs Monaten jeweils 180 € hätte zahlen müssen. Dazu zwei Fragen:
1.) Ich habe die kompletten Beerdigungskosten übernommen. Muss das als Sonderleistung bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden? Erbe, Restbeträge auf Taschengeldkonto etc. gab es nicht.
2.) ich bin geneigt, das jetzt zu bezahlen, um das leidige Thema ein für allemal erledigt zu haben. Laufe ich Gefahr, dass die Stadt das als Zugeständnis sieht und anfängt, auch noch einmal die Vorjahre zu prüfen?
Für sachdienliche Hinweise schon einmal vielen Dank.