Bitte Hilfe Unterhalt ab 18

  • Hallo ich erhoffe mir von euch mal Hilfe oder ein paar Tips


    Mein Mann hat seinen Sohn seit 14 Jahren nicht mehr gesehen. Wir haben alle Jahre mtl.Regelmäsig Unterhalt überwiesen.


    So als ich dann wusste das die 9.Klasse beendet ist und er ja hätte ne Ausbildung oder das arbeiten anfangen müssen hab ich was gekürzt da kam dann Brief vom JA das er das BerufsbildendeJahr in der Berufschule macht okay weiter bezahlt ....dieses hat er dann zweimal gemacht (lt.JA darf man das zweimal) ....das ist ja jetzt auch rum .....


    Ich habe dann im August einfach 90Euro abgezogen und mtl. immer nur 216 Euro überwiesen und die Mutter nahm das so hin es kam kein Brief kein Nix vom JA ...... so jetzt hab ich im Januar wieder überwiesen und er ist jetzt seit 3.1.2011 18JAHRE ..gestern kam Brief vom JA sie wollen von meinem Mann die letzten 12 Abrechnungen usw. und von mir auch mein Gehalt weil wenn ich nix angebe dann gehen sie (steht so in dem Brief) von aus das ich mich selbst ernähren kann


    So meine eigentliche Frage :


    Wir haben noch einen Sohn der ist 12 Jahre
    Ich gehe als geringVerdiener arbeiten bekomme mtl. 358 Euro
    Und mein Mann arbeitet Schichten durchschnittlich gerechnet hat er mtl. 2200 Euro netto


    Wir haben ein Haus seit 9 Jahren und zahlen da im Monat 730Euro ab und Strom haben wir 155 Euro im Monat....dann läuft noch ein Auto Kredit und von früher was da zahlen wir im Monat ca. 530 Euro


    Wie wird diese Neuberechnung nun stattfinden ?
    Was muss uns über bleiben?
    Werden die Schulden mit angerechnet?
    Wird unser 12jähriger Sohn angerechnet?
    Was ist mit dem Ki.Geld wo die Alte bekommt


    Wäre super dankbar für Antworten


    Danke Ivonne

  • Hallo ,


    Zitat

    Was ist mit dem Ki.Geld wo die Alte bekommt


    was meinst du damit?



    lg
    edy

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  • Guten Morgen Edy..... die Mutter dieses Kindes bekommt ja gehe ich von aus 184 Euros im Monat wird das mit bei uns dann Angerechnet bei der Neuberechnung?

  • Hallo ivonne,


    besteht denn ein Titel?


    Ab 18 Jahren sind beide Eltern barunterhaltspflichtig.


    Dem 18 Jährigen steht nur Unterhalt zu wenn er in Ausbildung/Schule ist.


    Er muss folgende Nachweise erbringen:
    Nachweis über Schule/Ausbildung ( bei Ausbildung, wie hoch ist sein
    Azubi-Lohn).
    Einkommen der Mutter
    Einkommen des Vaters


    Dann wird gerechnet.
    Einkommen von Mutter und Vater lt. Düsseldorfer Tabelle .


    Von dem Betrag lt.DT wird sein Kindergeld sowie z.T sein Azubi-Lohn,
    abgezogen.
    Der Rest wird auf Vater und Mutter im Verhältnis ihrer Einkommen aufgeteilt.
    Euer 2.Kind wird auch berücksichtigt ( fällt bei eurem EK hier nicht ins Gewicht).


    lg
    edy

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  • Hallo Edy


    Titel besteht nicht also wir haben nix keine Urkunde oder sonst was.


    Wir haben ja seit August nur noch 216 Euros überwiesen meinst du das wird mehr? Werden die Darlehen fürs Haus auch abgezogen ? Ich hab schlaflose Nächte bis ich die Tante vom JA morgen anrufen kann.


    Wie meinst du das unser Kind fällt nicht ins Gewicht? Aber ein Selbstbehalt muss doch auch sein sprich Essen kaufen , Versicherungen zahlen usw. weisst du wie ich meine?


    Was ist wenn der Junge nix arbeiten will denn so sieht das leider aus

  • Hallo ivonne,


    Zitat

    Was ist wenn der Junge nix arbeiten will denn so sieht das leider aus


    dann wird es sein Privatvergnügen ( d.h. er bekommt keinen Unterhalt).


    Nur wenn er wieder eine Schule oder Ausbildung beginnt.


    Bevor ihr euch auf irgend was einlasst ( Jugendamt) verlangt zu erst alle
    wie oben bereits beschriebene Nachweise.


    lg
    edy

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  • @Edy...danke das werden wir auch tun wie gesagt ich rufe morgen gleich 14uhr dort an und werde erstmal hören was der nun tut .... hab wo gelesen das das Kind sich bemühen muss um arbeit sprich nicht nur sich arbeitslos melden sondern auch bewerbungen vorlegen muss


    weisst du ob unsere schulden vom haus mit in die berechnung fallen?

  • Hallo ivonne,


    Zitat

    weisst du ob unsere schulden vom haus mit in die berechnung fallen?


    Ich nehme an das wurde während der Ehe mit der EX gebaut?


    Das sind oft Einzelentscheidungen, aber eigentlich ja.


    Die Kreditzinsen für das Haus auf jeden Fall.


    Aber diese Frage stellt sich ja erst wirklich wenn der Sohn die geforderten
    Nachweise erbringen kann.


    lg
    edy

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  • @edy..danke du scheinst dich auszukennen bin schon bisschen ruhiger eine frage noch ... kann er diese nachweise nicht bringen ...sprich er tut gar nix hockt daheim ... was dann?

  • Hallo ivonne,


    dann "shit happens" für Ihn.


    Mit 18 ist man erwachsen.
    Seine Möglichkeiten: Ausbildung, Regale auffüllen im Supermarkt, Zeitungen/
    Prospekte verteilen.
    Freiwilliges soziales Jahr usw.


    Er sollte dringend zur Arge gehen und sich ausbildungssuchend melden
    (viele Bewerbungen schreiben, 1€ Jobs).


    Und das Jugendamt ist nicht das Gericht, also nur was unterschreiben was auch aus eurer Sicht o.k. ist.



    lg
    edy

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    4 Mal editiert, zuletzt von edy ()

  • edy ... das Haus haben mein Mann und ich gekauft also hat nix mit der Ex zu tun. Das heisst er ist verpflichtet was zu tun und sich zu bemühen? Sonst können wir uns weigern zu zahlen? Irgendwelche Fakten muss ich der JA Tante ja sagen grins

  • Hallo ivonne,


    Tut er nichts, kriegt er nichts. (unabhängig vom Haus).


    Zum Haus: Schulden die noch in der Ehe mit der Ex entstanden, könnten
    in die Berechnung mit einfließen, Nachher entstandene nicht mehr.


    Sonst könnte ja jeder "schulden machen" um den Unterhalt zu mindern.


    Die Dame vom JA würde ich fragen, ob sie "Faulenzen" noch unterstützen will.


    lg
    edy

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  • edy ... der war gut tut er nix bekommt er nix .....


    jetzt mal gesagt er tut echt nix und die führt die neuberechnung durch und sagt so ihr zahlt betrag xy ...kann ich sagen nö machen wir nicht der soll erstmal zeigen das er was tut so das er unterstützt werden muss und ich zahl nix ....muss oder müssten wir uns dann nen anwalt nehmen

  • Hallo ivonne,


    Wie schon geschrieben: Jugendamt ist nicht das Gericht.


    Für eine Neuberechnung benötigt auch das Jugendamt die entsprechenden
    Nachweise.


    Auch die müssen sich an geltendes Recht halten.


    Ob ihr dann noch einen RA benötigt wird man sehen ,aber dann nur wenn
    die Sache vor Gericht geht.


    lg
    edy

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  • Es gibt neues


    edy .... bin ja dankbar für deine Antworten und will dich auf dem laufenden halten.


    Tante vom JA sehr sehr nett und ist so wie ich raushöre auf unserer Seite.


    Fakt ist ich brech weg echt .... der Junge ohne Abschluss aus der Schule dann 2 Jahre diese Berufsbildungsjahr und nu macht er schon wieder sowas sprich er ist beim Arbeitsamt gemeldet schreibt angeblich Bewerbungen und verdient bei dem was er tut 73,-Euro ein Traum oder .... die Kindsmutter wie ich vermutete tut nix klar wie die Mutter so das Kind ...


    So jetzt hab ich der Tante gesagt ich glaubs ja nicht und bla bla der muss jede Tätigkeit annehmen und wenn er Regale im Supermarkt einräumt ... sagt sie stimmt weil ich dann sagte der kann net bis 30 warten bis er nen Ausbildungsplatz bekommt. Sie ist aber der selben Meinung wie ich also sie hat dem das gesagt nur er reagiert da nicht wirklich ... also will er NIX tun.


    Hab ihr gesagt ich reiche die Unterlagen ein zahle aber jetzt erstmal keinen Cent mehr sagt sie ist okay .... dann sagte sie auch das sie die Neuberechnung macht und mich vorab informiert was zu zahlen wäre wenn was zu zahlen wäre was sie aber glaubt da mein Mann "gut" verdient ....(denke gibt mehrverdiener) aber ich muss nicht zahlen ... kann dann äussern das wir das nicht einsehen und er sich bemühen muss sprich arbeiten muss ....denn hier gibt es eine Menge an arbeit das ist echt so ...das JA macht ja nur beratende Tätigkeit sagte sie mir und wenn der Kerl Geld will muss er das vor Gericht einklagen.... nur sollte er Gewinnen müssten wir die Kosten tragen ...


    so lieber Edy.... sag mir deine Meinung dazu


    danke ivonne

  • Hallo ivonne,


    Klingt ja für's Erste ganz gut.


    d.h. das Jugendamt wird wohl nicht gegen euch vorgehen.


    Lasst euch die Neuberechnung des JA zeigen ( mit allen Nachweisen).


    Der Sohn müsste schon selbst einen RA bemühen.Will er PKH (Prozesskostenhilfe) wird vorher überprüft ob eine Chance auf Erfolg für ihn besteht.


    Dann müssen alle beschriebenen Nachweise erbracht werden, ( auch Nachweis
    der Mutter) usw., denke daran wird's schon scheitern.


    Zitat

    nur sollte er Gewinnen müssten wir die Kosten tragen ...


    Davon sollte man sich nicht einschüchtern lassen.


    Sollte ein Schreiben seines RA usw. kommen, könnt ihr euch auch von
    einem RA beraten lassen ( ca.150€) und dann entscheiden ob er euch in
    dieser Sache vertreten soll.


    Aber vom Familienrecht her, wird er keine Chance haben.
    lg
    edy

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