Zertifikat statt Ausbildung

  • Guten Abend zusammen,



    meine Tochter(18) verlässt diesen Juni die Hauptschule. Und möchte keine Ausbildung machen, sondern ein "Zertifikat für Betreuungskräfte" machen und dann als Betreuungskraft arbeiten.

    Ich habe mit ihr über andere Möglichkeiten gesprochen, sie wollte auch mal eine Ausbildung zur Bürokauffrau machen (ist nicht zum Vorstellungsgespräch gegangen, weil die Anzeige nicht mehr online war).


    Ich vermute, dass sie dieses Jahr noch keine Bewerbungen für Ausbildungen geschrieben oder abgeschickt hat.

    Wie zu vermuten ist, wird sie von der KM nicht wirklich motiviert. Ich bin schon der Meinung Fleiß zu belohnen aber Faulheit nicht zu unterstützen. Mein Deal mit ihr: Wenn sie mir einen Ausbildungsvertrag vorlegt, bekomme ich einen Wunsch erfüllt.


    Wie soll ich mich ab Juli verhalten, nach Ihrem Abschluss?


    Danke für eure Mühe und Aufmerksamkeit :)

  • Hi,


    es ist dieses "Zertifikat Betreuungskraft (§ 43b, 53c SGB XI)" es wird eine ca 2Monatige Weiterbildung die mittels Bildungsgutschein vom Arbeitsamt gefördert wird und wird eigentlich meist an Langzeitarbeitlose oder ältere Menschen die nicht mehr in Ihren alten Jobs rein kommen. Und Fachpflegekraft ist keine Alternative für Sie.

  • Hi,


    ich gehe mal davon aus, dass du Unterhalt zahlst. Da die Tochter volljährig ist, kannst du die Unterhaltszahlungen einstellen, wenn sie keiner Ausbildung nachgeht. Es sei denn, es existiert ein Unterhaltstitel, der über den 18. Geburtstag hinaus geht. Dann müsstest du dich zunächst darum kümmern, dass der Titel aus der Welt kommt. Das kann geschehen, indem sie dir die vollstreckbare Urkunde heraus gibt; das kann auch geschehen, indem sie schriftlich auf die Wahrnehmung der Rechte aus dem Titel verzichtet.


    Da die Tochter volljährig ist, hast du auf der tatsächlichen Seite keinen Einfluss auf die berufsmäßige Ausgestaltung ihres Lebens. Sehr zielstrebig scheint sie ja nicht zu sein; mit 18 Hauptschulabschluss, das ist ja nicht so furchtbar sexy. Ich kann mir da ehrlich gesagt nur sehr schwer vorstellen, dass sie einen Ausbildungsplatz zur Bürokauffrau ergattert hätte.


    Schade, dass sie nicht einmal die doch sehr kurze Ausbildung zur Pflegehelferin anstrebt. Aber, es ist nun mal so. Vielleicht bekommt sie durch die praktische Tätigkeit ja dann Freude am Beruf im Pflegebereich und baut das alles später aus. Gerade da gibt es ja genug Optionen des Quereinstiegs, und zwar unabhängig vom Alter.


    Bleibt die Frage, was du noch bezahlen musst. Ich würde diese 2-monatige Anlernphase unter Anrechnung möglicher Zuwendungen von wem auch immer noch finanzieren, obwohl es ja keine Ausbildung ist. Und danach bist du raus, auch wenn sie keinen Job bekommt. Wenn die Sache mit dem Titel geklärt ist. Klar, die Mutter ist ab Volljährigkeit unterhaltstechnisch mit im Boot, auch müsste im Fall von einer "Ausbildungsbeihilfe" auch geguckt werden, wie viele berufsbedingte Aufwendungen in Abzug gebracht werden können. Aber, m.E. lohnt es sich nicht, bei 2 Monaten ein Fass aufzumachen.


    So, das ist mal ein ganz grober Überblick. Jetzt kannst du mich auf den Punkt genau weiter fragen. Dann werde ich auch genauer bzw. spezieller.


    TK

  • Ja, ich wünschte ich hätte mehr Einfluß auf sie gehabt.

    bis zur 7. Klasse war Sie auf dem Gymnasium. Die 6. Klasse muste Sie wegen Krankheit wieder holen und die 7. wegen Schwänzen. Dann ging Sie ab 8. Klasse auf einer Gesamtschule für Mittlere Reife und und nun konnte Ich sie zumindest überzeugen nicht nach Ihren 9 Pflichtjahren einfach abzubrechen. Und Ihre Mutter will ich gar nicht erst anfangen. Aber kurz "Harz4 und der Tag gehört dir."


    LG