Kinder Grundsicherung 2025

  • Hallo in die Runde! Bin neu hier!

    Es gibt ja schon viele Interessante Themen hier :)

    Aber kennt sich jemand mit dem Thema der Grundsicherung des Kindes, welches 2025 kommen soll gut aus?

    Bisher war es ja so, das das Kindergeld, bei getrennt lebenden Eltern gesplittet wurde und beim Unterhalt abgezogen wurde.

    Aber irgendwie werde ich aus der Grundsicherung nicht schlau.

    Wo das Kind lebt, bei der Mutter zum grossen Teil, wird der Antrag gestellt. Aber wie sieht es mit dem Vater aus?

    Geht der dann komplett leer aus? Wird da noch etwas anteilig auf dem Unterhalt angerechnet?

    Also blicke da nicht ganz so durch.

    Eventuell hat ja noch jemand diese Situation wie ich..


    Vielen lieben Dank!

  • Hi,


    mit der Kindergrundsicherung kann man sich befassen, wenn endgültig alles feststeht. Also so etwa ab Nov. diesen Jahres, grob gepeilt. Bis dahin sind auch die Fachleute auf die Veröffentlichungen der Ministerien angewiesen, die auch im www nachzulesen sind.


    Kindergeld wird nicht kraft Gesetzes gesplittet - wie du schreibst. Das ist eine familienrechtliche Regelung, die individuell auch durchaus anders aussehen kann. Die Kindergrundsicherung soll ja nur die verschiedenen Leistungen, die insbesondere bei bedürftigen Kindern auch jetzt schon da sind, zusammenfassen. So, und da kommen wir zu dem Punkt, dass es Leistungen gibt, die einkommensunabhängig vom Staat erbracht werden und solche, die von der Bedürftigkeit des Kindes abhängen. Letztere greifen nur, wenn die zum Unterhalt verpflichteten Personen nicht leisten können; diese sind also subsidiär.


    Man wird also wie heute auch splitten müssen, denn nicht jedes Kind bekommt ja denselben Betrag; es wird wohl darauf hinauslaufen, dass die verschiedenen Optionen, Geld zu erhalten, zusammen fasst (das ist wohl klar), abere der festgelegte Mindestbetrag individuell überprüft werden muss. Denn die Idee der Vorrangigkeit der Leistungen durch die Eltern oder andere Verpflichtete soll ja nicht aufgegeben werden. Ich haben noch keinen Bescheidsentwurf für 2025 gesehen, so dass ich nicht einschätzen kann, wie das dann konkret festgelegt wird.


    Angesichts der Fülle der verschiedenen Subventions/Förderungstöpfe scheint mit die Zusammenlegung schon aus organisatorischen Gründen sehr sinnvoll. Ich erinnere mich noch gut an einen hessischen Fall, da ging es nur ums Kindergeld, wirklich nur darum. Involviert waren die Arbeitsagenturen von Fulda und Hanau, das Landesarbeitsgericht in Frankfurt, das Zollamt in Bad Homburg und das Gericht in Kassel. Änderungen des Wohnsitzes waren nicht erfolgt. Nicht auszudenken, wenn noch die Unterhaltsvorschusskasse, das Job-Center, die Kommune auch noch involviert gewesen wären. Ich hoffe doch sehr, dass das jetzt besser wird.


    TK