Hallo liebe "Mitstreiter",
leider habe ich zu dem meiner Meinung nach sehr praktischen Fall der Brechnung des Zugewinns keine Beitrage gefunden: :confused:
Vor Eheschließung habe ich mit meiner Partnerin einige Jahre zusammengelebt und schon während dieser vorehelichen Zeit unsere Geld und Vermögen "vermischt". Das bedeutet, ich habe zum Beispiel mit meinem Gled auf ihren Namen einen Sparbrief abgeschlossen.
Außerdem habe ich während der vorehelichen Zeit, die Miete übernommen oder z.B. ihr Bafög Darlehen abgelöst.
Wie gesagt, das war alles noch VOR dem Tag der Eheschließung.
Nun meine Frage, wie schaut das in der Praxis mit der Berechnung des Anfangsvermögens aus. Ist da wirklich stumpf auf den Tag der Eheschließung abzustellen?
Über Eure Einschätzung freue ich mich sehr!
Vielen vielen Dank
Gize