Das Jugendamt hat meine Unterhaltspflicht geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis:
Durchschnittliches Nettoeinkommen als Angestellter: 841,39 Euro
Monatliche Einnahmen als Kleinunternehmer: 172,86 Euro
Wohnvorteil durch Eigenheim: 361,37 Euro
Einnahmen durch Vermietung: 256,42 Euro
Bereinigtes Nettoeinkommen: 1632,04 Euro
Angegeben habe ich, dass ich ein Sparvermögen in Höhe von 60000 Euro besitze, welches ich ausschließlich für meine Altersexistenzabsicherung oder unvorhersehbare finanzielle Belastungen benötige, da ich fast ausschließlich selbstständig war und mein momentan ermittelter gesetzlicher Rentenbezug ca. 280 Euro sein wird. Das habe ich dem Jugendamt auch so mitgeteilt.
Aufgrund dieses Sparvermögens hat das Jugendamt meine Unterhaltspflicht wie folgt ermittelt:
100 % Mindestunterhalt: 645 Euro
abzüglich hälftiges Kindergeld: 125 Euro
zu zahlender Unterhalt: 520 Euro
Muss ich diese Berechnung akzeptieren? Es sind immerhin knapp 41 Prozent meiner tatsächlichen Einnahmen.
Da die Grundlage der Berechnung offensichtlich mein Sparvermögen ist und ich aufgefordert wurde, eine öffentliche Urkunde zu unterschreiben, folgende Frage:
Muss ich die Urkunde unterschreiben?
Was ist, wenn z.B. in Kürze eine ungeplante finanzielle Belastung auf mich zukommt, die das Sparvermögen nahezu aufbraucht? (Dachsanierung oder Sonstiges)
Ich möchte noch dazu anmerken, dass ich immer - aus meiner Sicht freiwillig - Unterhalt gezahlt habe. Allerdings in einem geringeren Maß. Auch jetzt habe ich die 520 Euro rückwirkend für drei Monate gezahlt und bereits einen Dauerauftrag über 520 Euro eingerichtet. Mich irritiert nur die Höhe des Betrages und ich scheue mich diese Urkunde zu unterschreiben, da mein Sparvermögen ja auch evtl. angetastet werden muss und ich dann defacto nicht mehr zahlungsfähig wär.