Scheidung mit Haus

  • Hallo,

    mein Mann hat mir nach 25 Jahren eröffnet, dass er sich scheiden lassen möchte.


    Er war auch schon beim Anwalt zur Erstberatung. Wir verbringen das Trennungsjahr im gemeinsamen Haus . Wir sind beide im Grundbuch eingetragen.


    Jetzt hat mein Mann die Idee, wir könnten uns scheiden lassen und danach ja weiter zusammen wohnen bleiben. Weil der Wohnungsmarkt so angespannt ist und es schwierig für uns beide wäre, jeweils eine Wohnung zu finden. Er will das Haus auch nicht verkaufen. Alleine kann er sich das nicht leisten und eine Auszahlung meinerseits ist ihm auch nicht möglich.

    Das Haus ist nicht belastet.


    Wir sind seit 15.03. getrennt lebend und ich hatte jetzt schon viel Zeit, mir über diese Idee meine Gedanken zu machen.


    Ich denke, dass das finanziell für mich keine gute Idee wäre.


    1. Was ist, wenn mein Mann nach der Scheidung verstirbt? Dann greift die gesetzliche Erbfolge und ich als Exfrau würde leer ausgehen, was seinen Teil des Hauses betrifft. Ich dürfte mich dann mit seinen Erben auseinandersetzen. Grauenvolle Vorstellung. Oder wir machen ein Testament, was mich nach seinem Tod als Alleinerbe einsetzt. Würde das überhaupt gehen?

    Wieder keine gute Idee. Als Expartner würde mir nur ein Freibetrag von 20000 Euro zustehen und auf den Rest müsste ich Erbschaftssteuer bezahlen.


    Das gleiche gilt natürlich im umgekehrten Fall.


    Bei mir dreht sich im Kopf alles im Kreis. Natürlich würde ich gerne weiter in meinem Haus wohnen bleiben. Wir haben auch genug Zimmer, damit das ohne Reibereien funktionieren würde.


    Aber unter diesen Voraussetzungen? Hat jemand so etwas Ähnliches gemacht und kann mir sagen, wie ich vorgehen soll. Sicher werde ich bei Zeiten auch noch eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch nehmen, aber das hat noch etwas Zeit.


    Wir haben Familienrechtschutz. Die bezahlen eine anwaltliche Erstberatung. Kann das von beiden Seiten je einmal in Anspruch genommen werden?


    Vielen Dank fürs Lesen und ich hoffe, es gibt ein paar nützliche Tipps, wie ich mit dieser Situation umgehen soll.


    LG Lonesomeday

  • Hallo Lonesomeday,


    Zunächst erstmal nichts überstürzen. Ein Zugewinnausgleich muss nicht zwingend mit der Scheidung durchgeführt werden ( die Frist beträgt 3 Jahre ab rechtskräftiger Scheidung. )


    Zum Thema "Erbe" fällt mir der Begriff "Berliner Testatment" ein.


    edy

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  • Hallo edy,


    Danke für Deine Antwort. Der Zugewinnausgleich ist auch weniger das Problem. Wir sind quasi mit jeder Null in die Ehe gestartet und haben jetzt das Haus gemeinsam. Das hebt sich dann ja eher auf.


    Berliner Testament greift ja nur bei verheirateten Paaren. Nach der Scheidung ist das ja auch hinfällig. Und nach der Scheidung entfällt das Erbrecht.


    LG Lonesomeday

  • Hallo Lonesomeday,


    gemeinsame Kinder habt ihr keine !?



    Die sauberste Lösung könnte ein Verkauf der Immobilie sein.


    edy

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  • Hallo


    nein, keine Kinder. Das ist sein Elternhaus. Er will das nicht verkaufen. Ich würde auch am liebsten dort bleiben, aber nicht unter diesen Voraussetzungen.


    LG Lonesomeday

  • Hi,

    wie ist sein Elternhaus denn in Euren gemeinsamen Besitz gekommen? Habt Ihr das gemeinam den Eltern abgekaut? Und was würde Deinen Noch-Mann daran hindern, eine Hypothek auf das Haus zu nehmen, um Dich auszuzahlen?

  • Mein Mann hat seinen Teil geerbt und ich meinen Teil als eheliche Zuwendung bekommen. Wir stehen beide im Grundbuch.

    Mein Mann geht bald in Rente und will sicher nicht soviele Schulden aufnehmen. Wenn es nicht anders geht, dann muss er mich eben auszahlen. Aber das kann er sich nicht leisten. Vor allem, wenn dann auch noch der Versorgungsausgleich kommt. Dann hat er noch weniger Rente.

  • Hallo, er möchte die Scheidung, dann sollte er auch mit den Konsequenzen leben.


    Ich würde an deiner Stelle einen Anwalt aufsuchen. Gibt es im Zusammenhang mit der "ehelichen Zuwendung" vertragliche Vereinbarungen?

    Was steht im Notarvertrag oder wurdest du einfach als Mitinhaber zur 1/2 ins Grundbuch eingetragen?


    Gruß

    frase

  • Hallo, er möchte die Scheidung, dann sollte er auch mit den Konsequenzen leben.

    Ich würde an deiner Stelle einen Anwalt aufsuchen.

    Das sehe ich auch so.


    Als Alternative könntest du ihm anbieten, dass ihr euch nicht scheiden lasst, sondern "nur getrennt" lebt.

    Falls das für dich in Ordnung wäre.

    Aber erst mal eigenen Anwalt suchen.

  • Ja, die eheliche Zuwendung wurde notariell beglaubigt und wir stehen beide im Grundbuch. Auch der grobe Undank wurde im Vertrag ausgeschlossen, so dass er diese Zuwendung auf keinen Fall zurück fordern kann. Das ist hieb und stichfest.


    Ja, eine Möglichkeit wäre getrennt Leben in der Immobilie, ohne Scheidung. Ob er darauf eingeht, wer weiß? Auf jeden Fall viel billiger als eine Scheidung mit Immobilie.


    Ich werde mir auf jeden Fall einen Anwalt suchen. Aber das hat noch Zeit. Ich will soviel wie möglich über dieses Thema erfahren.


    Eigentlich mache ich mir viel zu viele Gedanken, was kommen könnte. Es kann mir doch egal sein. Er wird entweder hoch verschuldet in die Rente gehen oder er wird sein Elternhaus durch Verkauf verlieren. Ich verliere natürlich auch - mein Zuhause. Das ist schon sehr traurig. Aber wenn er das so will, dann kann ich auch mit harten Bandagen kämpfen.


    LG Lonesomeday