Unterhalts Uberprüfung meiner Kinder

  • Hallo


    Ich kann kaum noch schlafen. Grund ist ich bekam am 27.05.24 zwei Einschreiben meiner Töchter 18 und 20 Jahre alt. Welches ich am 01.06.2024 von der Post geholt habe.

    In diesem Brief steht das Sie gerne den Unterhalt berechnen bzw. Überprüfen wollen. Ich habe wirklich die Schlimmsten Erlebnisse in Sachen Jugendamts Berechnungen.


    Jetzt zu den Eckdaten Tochter 20 Jahre Studium

    Bekommt BAföG 511 Euro +Kindergeld sind also 761 Euro. Ein neuer Antrag muss demnächst gestellt werden. Meine Einkünfte im Kalenderjahr 2022 waren sehr gering. Das ich denke das Sie auch wieder 511 Euro für das Jahr 2024/2025 bekommt.

    Jetzt streite ich mich mit Tochter 20 Jahre, weil Sie meint Unterhalt hat Vorrang. Ihre Meinung ist das ich mehr Unterhalt bezahlen soll damit sich der Darlehn Betrag vom BAföG ändert. Reschere ergab meinerseits das BAföG immer vor Unterhalt beantragt werden muss. Genauso das die letzten 2 Jahre zur BAföG Berechnung herangezogen werden.


    Wer hat Recht?


    Tochter 18 im Mai geworden, Fachabitur und ab August 2024 Azubi

    Ausbildungsvergütung sind 670 Euro welches ca. 533 Euro Netto entsprechen. Plus Kindergeld hat sie 783 Euro zum gegenrechnen. Laut Unterhalts Rechner Bekommt sie noch 41 Euro.


    Mein Einkommen ist 2400 Euro, kann bitte jemand Licht ins Dunkle bringen. Ich bin der Meinung das dies so passen sollte.


    Den Brief von ihr habe ich wie folgt beantwortet

    Hallo Tochter 2



    gerne bin ich bereit dir Auskunft über mein Einkommen der letzten 12 Monate (April 2023 bis Mai 2024) zu erteilen.


    Diese sind aber unter Voraussetzungen geknüpft.


    Ich benötige dafür die gleiche Auskunft von deiner Mutter (Gehaltsnachweise April 2023 bis Mai 2024). Desweitern benötige ich deinen Ausbildungsvertrag. Da du ab August 2024 Auszubildende bist, und dein eigenes Geld verdienst. Letzte Auskunft deiner Mutter. Verdienst du dadurch 670 Euro Brutto, welches ca. 533 Euro netto entsprechen. Des Weiteren bekommst du Kindergeld in Höhe von 250 Euro. Damit ist dein gegenzurechnendes Einkommen bei 783 Euro. + Kindergeldzuschlag



    Bitte um Hilfe und Ratschläge wie ich mich am besten jetzt verhalten soll !!!


    mfg pupsi 40

  • BAföG und Unterhalt ergänzen sich in der Regel sinnvoll. Der Unterhalt sinkt durch den voll abzugsfähigen BAföG-Bezug. Bei der Ausbildungsvergütung und dem Kindergeld ist es nicht anders. Beides voll abzugsfähig.


    Kindergeldzuschlag ist dagegen nicht anrechnungsfähig als Einkommen.


    Was die Auskunft vom anderen Elternteil angeht, finde ich die Forderung gegen das eigene Kind grundsätzlich befremdlich. Der Bundesgerichtshof hat schon vor Jahren einen direkten Anspruch zwischen den Eltern bejaht. Und ich finde, dass er auch genau da hingehört. Auch ist die Auskunft über das Einkommen der Mutter keine Voraussetzung zur eigenen Auskunftserteilung. Wenn die Mutter sich nämlich auch mit entsprechender Begründung weigern würde, wäre das Kind handlungsunfähig.


    Auskunft erteilen und abwarten. Das ist das, was du Stand heute machen musst.

  • Ich bedanke mich für die Auskunft und werde es so umsetzen.


    Demanch muss sie definitive BAföG bentragen ? Und nicht wie Sie denkt das erst Unterhalt den BAföG senkt ? Sondern BAföG den Unterhalt ?


    Also brauch ich mir bei Kind 1 keine Gedanken machen? Aktuell ist sie bis zum 9/2024 abgesichert, und ist gezwungen einen erneuten Antrag zu stellen. Welches mein Einkommen aus dem Kalenderjahr 2022 zugrunde legt?


    Im Umkehrschluss sollte das nächste Jahr, etwas harmonischer werden. Was sich aber im nächsten Studium Jahr 25/26 ändern sollte.



    Sind diese Unterhaltsrechner, wirklich eine kleine Grundlage was am Ende rauskommt ?


    lg pupsi40

  • Was die Auskunft vom anderen Elternteil angeht, finde ich die Forderung gegen das eigene Kind grundsätzlich befremdlich.

    "Befremdlich"?

    Das ist das normale, dass die Tochter diese weiterleitet. Natürlich kann man sich auch an die Mutter direkt wenden, oder ans JA, aber zuständig ist erst mal die Tochter für den Datenaustausch. Sie ist es ja, die etwas will.


    Und ja, Bafög geht vor. Also Unterhalt = 930 € - Bafög - KG

    Und der Unterhalt wird dann anteilig nach Gehalt zwischen Vater und Mutter aufgeteilt.

  • Eine Frage noch zur Unterhaltsberechnung Kind 1 18 jahre Abitur


    für die Monate Juni und Juli stehen ihr also 390 bzw. 494 zu ? Ich bin noch nicht schlau geworden wie sich die Inflationsprämie im Unterhalt berechnet.

    Ohne Inflationsprämie ist der Durchschnitt bei 2252 Euro und mit ist er bei 2377 Euro. Ab August sollten die Unterhaltszahlungen mit beginn der Ausbildung bei 40 - 50 Euro liegen Richtig ?


    lg pupsi40

  • Und ja, Bafög geht vor. Also Unterhalt = 930 € - Bafög - KG

    Und der Unterhalt wird dann anteilig nach Gehalt zwischen Vater und Mutter aufgeteilt.

    ich vergaß zu erwähnen beide kinder Wohnen noch bei ihrer Mutter.


    lg pupsi40

  • Wenn beide Kinder bei der Mutter leben, kann man nichts berechnen ohne das Einkommen der Mutter zu kennen. Darlegung von Bedarf und Bedürftigkeit ist Aufgabe des Kindes. Auch zu deiner Leistungsfähigkeit findest du Streitpunkte erst heraus, wenn du eine konkrete Forderung vorliegen hast. Also Auskunft erteilen und abwarten.

  • Hallo


    Ich habe den Unterhalt für Kind 2 jetzt komplett eingefroren. Das Kind hat mich weder drauf hingewiesen Unterhalt zu Zahlen noch welche Höhe? Ja Sie möchte eine Unterhalts Überprüfung, bekommt Sie. Mich plagt trotzdem das Schlechte Gewissen. Soll ich wenigstens den sonst immer Gezahlten Betrag an die Mutter überweisen. Mit dem Hinweis zu Händen Tochter 2 ?


    Wie würdet ihr vorgehen?


    LG pupsi40

  • An die Mutter kannst du ab der Volljährigkeit gar nichts mehr mit befreiender Wirkung zahlen. Das volljährige Kind dürfte Unterhalt theoretisch nochmals einfordern.


    Wenn der Unterhalt tituliert ist, schuldest du bis zu einer neuen Einigung den titulierten Betrag.

  • An die Mutter kannst du ab der Volljährigkeit gar nichts mehr mit befreiender Wirkung zahlen. Das volljährige Kind dürfte Unterhalt theoretisch nochmals einfordern.


    Wenn der Unterhalt tituliert ist, schuldest du bis zu einer neuen Einigung den titulierten Betrag.

    Okay ich bin ehrlich ich verstehe es gerade nicht? Ist die Unterhalts Überprüfung nicht gleich zu stellen wie in Verzug stellen? Ein Titel ist vorhanden der ist bei 47 Euro.


    lg

  • Ab Auskunftsaufforderung oder Inverzugsetzung/Mahnung kann Unterhalt neu bestimmt werden.


    Den Betrag aus dem Titel schuldet man aber unabhängig von einer Überprüfung immer. Wem die Prüfung also zu lange dauert, der muss die gerichtliche Änderung des Titels und Vollstreckungsschutz verlangen. Die Einstellung der Zahlung kann zur Zwangsvollstreckung des titulierten Betrages führen.

  • Hallo


    Ich wollte kurzes Update geben zwecks dieser Sache. Es hat keine Unterhaltsberechnung stattgefunden. Sie wollten sich den Stress nich antun. Ich treffe mich nächste Woche mit beiden Kids und wir wollen eine vernüftige Lösung finden.


    Kind 1 Student 20 Jahre Bekommt 534 Euro Barfög + 250 Euro Kindergeld (784 Euro) wohnt bei Mutter damit sollten Unterhaltszahlungen meiner Meinug nach wegfallen da 689 Euro erreicht.


    Kind 2 Azubi 18 Jahre Bekommt 540 Euro Netto Azubi Vergütung + 250 Euro Kindergeld (790 Euro) und wohnt bei Mutter auch hier sollten Unterhaltszahlung meiner Meinug nach wegfallen da 689 Euro



    Kurzes Update zum Einkommen Vater 2250 Netto Monatlich

    Kurzes Update zum Einkommen Mutter 1500 Netto Monatlich



    Bis vor kurzen hat der Unterhaltsrechner von ISUV immer 0 ausgepuckt. Jetzt kommen aber Trotzdem Zahlen raus.


    Vater
    zahlt
    Mutter
    zahlt
    Unterh. an Kind 1 (18 J.) 137 0 !
    Unterh. an Kind 2 (20 J.) 43 0


    ich bin etwas irritiert



    Link rausgenommen. edy


    Dieser Spuckt 0 aus ?


    Eventuell kann mir hier jemand einen Tip geben.



    Liebe Grüße pupsi40

  • Hallo pupsi40,


    Ich halte diese Art von Rechnern für "ungenügend", denn sie können das Netto nicht bereinigen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Meine Meinung:

    Mutter zahlt Null, da Selbstbehalt 1750 €.

    Für beide Kinder wird kein Unterhalt anfallen, da Bafög/Vergütung und KG ausreichen (Bedarf lt. DT je 724 €).