Zugewinngemeinschaft bewerten Immobilie plus gemeinsamer Kreditvertrag

  • Hallo zusammen,


    mein Name ist Daniel, 43 und meine Frau hat mir vor 3 Monaten aus dem Nichts eröffnet, dass Sie die Scheidung möchte. Wie ich hier so lese, bin ich nicht der Einzige...

    Emotionale Schieflage beiseite, das bringt mich auch in einige finanzielle Nöte:

    Meine Frau hat vor ihrer Ehe ein Grundstück mit ihrem Bruder in Frankfurt geerbt. Daneben hatte sie zur Hochzeit 2018 kein Vermögen. Nach der Hochzeit 2019 haben wir dort auf einem Teil des Grundstücks ein Haus gebaut. Dafür haben wir gemeinsam einen Kredit aufgenommen über 450.000 Euro. Zum Bau wurde das Grundstück geteilt ("unser Haus" und der Teil des Bruders).

    Eigentlich war geplant mich zu 50% ins Grundbuch einzutragen aber mit Corona und Kindern (2 Stück) haben wir das nie gemacht bzw. ich habe nicht darauf bestanden. Ja, da gratuliere ich mir gerade auch täglich selbst dazu.


    Nun hat mich meine Frau wortwörtlich aus dem Haus geschmissen und ich wohne seit der Trennung bei Freunden. Den Kredit will sie nun alleine abbezahlen, alles bislang Getilgte sieht sie als meinen Mietanteil in unserer Ehe. Wir haben aktuell eine Restschuld von 350.000 Euro. Ich hatte zur Ehe ca. ein Vermögen von 150.000 Euro, dass inzwischen nur noch 100.000 Euro beträgt (Hausbau und Sondertilgungen).


    Wenn ich "ihre" Zugewinngemeinschaft richtig verstehe, muss das Haus/Grundstück bewertet werden und gegen die Hälfte des Wertes aus 2018 gerechnet werden. Ich habe einen Verlust von 50.000 Euro. Nun zu den Problemen bzw. meiner Frage:

    Meine Frau sieht keinen Wertzuwachs am Haus, weil sie 350.000 Euro Schulden hat und daher in den 5 Jahren kein Wertzuwachs aufgebaut wurde. Daher spielt für sie die Zugewinngemeinschaft keine Rolle. Als Kompensation übernimmt sie nach Scheidung den Kredit vollumfänglich. Daher spielen auch die nachweislich 50.000 Euro Verlust auf meiner Seite keine Rolle.

    Ist das so korrekt ?

    Ein Wertgewinn aus der Immobilienentwicklung stehe mir eh nicht zu laut ihrer Sichtweise. Der ist für Frankfurt natürlich auch nicht zu vernachlässigen.


    Wer legt den Wertzuwachs eine Immobilie in der Zugewinngemeinschaft fest? Kann ich das eigenständig beauftragen oder muss das von neutraler Stelle bestimmt werden? Wie kann ich den Anfangswert der Immobilie nachträglich bewertet, vor allem wenn ihr damals noch das ganze Grundstück zu 50% gehört hat? Oder muss das Gericht dies im Scheidungsprozess vornehmen? Wie ist das mit den Schulden aus dem Kreditvertrag. Es natürlich das Grundstück als Grundschuld hinterlegt. Wie geht es mit dem Kredit nun weiter? Habe ich dadurch irgendein Anrecht am Haus? Muss ich auch nach der Scheidung falls es keine Übernahme durch sie gibt, weiter einstehen?


    Wie sieht es mit dem Inventar des Hauses aus? Ich bin jetzt nur mit meiner Kleidung und meinen persönlichen Dingen ausgezogen. Dinge, wie Couch, Schränke, Gartenmöbel etc. im Haus wurden größtenteils in der Ehe angeschafft. Wie kann ich davon meinen Anteil festsetzen und "auszahlen" lassen?


    Danke für eure Einschätzungen

    VG vom Main

    Daniel

  • Hallo Daniel


    als allererstes mal, Sie kann Dich nicht aus dem Haus werfen!!! Es ist euer gemeinsames Haus, solange ihr noch verheiratet seid. Somit hast du ein Wohnrecht bis zur Scheidung. Du solltest also, falls du das willst, schleunigst wieder einziehen. Denn wer länger als 6 Monate aus dem Haus ist bleibt auch draußen.


    Natürlich steht dir ein Anteil am Wertzuwachs der Immobilie im Zugewinnausgleich zu. Schließlich seid ihr verheiratet. Und was in der Ehe erwirtschaftet wurde, muss geteilt werden. Man rechnet also bei jedem Ehepartner das Anfangsvermögen vor der Ehe minus das Endvermögen bei Scheidung. Wer den größeren Zuwachs hat muss dem anderen die Hälfte abgeben.


    Da die Immopreise die letzten Jahre explodiert sind, wird das Haus sicher an Wert gewonnen haben.


    Einen Gutachter beauftragen und ein Verkehrswertgutachten erstellen lassen. Nur dieses hat vor Gericht wirklich bestand. Einfach mal im Netz googeln.


    Was den Hausrat betrifft, da muss man sich halt einigen, wer was will bzw. bekommt. Verhandlungssache. Aber auch da hast du Anrecht drauf.


    Also ab, zurück ins Haus und dir dort dein Zimmer einrichten. Da bei euch sicher keine Härtefallregel zur Geltung kommt kannst du das Trennungsjahr im gemeinsamen Haus verbringen.


    Bei mir läuft das auch gerade so ab.


    Lg Lonesomeday


    L

  • Hallo Daniel,


    Wenn Schulden abgebaut werden, kommt es auch zu einem Zugewinn ( würde man das Haus verkaufen, dann hätte man bei "Verkaufswert-minus Schulden" mehr übrig).


    Da dein Vermögen sich verringert hat, hast du keinen Zugewinn.


    Bei Ihr scheint es aber anders zu sein.


    Eine grobe Bewertung des Hauses kann man mit vergleichbaren Objekten festellen. Oder aber über den Baukostenindex ( Vericherungswert von 1914 indexiert). Auch Makler könnten eine grobe Schätzung vornehmen. Endlich ist dann ein amtliches gerichtliches Gutachten von Bedeutung.


    edy

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  • Da das Haus während der Ehe gebaut wurde, geht doch das gesamte Haus in den Ausgleich und nicht nur der Wertzuwachs, oder?


    Such dir auf jeden Fall schnell einen Anwalt!

  • Hallo Gaus,


    Ja schon, aber nur die Frau bekommt den Wert des Hauses minus Schulden in ihr Endvermögen.


    Aber ihr Endvermögen ist nun viel höher als ihr Anfangsvermögen . Die Differenz=Zugewinn muss sie teilen.


    edy

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  • alles bislang Getilgte sieht sie als meinen Mietanteil in unserer Ehe.

    Bei solchen Aussagen wäre ich umgehend bei einem Anwalt. Gerade wenn Immos im Spiel sind, ist fachlicher Rat und natürlich auch entsprechende schriftliche Konversation anzuraten.


    Gruß


    frase


  • Hi,


    zunächst zum Haus. Das geerbte Grundstück geht rechnerisch in das Anfangsvermögen der Frau, auch wenn die Erbschaft während der Ehe erfolgte. Ebenso wird anderes Vermögen erfasst, also dein Erspartes zum Zeitpunkt der Eheschließung in dein Anfangsvermögen, ihres in ihr Anfangsvermögen. Für das Endvermögen ist der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Scheidung entscheidend. Da wird dann geschaut, was an Plus oder Minus da ist, was also gemeinsam erwirtschaftet wurde, Hierzu gehört dann das gebaute Haus, unter Berücksichtigung der Schulden. Wenn ihr das Haus mit der Scheidung abwickeln wollt, was nicht unbedingt sinnvoll sein muss, dann kommt ihr um eine Wertermittlung nicht herum. Wer diese durchführt, das ist letztlich Sache der Vereinbarung. Häufig überlässt man die Bestimmung eines Gutachters der Handwerkskammer, sofern man sich nicht einigen kann. Oder aber die Anwälte regeln das. Jedenfalls würde ich mir insoweit noch Zeit lassen. Die Trennung ist frisch, aus einem gewissen Abstand heraus wird alles einfacher, zumal der Stichtag ja noch lange nicht da ist.


    Der während der Ehe angeschaffte Hausrat ist aufzuteilen. Ein finanzieller Ersatz ist insoweit nicht vorgesehen. auch da ist eine Einigung angesagt. Dies gilt ganz besonders, wenn Kinder da sind. Denn die verkraften häufig nur schwer, wenn plötzlich die Hälfte aller Sachen, zu denen sie ja auch Bezug haben, weg sind. Aber auch da hilft der Anwalt weiter.


    TK

  • Hallo timekeeper ,


    das er da schon ausgezogen ist und das eventuell wieder rückgängig machen sollte, da hast Du nichts zu geschrieben....??


    Wieso hat ein Haus eine Wertminderung bei Scheidung .... "Notverkauf" eventuell....?? Aber da wären die Einnahmen durch den Notverkauf ja klar ersichtlich (wenn der über die Bühne gegangen ist)...


    Die zukünftige EX will das Haus aber behalten --> wo ist da dann eine Wertminderung, heute, (in 10...30 Jahren eventuell, wenn die Ex nichts tut und ihr neuer "Haberer" auch zwei linke Hände hat).


    Gruß Musil


    PS: In AT hat man nach der Scheidung noch ein Wohnrecht für 1 Jahr - bin mir da aber auch nicht sicher. Jedenfalls wenn der (nicht verheiratet Partner stirbt und das Haus / die Wohnung der Familie des Ex gehört - den Fall hatte ich in AT nach dem Tod des unverheirateten Partners letztes Jahr bei Freunden).


    PS2: Da ist ein Anwalt wohl die beste Empfehlung!!!

  • Hi,


    es ist immer ungesund, verschiedene Rechtssysteme miteinander zu vermischen. Und gerade im Familienrecht klaffen die Systeme doch arg weit auseinander, was seinen Grund u.a. in den doch sehr unterschiedlichen Familienkultur in den verschiedenen Ländern hat. In Deutschland hat man nach Auszug allenfalls in den ersten 6 Monaten nach der Trennung, die Option, wieder in die vormals eheliche Wohnung zurückzukehren. Wenn er schon seit 3 Monaten wo auch immer lebt, wäre es nicht nur völlig sinnfrei, jetzt wieder zurück zu kehren. Ein Familiengericht würde der Frau das in ihrem Alleineigentum stehende Haus ihr auch zur alleinigen Nutzung zuweisen.


    Über die Wertermittlung habe ich deshalb geschrieben, weil nach den Modalitäten des Zugewinnausgleichs gefragt wurde.


    TK