Unterhaltsberechnung - Neue Runde

  • Mahlzeit.

    Ich habe 5 Kinder im Alter von 14 bis 23 Jahren aus meiner ersten und einzigen Ehe. Die älteste Tochter bekommt keinen Unterhalt mehr,

    Ausbildung abgeschlossen.

    Für die vier jüngeren Kinder steht bald eine Neuberechnung an. Drei Kinder im Alter von 14 bis 17 leben bei der Mutter, sie besuchen alle

    noch öffentliche Schulen.

    Meine 18jährige Tochter hat gerade Abi gemacht und lebt bei mir. Voraussichtlich wird sie im Herbst d. J. ein Studium aufnehmen.

    Die Mutter ist freiberufliche Dozentin für erste Hilfe. Aktuell zahlt die Mutter Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschußbetrags an die

    bei mir lebende Tochter. Mehr kann die Mutter nach eigener Aussage nicht leisten.

    Ich habe das bisher nicht hinterfragt, weil ich sonst das Geld in Gerichtsverfahren gegen die Mutter verbrennen müsste, anstatt es den Kindern zu geben.

    Mittlerweile habe ich mich selbst vom Mangelfall auf Stufe 4 der DDT hochgearbeitet und zahle den Kindern bei der Mutter die

    Tabellenbeträge abzgl. hälftiges Kindergeld. Es gibt noch Unterhaltstitel, die aber völlig veraltet, statisch und nicht angepaßt sind.

    Am 31.07. d. J. endet das Schuljahr für die bei mir lebende Tochter. Ich denke, spätestens mit Aufnahme des Studiums meiner zweitältesten Tocher im

    Herbst wird es eine neue Aufteilung der Unterhaltsbeträge geben. Meine Tochter wird dann BaFög beantragen. Auszug aus meiner Wohnung hängt
    davon ab, ob sie einen Studienplatz in Wohnortnähe bekommen kann.
    In der Folge werden sowohl die Mutter als auch ich Auskunft über unser jeweiliges Einkommen erteilen (müssen).
    Ich gehe aufgrund meiner persönlichen Erfahrung davon aus, daß die Mutter nicht in der Lage sein wird, in einer angemessenen Zeit die
    Auskunft vollständig und richtig zu erteilen. Ich weiß, daß das BaFög-Amt die beantragten Leistungen auf Antrag auch vorschüssig zahlen kann. Selber müsste ich

    aber ggf. Rücklagen bilden, um die anstehende Rückerstattung zuviel gezahlter Beträge aufzufangen, da nicht zeitnah mit Auskünften der Mutter zu rechnen ist.
    Allerdings gehe fest ich davon aus, daß die Mutter nicht möchte, das ich weniger an die drei anderen Kinder bezahle als bisher und das ggf. auch juristisch durchsetzen wollen würde.

    Leider kann ich nicht auch der bald studierenden Tochter zusätzlich noch fast 800 Euro abzgl. 1/2 Kindergeld zahlen, ohne meinen eigenen Bedarf zu gefährden.
    Auch wenn das steuerlich absetzbar ist, ich lebe ja auch nur im Hier und Jetzt. Wie könnte ich vorgehen, um für die Kinder und für mich eine realistische und tragfähige Unterhaltsregelung zu
    schaffen? Ich bin kein Freund von Anwälten. Die denken vor allem an ihre Vergütung und weniger an das finanzielle Wohlergehen ihrer Mandanten.

  • Nach deiner Schilderung zahlst du aktuell 3 x 617 Euro Unterhalt für die bei der Mutter lebenden Kinder (was vermutlich schon jeden Bedarfskontrollsatz unterschreitet).


    Wenn nicht bereits herabgruppiert wurde und dein Einkommen in Stufe 4 liegt, also 2900-3300 netto, dann bist du für ein sodann nicht mehr privilegiertes volljähriges Kind nicht mehr leistungsfähig. Unabhängig von der Mutter wirst du deshalb für dieses Kind tendenziell gar nichts zahlen müssen/können. Soweit die Mutter tatsächlich nicht leistungsfähig ist (was nicht zu erkennen ist), dann wird das Kind vom BAföG, Kindergeld und eigenen Einkünften leben.

  • Guten Morgen und danke. Das kommt in etwa hin. Mir war nicht klar, das ein volljähriges Kind mit Schulabschluss nicht mehr privilegiert ist.
    In dem Fall wird das mit dem BAföG wohl hinhauen.