Hallo zusammen,
ich befinde mich aktuell in einem Verfahren wegen des Aufenthaltsbestimmungsrechts für eine meiner Töchter. Im Oktober ist die große Schwester zu mir gezogen. Jetzt geht es um die Kleine. Die Kindesmutter ist vom ursprünglichen Wohnort umgezogen.
Es wurde ein psychologisches Gutachten durchgeführt. Eines meiner Probleme ist die mangelnde Bindungstoleranz der Mutter. In der Vergangenheit gab es viele Fälle, in denen die Kindesmutter den Kontakt zu den Kindern untersagt hat. Teilweise hat sie die Kinder sogar mit der Polizei bedroht und ihnen gesagt, sie sollen nicht mit mir reden, etc.
Im Gutachten steht nun, dass beide Elternteile bindungstolerant seien. Ich weiß, dass das Kind uns beide liebt und nichts Schlechtes über uns sagen wird. Trotzdem gibt es objektive Beweise für die Bindungsintoleranz der Mutter. Meine Beschwerden waren unmisverständlich.
Wie kann es sein, dass so etwas festgestellt wird? Ich kann beim besten Willen nicht verstehen, wie das so betrachtet wird.
Ich weiß, dass ich mich darüber beschweren kann. Trotzdem ist es für mich nicht nachvollziehbar, wie das so bewertet wurde. Hat jemand Erfahrungen damit?