Unterhalt für 19 jährige Tochter

  • Wunderschönen guten Abend in die Community,


    ich bin neu hier und habe eine Frage. Meine große Tochter ist 19 Jahre alt und wohnt bei ihrer Mutter. Bisher habe ich den Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle abzüglich halbes Kindergeld geleistet. Nun meinte ein Bekannter von mir ich müsse mir das ab dem 18. Geburtstag mit der Mutter teilen, was dazu führen würde, dass ich weniger zahlen müsste.


    Darüber hatte ich bisher nie nachgedacht, auch weil ich es einfach nicht wusste. Die Frage nun, ist dies korrekt? Ich pflege einen sehr guten Kontakt zu meiner Tochter und möchte auf keinen Fall wegen Geld das ändern. Auf der anderen Seite will ich natürlich auch nicht mehr zahlen wie es Recht ist mit neuer Familie. In meinem Fall bin ich in der zweiten Spalte sprich 724,00€ - 250,00 € Kindergeld = 474,00€ Wird das dann nun durch die beiden Elternteile aufgeteilt mit Eintritt der Volljährigkeit? Dann hätte ich ja immer Zuviel bezahlt, schade aber kam einer liebenswerten Person zugute.


    Sie hatte nun im Mai Ihren Schulabschluss und möchte mit Ihrem Freund zusammen ziehen. Ich weiß nicht in wie weit das noch relevante Infos wären.


    Ich danke euch schon im voraus für eure Ideen.


    Viele Grüße und einen schönen Abend


    Ronny

  • Hallo ronnymaier1981.


    was macht denn die neunzehnjährige Tochter z.Zt: beruflich /schulisch?


    besteht ein Unterhaltstitel über den 18 jährigen Geburtstag hinaus ?


    edy

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  • Hallo edy,


    es besteht gar kein Titel gegen mich. Das ganze war mit der Mutter seit meinem Auszug seiner Zeit abgesprochen, da wollten wir keinen zusätzlichen Stress reinbringen. Ich hab selbstverständlich bezahlt, ist ja meine Tochter.


    Meine Tochter macht nun nach der Schule "nichts". Möchte nun mit ihrem Partner zusammenziehen und erst kommendes Jahr eine Ausbildung beginnen. Der Umzug ist für Juli / August geplant.

  • Hallo ronnymaier1981.



    Der Tochter steht natürlich nur Unterhalt zu, wenn sie in Schule/Ausbildungs ist. ( vorher hat sie ja Zeit sich selbst zu versorgen).


    Natürlich ist dann auch die Mutter dem Grunde nach Barunterhaltspflichtig. ( wenn sie leistungsfähig ist).


    Das AZUBI-Geld der Tochter wird z.T. auf ihren Unterhaltsbedarf angerechnet.




    edy

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  • Hallo Ronny...,


    dein Bekannter hat dir einen wichtigen Hinweis gegeben, ab 18 ändert sich die Unterhaltsberechnung und daher oft auch die Unterhaltshöhe für den Barzahler.

    Du hast ein gutes Verhältnis zu deiner Tochter, das solltest du nutzen und die Sache ansprechen. Ich spreche aus Erfahrung, hatte ich seinerzeit genau so gemacht. Die "Kunstpause"- Zeit, kannst du natürlich weiter finanzieren. Ich würde aber schon wissen wollen, wie der genaue Plan ist und dann wird über Zahlen gesprochen. Bei einer eigenen Wohnung ist der Unterhaltsbedarf seit 2023 auf 930€ festgelegt. Hier gilt es nun auch den anderen Elternteil mit einzubeziehen. Das KG wird abgezogen und die (930-250) 680€ werden auf die Eltern, je nach Leistungsfähigkeit aufgeteilt. Ist dann für deine Tochter auch eine neue Angelegenheit, sich mit der Mutter über Barunterhalt zu unterhalten.


    Ich finde es gut, das du weiter freiwillig zahlen willst, bedenke aber auch, dass junge Menschen lernen sollten, sich ihren eigenen Lebensunterhalt zu verdienen.


    Gruß frase

  • Hi,


    zwar geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Zeit zwischen Schulabschluss und erster Ausbildung grundsätzlich vom zur Zahlung von Unterhalt Verpflichteten auch zu bezahlen ist. Allerdings wird da davon ausgegangen, dass die Ausbildung/das Studium sich direkt an den Schulabschluss anschließt. Wir reden da also je nach Land von maximal 3 Monaten, wahrscheinlich weniger. Längere Phasen der Selbstfindung sind nicht zu finanzieren. Die muss das volljährige Kind, welches nicht mehr privilegiert ist, selbst managen.

    Zum Kindergeld: wenn die Tochter nicht mehr bei der Mutter lebt, kann sie einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse stellen. Dann bist du da raus, was wichtig für dich ist. Du kannst dann nicht in Regress genommen werden, falls sie das Kindergeld erhält, ohne dass die Voraussetzungen vorliegen. Besprich das bitte mit ihr.


    So, die Tochter rutscht auch aus anderen Gründen weiter nach hinten auf der Liste der Anspruchsinhaber bei dir, und zwar auch dann, wenn sie einer Ausbildung nach geht bzw. studiert. Privilegierte Kinder, evtl. die Ehefrau gehen vor; erst wenn deren Ansprüche erfüllt sind, kommt man zur Errechnung der Auszubildenden.


    Diese Ansprüche werden dann unter voller Anrechnung des Kindergeldes aus den bereinigten Einkommen beider Elternteile berechnet. Wenn bei dieser Berechnung ein höherer Beitrag raus kommt, der seinen Grund aussließlich in der eigenen Wohnung hat, so ist das unerheblich. Während einer Ausbildung ist es den Kindern zuzumuten, weiterhin bei den Eltern zu leben, wenn dieses für die Eltern günstiger ist. Also, die Eltern haben die Wahl, ob sie die Kinder durch eine Unterhaltsrente oder aber durch Naturalien finanzieren. Aber das entscheidet sich ja erst dann, wenn die Tochter eine Ausbildung/ein Studium beginnt.


    TK

  • Guten Abend in die Runde,


    herzlichen Dank schon einmal für eure Antworten. Meine Tochter war heute Nachmittag hier und wir haben mal gesprochen. Konkret sieht Ihr Plan nun aus, dass Sie mit ihrem Freund ab dem 01.10.24 in einer andern Stadt zusammenziehen möchte. Sie beabsichtigt dort dann sich beim Jobcenter Ausbildungssuchend für 2025 zu melden. Kindergeld habe ich Ihr gesagt soll Sie nun mit der Familienkasse regeln, dass Sie das Geld überwiesen bekommt.


    Weiter möchte Sie nun erst einmal einen 520€ Job annehmen dort. Die Mutter im übrigen findet den Plan gar nicht gut und schiebt mir das in die Schuhe, ich würde mich vor weiteren Zahlungen drücken wollen. Meine Tochter aber hat verstanden um was es dabei geht. Die Mutter hat deutlich signalisiert, dass Sie eh nichts zahlen werde / könne, da nach wie vor Bürgergeldempfänger ohne Bemühung auf Besserung. Wenn meiner Tochter nun die 930€ zustehen mit einer Wohnung, muss ich dann die volle Summe abzüglich Kindergeld, sprich 680€ bezahlen dann? Ode r muss ich erst einmal gar nichts bezahlen rein Rechtlich, bis Sie eine Ausbildung aufnimmt? Würde sie sowieso unterstützen, mir gehts hier nur um das reine "Müssen"


    Vielen Dank im voraus :-)

  • Hallo ronnymaier1981.


    Wie bereits geschrieben, der Tochter dem Grunde nach nur Unterhalt zu wenn sie in Schule/Ausbildung ist ( siehe Anmerkung TK).


    Ausbildungssuchend, muss sie sich zunächst bei der Bundesagentur für Arbeit. ( nicht JC) melden , da sie sonst keinen Anspruch auf Kindergeld hat.


    Nein du musst die Differenz zu 930€, nicht "aufstocken".


    edy



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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    es bleibt bei dem, was ich geschrieben habe. Keine Ausbildung - keine Zahlungsverpflichtung der Eltern. Sie muss ihre Angelegenheiten alleine regeln. Du musst nur dafür Sorge tragen, dass das Kindergeld nicht weiter an dich gezahlt wird.


    Noch ein Hinweis: die 930 € sind der Betrag, welcher pauschaliert jemandem zusteht, der wegen Ausbildung/Studium nicht zu Hause leben kann. Bürgergeld wird anders gerechnet, auch familienrechtlich wird anders gerechnet, wenn sie ihre Ausbildung auch von zu Hause aus durchführen könnte, und sie nur der Liebe wegen ausgezogen ist.


    TK

  • Schönen guten Tag in die Runde,


    Ich habe es nun so verstanden, dass Sie sich bei der Agentur Ausbildungssuchend melden muss. (Das ist gut zu wissen und ich werde Ihr das gleich mitteilen.) Das Ich eine "Übergangsphase" die abhängig vom jeweiligen Bundesland ca 3 Monate beträgt weiter zahle.


    Danach, weil Sie zu Ihrem Freund zieht und somit keiner Ausbildung bzw. einem Studium nachgeht, ich erst einmal raus bin was offizielle Zahlungen betrifft.


    Das Kindergeld bezog die Mutter die ganze Zeit über, da der Lebensmittelpunkt bei ihr lag. Habe ich Eingangs glaub ich nicht korrekt da gestellt.


    Viele Grüße

  • Hallo TI,


    das bedeutet eigentlich ich müsste ab dem Abschluss gar nichts mehr zahlen, bis Sie eine Ausbildung aufnimmt. Dann wäre zu schauen ob der Pauschbetrag von 930€ angebracht wäre, hätte Sie die Ausbildung nicht "zu Hause" machen können ohne den eigenen Hausstand.


    Ich bin nun viel weiter Dank der Antworten von allen hier. Habt vielen lieben Dank.

  • Ja mein Lieber, so ist es. Und, was immer das Töchterchen irgendwann macht, sie ist nicht mehr privilegiert; minderjährige andere Kinder oder volljährige Schüler unter 21 haben Vorrang. Und die Kindsmutter ist finanziell mit im Boot. Aber, das steht ja alles noch in den Sternen. Eventuell muss eben irgendwann neu gerechnet werden.


    TK

  • Ich möchte mich bei allen für die fundierten und schnellen Antworten bedanken. Ihr habt mir wirklich sehr weiter geholfen für den weiteren Weg. Natürlich wird Vati weiter drauf achten das es meiner Tochter an nichts fehlt. Dieses mal sind das ja dann freiwillige Zahlungen. Sie soll ja schließlich Ihren Weg gehen und Selbstständigkeit weiterhin erlernen.

  • Hallo Ronny,


    es stellt sich immer auch noch die Frage, wovon Wohnung und Lebensunterhalt bestritten werden sollen, vom Minijob? Das Amt wird einen Auszug nicht zustimmen, bzw. die Kosten nicht tragen. Wenn der Freund das übernimmt, seine Baustelle.


    Es gibt aber auch Fälle, da ist der Wechsel des Wohnortes erforderlich, dann könnte das Amt sogar mit ins Boot gehen. Hängt aber vom Einzelfall ab.


    Der Minijob müsste eigentlich auf den Unterhaltbedarf angerechnet werden, ob der gesamte Verdienst, da bin ich mir nicht sicher.


    Deine Tochter hat einen Plan, auch wenn der nicht auf kurzem Weg zu einer schnellen Unabhängigkeit führt. Du kannst nun entscheiden, wie du dazu deinen Beitrag leisten willst. Ich hatte ein ähnliches Problem und habe mit meinen Töchtern eine vierteljährliche Absenkung des Unterhalts vereinbart, nachdem der Unterhaltsanspruch entfallen war. Mir war das gute Verhältnis mehr Wert, als das Geld, was ich gespart hätte.


    Gruß


    frase

  • Hallo frase,


    ich werde Sie nun definitiv nicht im Stich lassen, auch nicht finanziell. Mir ging es darum für mich selbst Klarheit zu schaffen. Das Ihr Plan bzw der Plan der beiden, nicht zur schnellen Unabhängigkeit führt, finde ich es einen wichtigen Schritt den Sie geht. Ich werde das ganze sehr genau im Auge behalten, wir haben immerhin einen super Kontakt. Das soll sich auch nicht wegen Geld ändern, bisher ging es ja auch finanziell für alle Beteiligten.


    Das "gesparte" Geld wird sicherlich auch gut Verwendung finden in der Ausstattung die benötigt wird wie Küche, Waschmaschine, Trockner, etc.


    Viele Grüße