Neues zum AEG - OLG München 2 UF 1201/23 e vom 06.03.2024

  • Liebes Forum,


    vielleicht ist es in diesem Forum noch nicht bekannt - es gibt ein erstes Urteil vom OLG Bayern (2 UF 1201/23 e vom 06.03.2024) wenn man die 100000 Euro-Grenze überschreitet.


    Anwaltliche Sicht:

    https://www.anwalt.de/rechtsti…von-eur-5-000-227264.html


    Wortlaut des Beschlusses:

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-3792?hl=true


    Interessant ist hier Abschnitt 25:

    "Angesichts dessen ist der Selbstbehalt mit 5.500 € netto monatlich anzusetzen"


    Das ist m.E durchaus positiv zu werten, und könnte einige Sorgen nehmen.


    viele Grüße

    Gerry2020

  • Endlich, die Rechtsprechung mit die "schwammigen" Formulierungen im AEG ins Visier.


    Es lohnt sich den gesamten Beschluss mal zu lesen und ich bin gespannt, was da in der "letzten Instanz" entschieden wird.


    Wird dem Inhalt des Beschluss gefolgt, ist das ja auch eine Entlastung der SB´s in der Ämtern,

    die Ermittlung der LF würde weniger strittig sein (siehe Grund 28 im Beschluss).


    Mal sehen, wann das dann die LL der Länder erreicht.


    Gruß


    frase

  • Hi, danke für deine Links.


    Schön das hier weiter Bewegung in die Sache kommt.

    Mich bewegt allerdings zum Thema Ungleichbehandlung bei über- oder unterschreiten der 100 T€ Grenze seit längerem auch der Punkt „Vermögenseinsatz“ über den aktuell anscheinend noch niemand spricht. Ich werde das mal ein neues Thema eröffnen.


    Viele Grüße

  • Vielen Dank für den Hinweis auf die Entscheidung.


    Habe ich es richtig verstanden, dass wenn man die 100 TEUR um 1 EUR reißt, sich als UHP nicht auf die 5.000 bis 5.500 EUR berufen kann, wenn man verheiratet ist, sondern dann "automatisch" die 9.000 EUR Grenze für die Ehepartner zusammen gilt? Ich habe Grenze knapp gerissen, mein Nettoeinkommen liegt bei 4.950 EUR (Gehaltszahlungen aufs Konto zusammengerechnet).