Liebes Forum,
vielleicht ist es in diesem Forum noch nicht bekannt - es gibt ein erstes Urteil vom OLG Bayern (2 UF 1201/23 e vom 06.03.2024) wenn man die 100000 Euro-Grenze überschreitet.
Anwaltliche Sicht:
https://www.anwalt.de/rechtsti…von-eur-5-000-227264.html
Wortlaut des Beschlusses:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-3792?hl=true
Interessant ist hier Abschnitt 25:
"Angesichts dessen ist der Selbstbehalt mit 5.500 € netto monatlich anzusetzen"
Das ist m.E durchaus positiv zu werten, und könnte einige Sorgen nehmen.
viele Grüße
Gerry2020