Hallo.
Bisher wird in den Medien, Fachzeitschriften und in der Rechtsprechung anscheinend immer nur über die ungleiche Behandlung beim „Einkommen“ diskutiert bezüglich dem Überschreiten der 100T€ Grenze.
Wie verhält es sich jedoch in diesem Punkt beim „Vermögen“ das vom Unterhaltspflichtigen einzusetzen ist?
Verdient jemand unter 100 T€ darf er über ein Bankvermögen von beispielsweise zwei Millionen Euro verfügen und zahlt nicht und der Geschwisterteil oder ganz anderer UP verdient etwas über der 100T€ Grenze und muss vielleicht ab 125 T€ Vermögen (individuelle Berechnung) schon monatlich aus seinem Vermögen bezahlen?
Dies nur mal so als Anreiz bzw. Gedankenspiel.
Habt ihr dazu schon etwas gelesen oder finden können?
Viele Grüße und schönen Sonntag
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