Hallo allerseits,
ich habe dazu keine klare Antwort gefunden, auch nicht im www, daher sorry, falls ich nur nicht ausgiebig genug recherchiert habe..
Kurz zur Situation:
Ich bin seit 7 Jahren geschieden, Unterhaltsschuldner, es gibt 3 gemeinsame minderjährige Kinder 10,12,15 Jahre alt.
Nun bin ich in Gruppe 9 (Angestellter, konstantes Monatseinkommen, Gruppe 10 mit Herabstufung wegen 3 Kindern), aber mit "drohender Tendenz" zur nächsten Gruppe wegen Gehaltserhöhung.
Es gibt keinen Titel, jedoch eine Scheidungsfolgenvereinbarung: je Kind zahle ich 100 € pro Monat zusätzlich Kopfgeld, dafür hat die KM auf Ehegattenunterhalt verzichtet (Lehrerin, verbeamtet).
Somit erstmal kein Mangelfall behaupte ich...
Alle Berechnungen laufen einvernehmlich, Bereinigung meines Einkommens, hälftige Beteiligung an Sonderausgaben etc...aber nach einigen Gehaltserhöhungen, welche nach unseren Berechnungsmethoden zum Großteil nur bei der KM ankommen sind, habe ich das Bedürfnis, eine Frage zu klären:
Meine Exfrau und ich betrachten mein bereinigtes Einkommen eine Jahres von Januar bis Dezember.
Daraus ergibt sich eine Gruppeneinstufung für das nächste Jahr.
Wenn ich nun mittem im Jahr (Mai) eine Gehaltserhöhung bekommen habe, dann sind wir bisher folgendermaßen vorgegangen:
Jan-Mai: Gehalt ist ja bekannt
für Juni-Dezember des laufenden Jahres --> Prognose möglich für den Rest des Jahres
--> Mittelwert über das zu erwartende Jahreseinkommen durch 12
--> wenn sich eine höhere Gruppe für das laufende Jahr ergibt,
dann sofortige Erhöhung des Kindesunterhaltes ab Mai und zusätzlich rückwirkend Zahlung der Differenz von Januar bis Mai.
Ist unser Vorgehen üblich, oder schießen wir über das Ziel hinaus?
- greift die Gehaltserhöhung sofort, wenn absehbar über das laufende Jahr prognostiziert/gemittelt eine höhere Gruppe erreicht wird, oder geht die Berechnung/Betrachtung einfach weiter im 12-Monats-Rythmus von Januar bis Dezember, also Erhöhung der Zahlbeträge nach höherer Gruppe erst ab nächstem Januar?
- Wenn jedoch sofort ab Mai nach höherer Gruppe gezahlt werden muss, ist dann auch die rückwirkende Zahlung der Differenz üblich?
Schonmal danke für die Antworten!
Gruß
Matthias