Ist eine Gehaltserhöhung sofort wirksam bzw. welcher 12 Monatszeitraum zählt?

  • Hallo allerseits,


    ich habe dazu keine klare Antwort gefunden, auch nicht im www, daher sorry, falls ich nur nicht ausgiebig genug recherchiert habe..


    Kurz zur Situation:

    Ich bin seit 7 Jahren geschieden, Unterhaltsschuldner, es gibt 3 gemeinsame minderjährige Kinder 10,12,15 Jahre alt.

    Nun bin ich in Gruppe 9 (Angestellter, konstantes Monatseinkommen, Gruppe 10 mit Herabstufung wegen 3 Kindern), aber mit "drohender Tendenz" zur nächsten Gruppe wegen Gehaltserhöhung.

    Es gibt keinen Titel, jedoch eine Scheidungsfolgenvereinbarung: je Kind zahle ich 100 € pro Monat zusätzlich Kopfgeld, dafür hat die KM auf Ehegattenunterhalt verzichtet (Lehrerin, verbeamtet).

    Somit erstmal kein Mangelfall behaupte ich...

    Alle Berechnungen laufen einvernehmlich, Bereinigung meines Einkommens, hälftige Beteiligung an Sonderausgaben etc...aber nach einigen Gehaltserhöhungen, welche nach unseren Berechnungsmethoden zum Großteil nur bei der KM ankommen sind, habe ich das Bedürfnis, eine Frage zu klären:


    Meine Exfrau und ich betrachten mein bereinigtes Einkommen eine Jahres von Januar bis Dezember.

    Daraus ergibt sich eine Gruppeneinstufung für das nächste Jahr.


    Wenn ich nun mittem im Jahr (Mai) eine Gehaltserhöhung bekommen habe, dann sind wir bisher folgendermaßen vorgegangen:


    Jan-Mai: Gehalt ist ja bekannt

    für Juni-Dezember des laufenden Jahres --> Prognose möglich für den Rest des Jahres

    --> Mittelwert über das zu erwartende Jahreseinkommen durch 12

    --> wenn sich eine höhere Gruppe für das laufende Jahr ergibt,

    dann sofortige Erhöhung des Kindesunterhaltes ab Mai und zusätzlich rückwirkend Zahlung der Differenz von Januar bis Mai.


    Ist unser Vorgehen üblich, oder schießen wir über das Ziel hinaus?

    - greift die Gehaltserhöhung sofort, wenn absehbar über das laufende Jahr prognostiziert/gemittelt eine höhere Gruppe erreicht wird, oder geht die Berechnung/Betrachtung einfach weiter im 12-Monats-Rythmus von Januar bis Dezember, also Erhöhung der Zahlbeträge nach höherer Gruppe erst ab nächstem Januar?

    - Wenn jedoch sofort ab Mai nach höherer Gruppe gezahlt werden muss, ist dann auch die rückwirkende Zahlung der Differenz üblich?


    Schonmal danke für die Antworten!


    Gruß

    Matthias

  • Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann durchaus ein Unterhaltstitel sein, wenn der Kindesunterhalt dort vollstreckbar und eindeutig reguliert wurde.


    Euer Vorgehen ist unüblich. Die meisten Unterhaltsverhältnisse werden wohl eher jahrelang gar nicht thematisiert.


    Für die Einkommensabfrage gibt es eine 2-Jahressperre nach § 1605 BGB. Eine Pflicht zur ungefragten Information existiert überhaupt nicht. Das Verschweigen von erheblich höheren Einkünften kann allerdings in Einzelfällen unredlich sein.


    Eine Erhöhung der Unterhaltsforderung ist nur unter Beachtung von § 1613 BGB möglich, also erst ab dem Monat einer konkreten Inverzugsetzung oder einer Auskunftsaufforderung.

  • Hi,


    man müsste den genauen Wortlaut der Vereinbarung kennen und auch den (wirklich geäußerten) Willen, der dahinter steht. Letztlich können die Eltern ja insoweit alles vereinbaren, was sie wollen, solange der Unterhalt der Kinder gesichert ist und die Sozialbehörden nicht in Anspruch genommen werden.


    Wenn sich daraus nichts ergibt würde ich mich an die Düsseldorfer Tabelle sowie die BGB-Vorschriften "anlehnen." Normalerweise haben wir die 2-Jahresregel, Wenn sich aber ganz wesentliche Veränderungen ergeben, einerlei ob positiv oder negativ, ist auch vorab eine Neufestlegung möglich. Dass eine Gehaltserhöhung komplett vom Unterhalt "aufgefressen" wird, kommt mir allerdings sehr merkwürdig vor. Und - die wenigsten Mehrkosten für ein Kind sind Sonder- oder Mehrbedarf iSd Gesetzes. Und, bei drei Unterhaltspflichtigen kommt ja auch nach der Düsseldorfer Tabelle eine Runterstufung in Betracht.


    Meine dringende Empfehlung: nimm alle Unterlagen, die du hast, nimm fachkundige Beratung in Anspruch. Lass dir die Berechnung erklären, auch die Sache mit Zusatzzahlungen. Dann wisst ihr, was auf euch zukommt, auch bei weiteren Änderungen.


    TK

  • Danke,


    freiwillige regelmäßige Auskunft schafft Vertrauen, großzügige Zahlungen ohne Rechtsstreit schaffen Frieden und spiegeln sich im Verhältnis zu den Kindern wieder.


    Beides ist Kalkül und hat als Ergebnis, dass - nachdem alle 250 km vom gemeinsamen Wohnort weggezogen sind- ich in ihrem Haus und Garten mit den Kinder spielen kann, während Sie einkaufen fährt, und wir alle am Tisch zusammensitzen, Kuchen essen und Gesellschaftsspiele spielen können.

    Das ist es mir wert, nicht alle rechtlich möglichen Register zu ziehen.


    Zum Glück verdiene ich genug, aber um den Geldfluß dennoch etwas einzubremsen, darauf zielte meine Frage hinaus.

    Ja es gehen im Mittel mit Beteiligung an Sonderausgaben und dem Kopfgeld etc. etwa 3000 € monatlich raus, kann man anhand der DT-Gruppe ja ahnen.


    "Dass eine Gehaltserhöhung komplett vom Unterhalt "aufgefressen" wird, kommt mir allerdings sehr merkwürdig vor"

    Ganz einfach bei Gruppenüberschreitung:

    meine Gehaltserhöung ist 200 € Netto, bisher war ich knapp 100 € unter der nächsten Stufe, somit 100 € eindeutig drüber.

    Ja, ich könnte zum Anwalt und mir das bestimmt schlechtrechnen lassen, aber darum geht es nicht.


    Für 3 Kinder bedeutet dies nach meinem/unserem Vorgehen, dass ich insgesamt 146 € mehr ab mindestens Juni überweise.

    Soweit auch ok, hätte ja immer noch 54 € mtl. mehr in der Tasche als vorher.


    Aber wenn ich nun mit dem rückwirkenden Rechnen Jan-Mai dranginge, dann wären dies 5x 146 € = 730 € Rückzahlung.


    Fazit:

    meine ausgezahlte Gehaltserhöhung für dieses Wirtschaftsjahr wäre Juni - Dezember 2024 = 7x 200 € = 1400 €

    KI-Unterhaltserhöhung ab Juni bis Dez 2024 = 7 * 146 € = 1022 €

    Rückzahlung für Januar - Mai 2024 : 5 * 146 € = 730 €


    Was mir dann dieses Wirtschaftsjahr von meiner Gehaltserhöhung bliebe: 1400 € - 1022 € - 730 € = - 352 €


    Das Minus möchte ich eben vermeiden, aber ohne Rechtsstreit.


    Wenn nun einfach jemand sagen könnte, "Die Erhöhung ab Juni könnt ihr so machen wenn Ihr immer von Jan-Dez denkt, aber das rückwirkende Rechnen ist echt unnütz bzw. dies zu unterlassen ist moralisch vertretbar/rechtlich akzeptabel", das würde mir reichen.


    So hätten sowohl KM bzw. die Kinder ein Plus, und ich aber auch.


    Gruß

    Matthias

  • Die Erhöhung ab Juni könnt ihr so machen wenn Ihr immer von Jan-Dez denkt, aber das rückwirkende Rechnen ist echt unnütz bzw. dies zu unterlassen ist moralisch vertretbar/rechtlich akzeptabel.