Elternunterhalt - Minderung Arbeitszeit

  • Hallo,


    meine Mutter kam vor einigen Monaten ins Pflegeheim.


    Ich selbst wohne nicht in Deutschland, sondern in Schweden.


    Das Sozialamt hat mitbekommen, dass ich mehr als 100.000 Euro verdiene, ich liege leicht darüber.


    Ich bin selbst schon 62 Jahre alt und hatte vor kurzem vor, nur noch 80 % zu arbeiten, wegen Alter und aufgrund gesundheitlichen Gründen, mein Arbeitgeber hat es selbst vorgeschlagen, also habe ich jeden Mittwoch frei! :-)


    Dann würde ich unter 100.000 Euro liegen.


    Meine Frage:

    Ist das so einfach möglich? Akzeptiert das SA das so ohne weiteres? Erkrankungen und Bescheinigungen hätte ich genug, auch volle Unterstützung vom Arbeitgeber.


    Danke im voraus!


    Gruß, Dirk

  • Das Sozialamt hat mitbekommen, dass ich mehr als 100.000 Euro verdiene, ich liege leicht darüber.

    Woher weiß der SHT, dass du mehr als 100T in Schweden verdienst?



    Ich bin selbst schon 62 Jahre alt und hatte vor kurzem vor, nur noch 80 % zu arbeiten, wegen Alter und aufgrund gesundheitlichen Gründen, mein Arbeitgeber hat es selbst vorgeschlagen, also habe ich jeden Mittwoch frei! :-)


    Dann würde ich unter 100.000 Euro liegen.


    Meine Frage:

    Ist das so einfach möglich? Akzeptiert das SA das so ohne weiteres? Erkrankungen und Bescheinigungen hätte ich genug, auch volle Unterstützung vom Arbeitgeber.

    Endgültig und höchstrichterlich ist diese Frage nicht geklärt, ich gehe aber davon aus dass es nach der aktuellen Rechtslage keine Erwerbsobliegenheit für dich vorliegt und du 80% arbeiten kannst und somit keine Elternunterhaltsverpflichtung haben wirst.


    Grüße,

    m

  • Endgültig und höchstrichterlich ist diese Frage nicht geklärt, ich gehe aber davon aus, dass es nach der aktuellen Rechtslage keine Erwerbsobliegenheit für dich vorliegt und du 80% arbeiten kannst und somit keine Elternunterhaltsverpflichtung haben wirst.


    Grüße,

    m

    Wenn Du wüsstest, wie ich leide. Ich bin trotz hohem Einkommen ein armer Mann. Haus gekauft, als die Immobilien sehr teuer waren, nach Trennung von Freundin war es unverkäuflich wegen Immobilienkrise, stand 1 Jahr leer. Jetzt verkaufe ich es mit 120.000 Euro Verlust.

    Die Zinsen sind Blanko, also sehr hoch.


    Bezahle mehr Unterhalt, als in Schweden üblich. Müsste ich an das Sozialamt bezahlen, müsste ich den Unterhalt an die Kinder kürzen und meine Ex.Frau müsste das Haus verkaufen. Alles hängt an mir.


    Meine Kollegen (Allgemeinmediziner) könnten mir alle bescheinigen, dass ich maximal 80 % Arbeitsvermögen habe, würde alle mögliche Hilfestellung erhalten. Bisher nehme ich jeden Mittwoch Urlaub, um die Arbeit zu schaffen, aber das geht auf Dauer nicht.


    Danke für die leicht aufmunterten Antwort.


    Mir ist nur bekannt von ChatGPT:

    Es reicht nicht immer aus, die Arbeitszeit einfach zu reduzieren, um Unterhaltszahlungen zu vermeiden. Das Sozialamt prüft, ob die Reduzierung der Arbeitszeit gerechtfertigt ist oder ob eine sogenannte „Erwerbsobliegenheit“ besteht. Diese besagt, dass du verpflichtet bist, deine Arbeitskraft optimal einzusetzen, um ausreichendes Einkommen zu erzielen.

    Eine unbegründete Reduzierung der Arbeitszeit könnte als Verstoß gegen diese Verpflichtung angesehen werden. Es ist wichtig, dass du die Entscheidung sorgfältig abwägst und dich eventuell rechtlich beraten lässt, um sicherzustellen, dass keine negativen Konsequenzen entstehen.


    Gruß, Dirk

  • ChatGPT kennt sich mit dem deutschen Elternunterhalt nicht gut genug aus :)


    Außerdem hast du eine Begründung für die Arbeitsreduzierung:

    - gesundheitliche Gründe

    - eine bereits bestehende Abmachung mit dem Arbeitgeber, "dein Arbeitgeber hat es selbst vorgeschlagen", noch bevor du vom Elternunterhalt wusstest


    Eine 100%-Garantie, dass die Arbeitszeitreduzierung vom SHT bzw. vom Gericht anerkannt wird gibt es tatsächlich nicht.


    Eine rechtliche Beratung kann sinnvoll sein, allein schon um versuchen zu klären inwiefern ein SHT jemanden in Schweden belangen kann und insbesondere wie die Chancen dafür stehen. Eine 100%-Garantie gibt es leider auch nicht, dass eine solche Rechtsberatung wirklich was bringt, kommt im Wesentlichen auf die Qualität des Anwalts an.

  • Danke, Meg!


    Sollte das Gericht die Arbeitszeitverkürzung nicht anerkennen, bin ich ratlos, welche Beurteilung von welcher Instanz/Spezialist anerkannt wird.


    In Schweden gibt es für Patienten, die seit vielen Monaten krankgeschrieben sind, eine Untersuchung eines Kollegiums, das aus Allgemeinmediziner, Psychiater/Psychologen, Physiotherapeut und Ergotherapeut besteht. (außer es geht um Bewegungsapparat, dann kommt noch ein Orthopäde dazu)


    Jeder gibt eine Beurteilung ab, der Arzt fasst das Ergebnis dann zusammen.


    Ob ich so eine Untersuchung machen lassen sollte?

    Wenn das nicht anerkannt wird, dann weiß ich auch nicht weiter.


    Die deutsche Staatbuergerschaft gebe ich zur Sicherheit ab.


    Gruß und Danke, Meg

  • Hi,


    hier geht einiges durcheinander. Es ist zu unterscheiden zwischen Unterhaltsansprüchen von Privilegierten und nicht Privilegierten. Bei Privilegierten muss der Verpflichtete alles tun, um seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Er darf sich insbesondere nicht künstlich bedürftig machen, indem er seinen Verdienst reduziert. Der Vater gehört aber nicht zu dieser Gruppe, folglich darf der Verpflichtete auch seine Arbeitsleistung reduzieren. Ganz ohne Nachweis, warum er das tut. Außerdem ist ja das Einkommen des Verpflichteten noch zu bereinigen. Das scheint bisher auch noch nicht erfolgt zu sein.


    Deshalb kann es im Zweifel völlig dahingestellt bleiben, warum die Arbeitszeit reduziert wird und insoweit ist auch noch keine Begutachtung erforderlich. Also, das Einkommen erst einmal sauber bereinigen, das dem Sozialamt vorlegen und abwarten, was passiert.


    TK

  • Vielen Dank auch an Dich, timekeeper!


    Ich habe noch nicht einmal eine Antwort der Sachbearbeiterin erhalten, aber denke weit voraus aufgrund Katastrophengedanken.

    Zu viele Leute sind finanziell abhängig von mir.


    Gruß, Dirk

  • Früher, sagen wir vor 5 Jahren und noch früher ging man davon aus, dass es eine Erwerbsobliegenheit auch beim Elternunterhalt existiert


    Inzwischen, nach der aktuellen Rechtslage, geht man davon aus, dass es praktisch keine Erwerbsobliegenheit geben kann.


    Eine absolute Klarheit in der Frage sehe ich aktuell nicht.

    Ein UHP soll selbstverständlich darauf bestehen, dass es keine Erwerbsobliegenheit vorliegt

  • Mein alter Vater hat es ganz stolz der Sachbearbeiterin auf dem SA erzählt, sogar meinen Verdienst.

    tja, so ist es mit den Eltern, die stolz auf ihre Kinder sind und das natürlich gerne zeigen wollen.


    Ich werfe mal noch einen anderen Aspekt in die Runde, sind deine Eltern noch verheiratet?

    Wenn dem so ist, greift nach meiner Kenntnis erstmal der Ehegettenunterhaltsanspruch.


    Weitere Frage, wurdest du schon vom Amt zur Auskunft aufgefordert?


    Aus Erfahrung sollte man nie selbständig den Kontakt aufnehmen, wenn jemand was von dir will, soll er sich melden.


    Zu viele Leute sind finanziell abhängig von mir.

    Daran solltest du arbeiten, dein bevorstehender Ruhestand ist nicht dazu da, die "Taschen anderer" zu füllen.


    Wie TK schon bemerkte, steht deine Mutter in dieser Reihe auch nicht an ertser Stelle.


    Die deutsche Staatbuergerschaft gebe ich zur Sicherheit ab.

    Was soll das bringen? Deine Eltern bleiben deine Eltern.


    Warte ab und reduziere deine Arbeitszeit, wie du es geplant hast. Die Hilfe zur Pflege für deine Mutter wird eh erst geprüft und dann bei Unterdeckung zahlt das Amt die Differenz. Hier wird es dann erstmal prüfen, ob dein Vater Leistungsfähig ist, ob Vermögen deiner Eltern eingesetzt werden kann usw..


    Wirklich reagieren musst du erst, wenn die eine RWA vom Amt erhälst.


    Berichte uns hier weiter, es ist bestimmt für andere Betroffen lesenswert.


    Gruß


    frase

  • Man darf sich nicht mutwillig bedürftig machen. Das sind aber ganz andere Fälle. Und hier sind ja wohl noch Kinder da, die vorrangig zu berücksichtigen sind. Man muss seine komplette Lebensplanung nicht davon abhängig machen, dass irgendwann einmal ein älteres Familienmitglied bedürftig wird. DWA ist selbst schon in einem Alter, in welchem er auch unter gewissen Voraussetzungen schon selbst in Rente gehen könnte; auch insoweit müsste er seine Lebensplanung wegen seines betagten Vaters nicht abändern.


    Mal eine ganz grobe, ganz unjuristische Erklärung, die vielleicht trotzdem das alles dem Laien etwas besser erklärt. Je älter der Berechtigte ist, desto schwächer wird der Anspruch. Am stärksten ist er bei minderjährigen Kindern bzw. von volljährigen Kindern, die noch zur Schule mit dem Ziel eines klassischen Schulabschlusses zur Schule gehen. Und diese starken Anspruchsinhaber, die stehen nun mal ganz vorne in der Liste. Und bei etlichen Berechtigten, ist eben auch diese Reihenfolge von Bedeutung.


    Meine Einschätzung: das Sozialamt muss natürlich schauen, ob andere Verpflichtete da sind. Dazu benötigt es konkrete Angaben. Die solltest Du liefern. Und dann sieht man weiter.


    TK

  • Natürlich nur auf Anfrage. Sonst weiß er ja gar nicht, wo er was zu welchem Az. hinschicken muss. Wichtig ist halt, dass er nicht wegen eines möglicherweise noch entstehenden Anspruchs seine Lebensplanung ändern muss. Er kann bei der Lebensplanung bleiben, wie er wollte. Und - wirklich gerechnet/bereinigt ist ja auch noch nicht worden.


    Es gibt eine Reihe von Gründen, die hier einen Unterhaltsanspruch entweder reduzieren oder vollständig ausschließen können.


    TK

  • Hallo,


    bin wirklich dankbar für all die Hilfe/Anregungen/Tipps.


    Mein Bruder hatte ein Schreiben erhalten, dass ein Verdacht besteht, dass mein Gehalt über 100.00 Euro liegt.


    Danach habe ich den Fehler gemacht und ausführlich geantwortet, d.h. meine Lage grob geschildert, Screenshots meiner Zinsen, die ich bezahlt habe, beigefügt, auch Zahlungen des Unterhalts und ein Schreiben meiner Chefin, dass ich nur zu 80 % beschäftigt bin, aufgrund Alter und Erkrankung.


    Meine Chefin hat versucht mir zu helfen und geschrieben, seit wann ich dort angestellt bin und wie hoch mein Bruttoverdienst ist - aber ohne Zusatzeinkünfte (Bereitschaftsdienste, Urlaubsgeld), was also nicht 100 % ok ist. Jetzt aber schon, da ich keine Bereitschaftsdienste mache.

    Hoffe, das gibt keinen Ärger.


    Werbekosten usw. habe ich noch nicht angegeben, wollte ihr nur meine desolate Lage verdeutlichen. Bisher noch keine Antwort erhalten.


    Ja es stimmt, sehr seltsam, dass ich bei meinem Einkommen keinerlei Rücklagen habe, liegt an meiner Neigung, zu weich zu sein:


    Ich hatte bis 2014 ein Haus, nach der Scheidung von meiner Frau, wollte ich, dass die Kinder weiter in ihrem Haus leben können. Habe mir einen Minimalbetrag auszahlen lassen – und ihr hinterher zurückgezahlt. Sie hat ein niedriges Einkommen und könnte das Haus sonst nie halten. Daher bezahle ich auch viel mehr Unterhalt für die Kinder, als notwendig.


    Aber das ist mein persönliches Problem, bereue es trotzdem nicht. Meine bald 17 -jährigen Zwillinge sind unglaublich gut gelungen. Charakterlich und auch vom Aussehen her, wenigstens da habe ich großes Glück.


    Gruß, Dirk

  • Nachtrag:


    Bruttoverdienst und Steuersatz, also auch Nettoverdienst (aber ohne alle Extras) steht auf dem Einkommensnachweis


    Natürlich halte ich euch auf dem Laufenden!


    Das ist das Geringste, mit dem ich mich revanchieren kann.


    MfG

  • Hi, nun ja, die zusätzlichen Extrabelastungen muss man eben gesondert vortragen. Aber erst nach Aufforderung durch das Sozialamt. Und dann sieht man weiter.


    TK

    Du beruhigst mich wirklich etwas. Danke.


    Aber die 2. Option ist die, mit dem Alter, Arbeitszeit mindern, um unter 100.000 Euro zu kommen.

    Ist mir noch lieber. Ich habe schon das Team in Schweden kontaktiert, die für die Krankenkasse beurteilt, ob jemand 100 % arbeiten kann, oder nicht.

    Ich strecke die Fühler in alle Richtungen aus. :-)


    Mein Bruder sagt, für die Sachbearbeiterin wäre das mit Schweden eine ungeheure Mehrarbeit, sie kommt schlecht an Informationen ran, versteht Schwedisch nicht, kennt die Gesetze nicht (z. B. maximaler Unterhalt für die Kinder). Vielleicht lässt sie die Finger davon, mit etwas Glück.

  • Hallo,


    ich bin gerade dabei, alle meine Kosten zum Absetzen zusammenzurechnen, falls das mit der Arbeitszeitreduzierung nicht anerkannt wird.

    Mittwochs habe ich immer frei (80 %), nehme dann immer einen Urlaubstag, da werden bisher die 80 % sicher nicht anerkannt, das werde ich wohl ändern.


    Meine 2 Fragen:

    1.

    Da ich in Schweden wohne, kann ich den Kaufkraftindex als Werbekosten geltend machen:


    Kaufkraftindex:

    https://de.statista.com/statis…kopf-einkommen-in-der-eu/


    Es stellt sich nur die Frage, wie ich den berechnen soll. Nettolohn x Differenz Deutschland - Schweden?


    2.

    Beim SA verstehen die ja kein Schwedisch und es ist fraglich, ob die wissen, dass es die Google Translate App gibt.

    Können die mich dazu verdonnern, alles übersetzen zu lassen, auf meine Kosten?


    Gruß, Dirk

  • Hi,


    ich schicke dir nachher eine PN, hab jetzt wenig Zeit. Das mit der Translate App ist so eine Sache. Einmal ist die Amtssprache Deutsch, zum anderen habe ich in meinem Berufsleben auch schon viele äußerst kritische Ergebnisse gesehen, einfach auch bei Fachausdrücken, die in den betroffenen Ländern verschieden belegt sind.


    TK