Elternunterhalt - Minderung Arbeitszeit

  • Hallo DWA,


    hast du denn überhaupt vom Amt schon eine RWA erhalten?

    Erst ab Zustellung der RWA kann das Amt etwas auf sich überleiten.

    Wird denn überhaupt schon Hilfe zur Pflege vom Amt geleistet?


    Es ist ja nicht verkehrt, sich mit der Problematik zu beschäftigen, es sollte aber dein Leben nicht völlig auf den Kopf stellen.


    Gruß


    frase

  • Hallo,


    meine Mutter liegt schon seit ca. 8 Monate auf der Pflegestation.


    Nein, habe noch kein Schreiben erhalten, erst seit 4 Wochen haben sie den Verdacht, dass ich über 100.000 Euro liege.


    Frage mich nur, wie das Amt meine späteren Abrechnungen/Belege auf Schwedisch verstehen will.


    Gruß, Dirk

  • Hallo DWA,


    wenn ich richtig Informiert bin, wird auch in Schweden die Einkommessteuer auf Grund der Bruttoeinkünfte berechnet.

    Du kennst ja nun die Grenze und diesen Bescheid wird auch ein Amt in Dt. nicht vernachlässigen können.


    Warte also auf das Schreiben vom Amt (eventuell kommt es nicht, Gedanke des Bruders nicht unbegründet).

    Folge deinem Lebensplan weiter und lass dich nicht verrückt machen.

    Auch wenn es zu einer begründeten Forderung kommen sollte, da sind viele Optionen möglich, auch ein Vergleich wäre hier denkbar.


    Es ist auch nicht dein Problem, ob ein Amt in Dt, mit deinen schwedischen Abrechnungen was anfangen kann.


    Gruß


    frase

  • Danke, frase.


    Dein Posting hat eine besser Wirkung, als eine Beruhigungspille. :-)


    Gruß, Dirk

  • Eine erfreuliche Nachricht fuer mich:


    Sehr geehrter ......

    am 01.01.2020 ist das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sollen Kinder und Eltern, die gegenüber volljährigen Leistungsbeziehern nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) unterhaltsverpflichtet sind, entlastet werden.

    Hierzu wird ab 01.01.2020 die Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von weniger als € 100.000,-- in der Sozialhilfe ausgeschlossen.

    Sie haben uns ihre Einkommensunterlagen eingereicht. Nach Rücksprache mit den Kollegen der Unterhaltsabteilung sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass Sie nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sind. Sie überschreiben zwar derzeit die Einkommensgrenze, jedoch sind die Lebenshaltungskosten in Schweden wesentlich höher.

    Sollten sich Ihre persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse vorher verändern, wollen Sie uns bitte zwecks Vermeidung von hohen Unterhaltsrückständen unaufgefordert unterrichten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

  • Schau an, egal warum, du kannst also deine Pläne weiter verfolgen.


    Ist ja auch denkbar, dass sich ein Amt nicht gerne mit solchen (ausländischen Fällen ) beschäftig.


    Aber Achtung, du wirst bestimmt alle 2 Jahre zu einer Auskunft gebeten, also schön die Zahlen im Auge behalten.


    Gruß


    frase

  • Meiner Mutter gehts es so schlecht, schon in ca. 6 Monaten wird das nicht mehr aktuell sein. .