Fragen über Fragen und schwierige Situation da die Lebenspartnerin des Vaters plötzlich verstorben ist.

  • Hallo, ich habe hier schon viel gelesen und trotzdem doch noch einige Fragen. Über (Teil-)Antworten würde ich mich sehr freuen!


    Mein Vater lebt sein 30 Jahren mit seiner Freundin in Bayern, mittlerweise ist er 87 und auch sehr vergesslich->dement Leider ist seine Partnerin nun plötzlich verstorben.vTestament hat sie keines gemacht, sie waren nicht verheiratet, Ihr Vermögen geht an die Geschwister, vermutlich, mein Vater hat ca. 700 EUR Rente und auch kein Vermögen.

    Wir konnten die mobile Pflege kurzfristig organiseren, aber ist nun alleine in der Wohnung die so ca 1400 EUR kostet und er sich nicht leisten kann ohne Erbe.


    - Vermutlich müssen wir alleine schon wegen der drohenden Obdachlosigkeit ein Pfelgeheim suchen was eher bei uns liegt, Hessen bzw. NRW. Stellt man den Antrag auf Sozialhilfe erst, wenn man das Heim gefunden hat und dann in dem Bundesland wo es ist? Oder stellt man ihn schon in Bayern? Wobei das ohne Pflegeheimzusage vermutlich nicht geht?


    -Wir sind zu dritt, aber ich befürchte ich bin der einzige der im letzen Jahr über 100K Brutto war. Wir ist der Quotient berechnet, wird einfach durch drei geteilt oder, ist eher so: Mein Brutto / Mein Brutto+ Brutto Schwester, Brutto Bruder wäre mein Anteil? Wenn ja wieviel kommt denn dann eigentlich auf mich zu, ic hhatte so das Gefühl wenn man 110K Brutto hat schon 1,5K EUR pro Monat zahlen muss, was ich sehr viel finde?


    - Ich bin nur knapp über den 100K Brutto, würde daher versuchen durch Arbeitszeitverkürzung das Gehalt zu senken bzw. den Antrag von ihm stellen zu lassen, so dass falls geprüft wir hinten raus etwas Zeit gewinnen? Ist das eine gute Strategie?


    - Ich habe ein Kind und eine Partnerin, verheiratet sind wir aber nicht. Macht es Sinn das noch zu tun. So wie ich die Berechnung angeschaut habe, macht es eigentlich keinen Unterschied?


    -Last but not least, wir hatten noch eine alte kleine Wohnung untervermietet aber jetzt gerade gekündigt. Ich hatte überlegt, dies wenn möglich zu stornieren, und meinen Vater hier betreuen zu lassen. Alleine wegen der Kostenthematik, macht das Sinn?


    Habt Ihr sonst noch Tipps?



    Viele Grüße und Danke!

  • leine in der Wohnung die so ca 1400 EUR kostet und er sich nicht leisten kann

    wir hatten noch eine alte kleine Wohnung untervermietet aber jetzt gerade gekündigt. Ich hatte überlegt, dies wenn möglich zu stornieren, und meinen Vater hier betreuen zu lassen. Alleine wegen der Kostenthematik, macht das Sinn?

    stellt man den Antrag auf Sozialhilfe erst, wenn man das Heim gefunden hat und dann in dem Bundesland wo es ist? Oder stellt man ihn schon in Bayern?

    Das ist tatsächlich eine schwierige Sache und da kenne ich mich nicht wirklich aus. Deswegen aus dem Bauch heraus.

    Die Sozialämter mögen Umzüge der UHB nicht, wenn sie, die SHT also, dann die Kosten des Zugezogenen übernehmen müssen. Nach dieser Logik müsste man die 1400,- Wohnung kündigen, den UHB umziehen und dann am neuen Ort den Antrag auf Sozialhilfe stellen mit der Begründung, dass der alte Mann nicht alleine in der Ferne wohnen kann, da wo er vermutlich niemanden mehr hat, der sich für ihn kümmern kann.

    Eine Unterbringung in deiner Wohnung kann aber auf Dauer für dich Aufwand und finanzielle Nachteile bedeuten. Auflösen kann ich das jetzt nicht. Man sollte einen Plan haben für den Fall, wenn man den UHB aus deiner Wohnung umsiedeln muss. Du hast das Pflegeheim angesprochen, eigentlich ist es ein Plan. Ja, schwierig.





    Wir ist der Quotient berechnet, wird einfach durch drei geteilt oder, ist eher so: Mein Brutto / Mein Brutto+ Brutto Schwester, Brutto Bruder wäre mein Anteil?

    Es wird nach den Quoten aus dem Nettoeinkommen gerechnet, nicht Brutto. Nach der alten Rechtlage. Für die neue Rechtlage gibt es keine Urteile für die Geschwisterquote.



    wenn man 110K Brutto hat schon 1,5K EUR pro Monat zahlen muss

    Es gab zwar leider solche Fälle und Berechnungsmodelle, aber es gibt auch ganz andere Sichtweisen, mit Selbstbehalten von ca. 5000,-/Monat. Wird vom BGH geprüft.




    bin nur knapp über den 100K Brutto, würde daher versuchen durch Arbeitszeitverkürzung das Gehalt zu senken bzw. den Antrag von ihm stellen zu lassen, so dass falls geprüft wir hinten raus etwas Zeit gewinnen? Ist das eine gute Strategie?

    Hört sich legitim an.



    verheiratet sind wir aber nicht. Macht es Sinn das noch zu tun. So wie ich die Berechnung angeschaut habe, macht es eigentlich keinen Unterschied?

    Warte mal ab, keine voreilige Schritte in der Hinsicht. Heiraten könnt ihr noch in einigen Monaten bzw. im nächsten Jahr :) Spielt in deiner aktuellen Situation keine entscheidende Rolle.

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hi,


    kein Mitarbeiter ist glücklich, wenn er jemanden dazu bekommt, also einen weiteren Fall zu bearbeiten. Deshalb, das gegebenenfalls abgebende Sozialamt wird glücklich sein und Mut zum Umzug machen, das aufnehmende Sozialamt unglücklich. Aber das ist kein Fakt, der für die zukünftige Lebensplanung des Vaters irgend eine Rolle spielen sollte. Es ist eine Lösung zu finden, die seinem Gesundheitszustand entspricht und auch seinen eigenen Vorstellungen. Ihr müsst euch unabhängig von allen finanziellen Planungen darüber klar werden, was ihr dauerhaft managen könnt. Und das ist als gedanklicher Einstieg zunächst einmal keine finanzielle Frage. Die Fakten müssen sortiert werden.


    Ich spiele mal ein Modell durch: Umzug in die kleine Wohnung bei euch. Er hat Rente + Pflegegeld zur Verfügung. Pflegerin betreut ihn, vielleicht bleibt da sogar noch Geld übrig, keine Ahnung, was er benötigt. Dazu kommt dann Wohngeld. Wäre ein Konzept, was finanziell funktionieren könnte. Aber, ist der alte Herr damit ausreichend versorgt, oder benötigt er einen 24-Stunden-Service?


    Das würde ich als Einstieg mal definieren, und dann, wenn man auf den Punkt das hat, dann denkt man über die Finanzierung nach.


    TK

  • Vielen Dank Euch alle für den wertvollen Input, ok ich werde dann jetzt erstmal nicht heiraten;)


    Spass Beiseite, die Lage ist komplex, wann stellt man den eigentlich diesen Antrag, vermutlich erst wenn man das Pflegeheim gefunden hat? Dann legt ja dann auch fest, in welchend Bundesland sich das Sozialamt damit beschäftigen muss. Anders gefragt noch wohnt er ja in der Wohnung und wir haben ja noch nichts in Aussicht, können also keinen Antrag stellen?


    Aktuell warten wir noch auf den Medizinischen Dienst für den Pflegegrad, das dauert auch ewig. Und ja das Risiko besteht dass sie sagen dass er zu fit ist. Habe mich noch nicht im Detail damit beschäftigt, aber passieren könnte es ja theorethisch. Wenn also nicht Pflegegrad zwei dann auch kein Heimplatz?!


    Genau, nebem dem ganzen Orga-,Rechts- und Finanziellen Wahnsinn ist halt seine Partnerin gestorben. Für Ihn bricht eine Welt zusammen und ins Heim will er natürlich nicht. Er ist sich schon sehr bewusst über die Konsequenzen für alle. Auch aus diesem Grund die Überlegung mit der Wohnung. Geht das für ihn, also kann er da leben und will er es auch?! Weiterer Vorteil ist halt, wir könnten das einfach machen und sind auch nicht auf die Pflegeheimzusage, Elternunterhalt und die Gnade der nun rechtlichen Erben angewiesen. Ich denke es könnte erstmal gehen, ABER. Es wäre für ihn eine neue Umgebung, wir müssten alles organisieren und vermutlich wäre es auch nur eine Lösung auf Zeit. Last but not least haben wir die Wohnung auch schon gekündigt und es ist sowieso fraglich, ob wir das nochmal rückgängig machen können.


    Und noch eine letzte Frage, ich wollte auf sein Konto überweisen, damit er etwas Luft hat. Wirkt sich das auf die 100k-Grenze aus?, Damit könnte ich dann gleich zwei Fliegen mit einer Kappe schlagen.


    Falls die Mit-lesenden und - schreibenden nochmal antworten können,wäre ich sehr dankbar. Ich habe die Beiträge nicht einzeln zitiert, habe das technisch nicht hinbekommen. Vielen Dank!!!!

  • Hi,


    der Pflegegrad wird sehr schnell festgelegt, da sind ganz kurze Fristen. Bei dem Besuch der Sachbearbeiterin sollte unbedingt jemand von der Familie dabei sein, der den Zustand des Vaters kennt. Und mach dich mal im Internet schlau, wie was zu bewerten ist, das ist ein Punktesystem. Bitte, bereitet das jetzt erst einmal professionell vor. Und nicht zu viel durcheinander wurschteln. Das bringt nichts, ist schon so genug Chaos da.


    Wenn das steht, dann kommt der nächste Schritt. Und natürlich kannst Du dem Vater Geld überweisen.


    Was will eigentlich der Vater und wie stellt er sich seine Zukunft vor?


    TK

  • Hallo sansibar,


    zur Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers (SH-Tr.) kann ich dir sagen: Zuständig ist immer der SH-Tr. in dessen Bereich dein Vater seinen letzten "gewöhnlichen Aufenthalt" hatte, d.h. wo er außerhalb einer Einrichtung gelebt hat.

    Wenn er von Bayern direkt zu dir in ein Pflegeheim zieht, ist Bayern für die Kostenübernahme zuständig.

    Zieht dein Vater erst in deine Wohnung und bleibt dort auch für einige Zeit wohnen, hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort im Ort, so dass der dortige SH-Tr. zuständig sein wird, wenn er in eine Einrichtung wechselt.


    Wichtig sind jetzt in der Situation die Bedürfnisse deines Vaters.

    Wenn er in der Wohnung versorgt werden kann -> super.

    Auch wenn es nur vorübergehend ist, also für ein Jahr z.B., und es dann im häuslichen Bereich nicht mehr geht, gibt euch das zumindest die Luft, euch schon jetzt nach einer geeigneten Pflegeeinrichtung umzusehen und ihn ggf. dort auf die Warteliste setzen zu lassen. Einfach wird es nämlich nicht, einen Pflegeplatz zu finden, das kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen. Wenn du schnell einen Platz brauchst, musst du mit einer größeren Entfernung zum Vater rechnen.


    Wenn du Geld an deinen Vater überweist, ist das entweder eine Schenkung oder eine Unterhaltszahlung. Die Zahlung senkt dein Einkommen für die Unterhaltsberechnung nicht. Letzten Endes kommst du deiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber deinem Vater nach.


    Mittlerweile rechnen viele SH-Tr. nach dem Urteil des OLG München (AZ. 2 UF 1201/23 e) mit einem Selbstbehalt von 5.000,-- €.


    Ich wünsche dir viel Kraft in dieser Situation!

  • MDK macht nichts schnell, die machen das aber auch schonmal am Telefon und dann wird schnell ein Ablehnungsbescheid kommen. Geh zu einem Pflegestützpunkt in der Nähe und hole dir einen Profi dazu, die wissen was Fakt ist. Klar ist auch, wenn der Betroffenen nicht will, wird es immer problematisch.

    Einfach wird es nämlich nicht, einen Pflegeplatz zu finden, das kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen.

    Auch eine traurige Wahrheit. Warteliste, was für ein "Fakeprogramm", da stehen manchmal Leute drauf, die sind schon verstorben.

    Ohne Pflegestufe kein Heimplatz, ohne klare Aussage im MDK-Gutachten zur Heimunterbringung kaum eine Chance ohne Vitamin B.

    Heime sind Wirtschaftsunternehmen, schauen auch auf den Kunden und seinen finanziellen Hintergund. Ich war persönlich im 6 verschiedenen Einrichtungen um für meine Mutter eine Anfrage zu starten. Nur durch Zufall und weil ich mit den Ärzten im KH gut konnte, wurde meine Mutter damals direkt in ein Pflegeheim verlegt (hatte es ihr erst als Reha verkauft). Später fand es meine Mutter toll dort und hat noch einige Jahre einen schönen Lebensabend erlebt. Das Zimmer im Heim war gerade frei geworden und ich war zur rechten Zeit dort und durch die sofortige Zusage war meine Mutter auf Platz 1 der Warteliste gerutscht. Unter normalen Umständen hatte es vermutlich ewig gedauert, die Heimleitung hatte einen Wartelistenordner, der war ca. 3cm dick.

    Letzten Endes kommst du deiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber deinem Vater nach.

    Sehr richtig und solche Zuwendungen führen auch noch zu anderen Ergebnissen.

    Sollte Anspruch auf GS im Alter bestehen, wird deine Zuwendung die GS-Leistung kürzen.


    Gruß


    frase

  • wohnt er ja in der Wohnung und wir haben ja noch nichts in Aussicht, können also keinen Antrag stellen?

    Der UHB kann jetzt sofort einen "Antrag auf Sozialhilfe" stellen, weil er 700.- Einkommen hat und seine Wohnung 1400,- kostet und kein Vermögen.

    Er bekommt die Hilfe auch. An seinem jetzigen Wohnort. Ob es eure Probleme dauerhaft löst, ist eine andere Frage.

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


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  • Danke für die Tipps! und Einschätzungen. Ja, ich glaube wir werden das mit der Wohnung lassen. Meine Schwester meint auch, dass es für zu viel für ihn wäre. Er kennt sie nicht aus und die Umgebung ist neu für ihn. Auch wäre er nicht ganztags versorgt, was ist wenn er die Wohnung verlässt um sein zuhause zu suchen. ....vermutlich würde das nicht funktionieren. Schwer zu sagen, aber ich bin da auch nicht sicher. Im Wesentlichen war die Idee halt auch um die Unsicherheit mit dem alten Wohnung, dem Pflegegrad usw. und dem neuen Zuhause etwas abzumildern.


    Wir schauen jetzt nach Wartelisten und Pflegeheimen bzw. betreutes Wohnen für Demenzkranke usw. Bis dahin sollte er noch in der alten Umgebung bleiben. Parallel versuchen wir uns für den MDK-Termin vorzubereiten. Da warten wir 6 wochen drauf und sie meinten es dauert noch 6 Wochen.


    Finanziell ist das halt sehr schwierig. Wie ist das denn mit Grundsicherung, Wohngeld und Sozialhilfe, da gibt es auch die 100000 EUR Eltern-Unterhalt-Regel?


    Danke auch für den Hinweis mit dem 5000 EUR Selbstbehalt, das macht auch Sinn und entschärft das Thema doch deutlich!

  • Wie ist das denn mit Grundsicherung, Wohngeld und Sozialhilfe, da gibt es auch die 100000 EUR Eltern-Unterhalt-Regel?


    Wenn er einen Antrag auf die Grundsicherung im Alter stellt - ja, es gilt die gleiche "100T-Grenze Regelung" beim Elternunterhalt.


    Wenn er nur das Wohngeld beantragt... da bin ich mir unsicher. Wohngeld ist keine Leistung nach SGB XII, da gilt der Übergang der Ansprüche nach §94 SGB XII nicht...

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hi,


    die gesetzlich vorgeschriebene Zeit für die Feststellung eines Pflegegrades beträgt, wenn ich mich richtig erinnere, 25 Tage. Also nichts mit ewig. Und es gibt auch ganz ohne Pflegestufe ein Heimplatz. Man muss ein gewisses Alter erreicht haben; den Pflegeheimen ist es auch einerlei, wer die Insassen finanziert. Man sucht sich das Pflegeheim seiner Wahl aus, handelt mit dem die Bedingungen aus, kommt auf die Warteliste und gut ist. Da der überwiegende Teil der Insassen über das Sozialamt (teil) finanziert wird, fast nur noch Einzelzimmer existieren, ist es den Heimen auch einerlei, wer sie finanziert, macht keinen Unterschied für sie. Früher war bei Fremdfinanzierung ein Mehrbettzimmer angesagt, aber die existieren ja wohl kaum noch. Das ist meine praktische Erfahrung aus den letzten 5 Jahren, in welchen in meinem privaten Umfeld leider der hier beschriebene Fall vergleichbar auftrat und ich das jeweils organisieren "durfte." Noch völlig anders vor etwa 20 Jahren; da hat sich aber sehr viel zum Positiven getan.


    TK

  • Da

    Hi,


    die gesetzlich vorgeschriebene Zeit für die Feststellung eines Pflegegrades beträgt, wenn ich mich richtig erinnere, 25 Tage. Also nichts mit ewig. Und es gibt auch ganz ohne Pflegestufe ein Heimplatz. Man muss ein gewisses Alter erreicht haben; den Pflegeheimen ist es auch einerlei, wer die Insassen finanziert. Man sucht sich das Pflegeheim seiner Wahl aus, handelt mit dem die Bedingungen aus, kommt auf die Warteliste und gut ist. Da der überwiegende Teil der Insassen über das Sozialamt (teil) finanziert wird, fast nur noch Einzelzimmer existieren, ist es den Heimen auch einerlei, wer sie finanziert, macht keinen Unterschied für sie. Früher war bei Fremdfinanzierung ein Mehrbettzimmer angesagt, aber die existieren ja wohl kaum noch. Das ist meine praktische Erfahrung aus den letzten 5 Jahren, in welchen in meinem privaten Umfeld leider der hier beschriebene Fall vergleichbar auftrat und ich das jeweils organisieren "durfte." Noch völlig anders vor etwa 20 Jahren; da hat sich aber sehr viel zum Positiven getan.


    TK

    Danke, das heisst wir sollten eigentlich konkret eine Pflegeheim, Platz jetzt erstmal suchen! Wir haben jetzt ein Termin beim Neurologen, primär um nochmal einen aktuellen Brief für den medizinischen Dienst zu bekommen. Den Mietvertrag der Wohnung werden wir nicht übernehmen, muss man wohl der Gesellschaft erklären. Das heisst der Erbe muss ihn dann kündigen oder ggf. macht es auch die Vermietergesellschaft. Aber darauf lassen wir es jetzt ankommen und hoffen einfach, dass wir dann Ende Juli +3 Monate einen Platz haben. Falls wir es bis dahin nicht schaffen, muss man schauen, ich glaube aber nicht dass irgendeiner einen 88 Jährigen dementen auf die Strasse setzen kann. Ich würde auch erst ab dann einen Sozialhilfe-Antrag stellen.

  • Hi,


    dein Fall ist ja recht komplex, und ich bin ein Langsamdenker ..... Also noch ein paar Gedanken. Wer hat denn den Mietvertrag unterschreiben? Wenn nur die Verstorbene muss er sich um die Räumung der Wohnung nicht kümmern. Auch den Mietzins nicht zahlen. Das würde euch ja jetzt auch etwas entlasten. Denn es wird ja nicht ganz preiswert werden. Dafür sind dann die Erben zuständig.


    Die Idee mit dem Pflegeheim ist völlig in Ordnung. Schau dir einige an, entscheide dich für eines, wo die Familie sich noch ergänzend um den alten Herrn kümmern kann. Da auf die Warteliste setzen lassen, die Fluktuation ist ja aus nachvollziehbaren Gründen relativ hoch. Dort gibt es dann auch in der Regel eine Beratung, die Angehörige bei dem Papierkram unterstützen, so dass das relativ reibungslos durch geht.


    So, nochmals zum Pflegegrad. Da wird in der Regel schnell entschieden. Ich hatte ja bereits geschrieben, dass es da eine Frist gibt, die natürlich erst dann greift, wenn alle Unterlagen vorliegen. Das ist gerade bei Demenz ganz wichtig. Also schnell jetzt den neurologischen Befund einreichen. Hilfreich ist auch, wenn mal ein Tagesprotokoll geführt wird, aus welchem sich ergibt, wann er was benötigt. Schau dir mal die Listen an, die auch im Internet veröffentlicht sind, damit du ein Gespür dafür bekommst, was wichtig ist. Aber angesichts des neurologischen Gutachtens und des Alters sehe ich da keine Probleme.


    So, das waren noch meine ergänzenden Infos. Alles Gute!


    TK