Unterhalt Grundgehalt Überstunden Sparvertrag Fragen über Fragen Bitte um Hilfe

  • Hallo ich habe ein paar Fragen zum Unterhalt meiner Tochter

    Kind ist 11 Jahre

    Beispiel Grundgehalt unterhaltsrechtliches Einkommen . . . . . 4.988,49 Euro

    Überstunden 2870 Euro

    alles netto


    Überstunden sind in dieser Höhe in dem Beruf "üblich"

    Werden die Überstunden mit aufs unterhaltsrechtliche Einkommen angerechnet?

    Gem. Berechnung RA nicht aber das kann doch nicht sein das der Vater monatlich zw 2800 und 3200 € Zulagen und Überstunden bekommt und diese nicht in die Unterhaltsberechnung einfließen.


    Kindsvater schließt zum 01.06.2024 einen Sparer ab in höhe von 700 Euro ab ist dieser Betrag vom unterhaltsrechtlichen Einkommen abzuziehen?


    Fragen über Fragen

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen


    Danke

    G. F.

  • Hallo G:Frank,


    Alle regelmäßig eingehenden Beträge werden angerechnet. Das Gesamteinkommen wird dann bereinigt.


    Ein Sparerbetrag kann nicht abgezogen werden.


    edy

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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Danke edy

    Das sieht der RA anders der berechnet den Unterhalt am Grundgehalt ohne die Überstunden und Zulagen die ja monatlich zwar mit anderen Beträgen aufs Konto kommen aber jeden Monat.


    Den Sparer den der KV jetzt zum 01.06.24 abgeschlossen hat zieht er auch ab.

  • Hallo G: Frank,


    Ich würde sagen: die Gegenseite versucht's halt.


    edy

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